Gute Verkaufszahlen kommen vielleicht bald für Apple aus China. Die Firma aus Cupertino hat gestern noch per Pressemitteilung verkündet, dass man einen Deal mit China Mobile gemacht hätte, seines Zeichens mit über 750 Millionen Kunden der größte Telekommunikationsanbieter aus dem Reich der Mitte. So kann man über diesen Betreiber ab Mitte Januar die aktuellen Geräte iPhone 5c und iPhone 5s via Apple oder China Mobile-Stores beziehen und im dortigen Netz betreiben.
“China ist ein extrem wichtiger Markt für Apple”, so der Vorstandschef des Unternehmens aus Cupertino, Tim Cook. Die Zusammenarbeit soll mehrere Jahre andauern. Trotz des Preises ist das iPhone auch in China gefragt, kleinere Telekommunikationsanbieter boten das Gerät schon vor China Mobile an und zogen sich so die interessierten Kunden. Ein weiterer Grund für die späte Partnerschaft soll übrigens das abweichende Mobilfunknetz von China Mobile gewesen sein, nun haben die drei staatlichen Betreiber allerdings Zugriff auf ein besseres und standardisiertes 4G-Netz.
Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.
12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.
Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:
Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.
Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.
Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.
Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.
Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“
Mit großen Schritten eilen wir auf Weihnachten zu – nur noch drei Tage, dann ist es soweit. Mit diesem Artikel habt ihr die vorletzten wöchentlichen androidnext-Charts dieses Jahres vor euch, die dieses Mal einen bunten Teller gemischter Themen mit sich bringen. Ohne weitere Umschweife steigen wir ein, in die Top 5+5 der Kalenderwoche 51.
Die meistgelesenen androidnext-Artikel der Woche
Neues Jahr, neue Smartphone-Topmodelle der großen Hersteller im Anmarsch. Außer auf Samsungs Galaxy S5 warten viele gespannt auf die nächste Iteration des HTC One, das Gerüchten zufolge wiederum HTC One heißen soll – allerdings, wie bei Googles Nexus 7 (2013), mit einer Jahreszahl dahinter. Eben dieses HTC One (2014) ist kürzlich bei der US-amerikanischen WLAN-Zertifizierungsbehörde aufgetaucht – inklusive einiger Specs. Diese hochspekulative Lektüre landet auf Platz 5 unserer Lesercharts.
Unser Kurztipp zu Googles Weboberfläche des Standortverlaufs kann Platz 4 der dieswöchigen Top-Charts erklimmen.
Auch der Kurztipp Numero zwei in dieser Woche schafft es auf Platz 3 der Charts. Bei diesem dreht es sich um die Möglichkeit, alle verworfenen Benachrichtigungen, die in der Statusleiste angezeigt wurden, sichtbar zu machen – Voraussetzung ist Android 4.3 und neuer sowie Stock-Android oder ein alternativer Launcher wie Apex oder Nova.
Platz 2 belegen die Gerüchte zum kolportierten Vorstellungstermin des Samsung Galaxy S5 – angeblich soll es im Zuge eines Unpacked Events zum Mobile World Congress 2014 präsentiert werden.
Unangefochten auf Platz 1 residiert das Kultspiel GTA: San Andreas, das man nach diversen Problemen seit gestern endlich auch auf Android-Geräten zocken kann.
Was die androidnext-Redaktion bewegt hat
Während der erste Teil unserer Charts die meistgeklickten Beiträge der Woche widerspiegelt, besteht Teil zwei unserer Übersicht aus Themen, die es nicht in die Topliste geschafft haben, die wir redaktionsintern aber dennoch als relevant einstufen.
Im blub! #56 lassen Kollegen Frank und Amir das Jahr Revue passieren und fassen ihre Highlights bei alkoholhaltigen Heißgetränken zusammen. Überdies hat Amir eine weniger erfreuliche Ankündigung zu machen:
(YouTube-Direktlink)
Auf eine weniger positive Nachricht folgt etwas überraschend Positives aus dem Hause Motorola: Denn das Mittelklassephone zum Schnäppchenpreis, das Moto G, erhält bereits jetzt das Update auf Android 4.4.2 KitKat. Hier zeigen sich mehr als deutlich die Einflüsse Googles.
Für den Chromecast, Googles HDMI-Dongle, der in den letzten Wochen eine Menge an neuen Funktionen und Apps erhalten hat, gibt es offenbar einen Termin für den Marktstart in Deutschland. Abgesehen von einer Bestätigung seitens Watchever, den Streaming-Stick zu unterstützen, gibt es indes noch keine konkreten Informationen zu weiteren Medien-Kooperationen.
Mit der Vorstellung des Vivo Xplay 3S zeichnet sich ab, wohin die Reise in Sachen Spezifikationen 2014 gehen wird. Denn das Phablet ist das erste Gerät, das mit 2K- oder WQHD-Display, also mit einer Auflösung von 2.560 x 1.440 Pixeln, ausgestattet ist. Von Samsung, Sony und LG wird es womöglich auch Smartphones mit dieser Displayauflösung geben.
Seit einigen Tagen kursiert eine Story im Netz, die besagt, dass Google nach der Vorstellung des iPhones einen Neuanfang mit Android hinlegen mussten. Dass dem wohl nicht ganz so ist, postulieren wir in unserem Artikel zu dem Thema.
Damit ist die KW 51 nun auch ad acta gelegt. Wir wünschen euch an dieser Stelle ein paar entschleunigte Festtage, einen guten Rutsch und viel Erfolg und Gesundheit für 2014. Wir werden in den kommenden Tagen bis Jahresbeginn auch weiter für euch da sein, jedoch mit reduzierter Schlagzahl. Bleibt also auch weiterhin am Ball – und bis morgen!
Euer androidnext-Team.
Weiterführende Artikel:
GTA San Andreas: Android-Version jetzt im Play Store erhältlich 3. Update: Spiel funktioniert endlich
Moto G: 16 GB-Version ab dieser Woche im Handel
Chromecast: Internationaler Marktstart 2014, Google Cast soll Standard werden
Bei den Machern des CyanogenMod-ROMs gibt es in der letzten Zeit viel zu zelebrieren: Zur Gründung einer eigenen Firma, zu einem umfassendem Funding aus verschiedenen Töpfen in zweistelliger Millionenhöhe und der Vorstellung des ersten offiziellen und von Google zertifizierten CyanogenMod-Smartphones in Form des OPPO N1, gesellt sich nun noch der erreichte Meilenstein von 10 Millionen Installationen hinzu. Überdies hat CM-Mitglied Koushik Dutta eine finale Beta seiner AllCast-App veröffentlicht – und einen offiziellen YouTube-Kanal gibt es nun auch.
CyanogenMod-Meilenstein: 10 Millionen gezählte Installationen
Vier Jahre nach Release der ersten Custom ROM-Version – damals basierend auf Android 1.5 Cupcake – genießt die alternative Android-Distribution einen sehr guten Ruf und kann eine stetig wachsende Anzahl an Installationen und neuen Nutzern verzeichnen. Die CyanogenMod steht mittlerweile für über 200 verschiedene Android-Devices zur Verfügung, wobei nicht alle in gleicher Intensität gepflegt werden – nichtsdestotrotz basieren die Releases zumeist auf aktuelleren Android-Iterationen als die offiziell vom Hersteller bereitgestellten Firmware-Versionen.
Mit dem frisch erreichten Meilenstein von 10 Millionen Installationen zeigt sich, dass viele Nutzer auf die CyanogenMod zurückgreifen, um eine zumeist zuverlässig funktionierende und aktuelle Android-Version auf ihrem Device installiert zu haben. Bei dieser Zahl handelt es sich übrigens lediglich um jene Installationen, die sich bereiterklärt haben, in den CM-Stats angezeigt zu werden – nach Schätzungen von CyanogenMod liegt die inoffizielle Zahl der CM-Installationen sogar zwischen 20 und 30 Millionen.
Wir können davon ausgehen, dass sich die Anzahl der Installationen im Zuge der zukünftigen weiteren Professionalisierung vervielfachen wird, schließlich hält das CM-Team unter anderem mit dem CyanogenMod-Installer eine Installationsmethode bereit, die selbst von weniger erfahrenen Nutzern angewandt werden kann. Überdies versprechen die Entwickler neue Funktionen und weitere spannende Entwicklungen für 2014.
Eine weitere Neuigkeit aus dem Hause CyanogenMod ist der neue offizielle YouTube-Kanal, in dem bislang ein Video zu finden ist. In diesem werden die Software-Features des Oppo N1 CyanogenMod Edition vorgestellt, das übrigens ab dem 24.Dezember erhältlich sein wird:
(YouTube-Direktlink)
AllCast: Koushik Dutta gibt „finale Beta“ frei
Koushik „Koush“ Dutta, seines Zeichens CyanogenMod-Mitglied, hat sein Nebenprojekt AllCast in einer neuen finalen Beta-Version veröffentlicht. Mit dieser Anwendung lassen sich nun nicht mehr nur Videos von Smartphone oder Tablet auf den Fernseher beamen, sondern seit kurzer Zeit auch Fotos übertragen. Die Anwendung unterstützt neben direktem Streaming auf Apple TV, Xbox 360 und die neue Xbox One auch die direkte Übertragung auf Smart TVs mittels DLNA-Standard. Letztere hat Dutta in der aktuellen Version erneut erweitert. Ferner hat er auch die Benutzung der Anwendung vereinfacht, wie er in einem Video demonstriert:
(YouTube-Direktlink)
Wer die Software aus dem Play Store installieren möchte, muss der CyanogenMod Beta-Tester-Community auf Google+ beitreten und sich anschließend im Play Store als Tester eintragen – erst dann lässt sich die Anwendung herunterladen und nutzen.
Quelle: CyanogenMod Stats; KoushikDutta @Google+ via AndroidBeat; AndroidPolice
Weiterführende Artikel:
CyanogenMod: Baut mit Ex-Oppo-Chef das „perfekte Smartphone“, inklusive 2,5 GHz-Snapdragon 800
OPPO N1: Cyanogen-Phablet im Hands-On-Video
OPPO N1: Steve Kondik kündigt erstes CyanogenMod-Smartphone an, Vorstellung schon am Montag
Als Apple den neuen MacPro angekündigt hat, war der MacPro die große Überraschung. Völlig neues Design und dabei doch unverkennbar ein Apple. Oder ein Aschenbecher wie manche meinten. Klein aber extrem kraftvoll ist er jetzt, wenn auch nicht in großen Stückzahlen, endlich erschienen und unsere Kollegen in den USA haben ein erstes Exemplar genauer unter die Lupe nehmen können. Die erste Überraschung: er ist wirklich sehr klein. Nicht mal 10 Zoll hoch und gerade 5 Kilo schwer wird er wohl auf dem Schreibtisch öfter mal seinen Platz wechseln. Und die Farbe ist wirklich eher Space-Grau als Schwarz. Die großzügigen Anschlüsse (vier USB 3.0, sechs Thunderbolt 2, HDMI und zwei Ethernet) sind gut zugänglich und perfekt ins Aluminium integriert. Und auch wenn man RAM oder GPU auswechseln will, ist das ein Kinderspiel. Wir sind gespannt wie schnell er sich nun wirklich zeigt, aber bislang deutet alles auf ein Arbeitstier eigener Art hin.
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