Samsung: neue Smart TV-Geräte mit verbesserter Gesten- und Sprachsteuerung

Samsung wird auch im Januar 2014 wieder zu den größten Ausstellern auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas gehören. Dort wird man nicht nur mobile Geschichten zeigen, sondern auch viel aus der Welt von HiFi und TV. Jüngst hatte man angekündigt, einen 105 Zoll großen TV mit konkavem Display zu präsentieren.

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Seit einiger Zeit verfügen einige Geräte von Samsung über die Möglichkeit, Gesten und Sprache zur Steuerung entgegenzunehmen und mit den Geräten der 2014er-Serie soll dies wohl noch etwas besser funktionieren. Die Sprachsteuerung, die bislang in 11 Ländern nutzbar ist, soll auf 23 Länder ausgeweitet werden.

“Samsungs 2014er Smart TV-Modelle bieten deutlich verbesserte Sprachinteraktions -und Motion Control-Funktionen, sodass unsere Kunden in der Lage sind, unseren Smart TV-Geräte intuitiver zu genießen”, sagte Kyungshik Lee, Senior Vice President des Service Strategy Team of Visual Display Business, Samsung Electronics . “Wir werden weiterhin Inhalte entwickeln, die Sprach- und Bewegungserkennung für zusätzlichen Komfort bieten. ”

Neben der Sprachsteuerung soll es auch eine verbesserte Gestensteuerung geben, hier kommt eine Finger-Geste neu hinzu. Durch diese Finger-Geste sollen Benutzer einfach den Kanal wechseln, oder die Lautstärke regeln können. Auch ein Fingerzeig gegen den Uhrzeigersinn ist machbar, hier würde man zum vorherigen Bildschirm zurückkehren.

Wie man sich das genau vorstellen muss, wird Samsung sicherlich bald in Infovideos veröffentlichen. Da diese Verbesserungen durchaus Sache der Software sind, frage ich mich, wieso nur 2014er-Geräte dieses Aktualisierung bekommen, schließlich bietet Samsung ja mit den Evolution Kits Rechenleistung und neue Software an, um auch ältere Geräte leistungsfähiger zu machen. Ich selber nutze diese Art Lösungen übrigens gar nicht, sondern greife zur Fernbedienung – das, was bisher in diesem Bereich geht, ist einfach zu wenig und dauert zu lang.

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Verwirrendes zu Weihnachten: Samsungs neuer Gear-Werbespot (Video)

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Samsungs aktueller Werbekurzfilm zur Galaxy Gear gibt viele Rätsel auf. Wie so oft. Zwei Typen wollen eine Frau im Skigebiet beeindrucken. Der eine hat eine Galaxy Gear, der andere nicht. Ratet, wer die Gunst der blonden Schönheit gewinnt? Ist ja auch kein Wunder, immerhin hat der Smartwatch-Träger im entscheidenden Moment immer die entscheidende Hand frei. Nicht, was ihr jetzt denkt, nein, nein, nein. Das wäre ja zumindest … irgendwie edgy. So allerdings hinterlässt uns der Spot genauso ratlos wie die Galaxy Gear selbst. Video gleich hier ums Eck.

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Samsung Galaxy Gear: Werbung gibt Flirttipps aus bizzarrem Nerd-Paralleluniversum

Laut Eigenaussage von Samsung ist deren Smartwatch Galaxy Gear ein voller Verkaufserfolg — wir haben da ja so unsere Zweifel (Liefermengen sind eben nicht gleich Verkaufszahlen). Eine aktuelle, ziemlich kuriose Werbung, in der ein attraktiver Geek ein blondes Schneehaserl dank des Armband-Gadgets für sich gewinnt, verstärkt diese Skepsis nicht nur, sondern treibt uns zusätzlich auch noch die Fremdschamesröte ins Gesicht.

Man kennt das: Hübsche Mädels im Lift, auf der Piste oder beim Apres Ski ziehen stets zig männliche Bewunderer an — da ist gut durch- genauso schwer wie gut bei den Damen gut anzukommen. Bekanntlich gewinnt man Herzen und Lenden der ganz hübschen Blondinen mit coolen Gadgets, auf sowas stehen Frauen total. Hilfreich kann es natürlich sein, wenn man wie der Protagonist im aktuellen Werbeclip für Samsungs Galaxy Gear ein wenig wie eine Kreuzung aus Jonathan Rhys Meyers und Guy Pearce aussieht und einen leichten südländischen Akzent hat; wichtiger ist aber die Smartwatch, denn die macht definitiv den Unterschied (wichtig ist aber auch, dass der Nebenbuhler ein ziemlicher Idiot ist und alles falsch macht, was man so verhauen kann):

Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Pebble Smart Watch bekommt App Store

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Anfang des kommenden Jahres will das erfolgreiche StartUp Ordnung in das lauernde Chaos bringen, das Nutzern der Pebble blüht, wenn man sich nach Apps für die kluge Armbanduhr umsieht. Die App für iOS und Android wird um einen App Store erweitert, in dem die Code-basierten Zusatz-Features, die sich auf die Uhr laden lassen, bündeln soll. In sieben Kategorien – Spiele, Fernbedienungen, Benachrichtigungen, Sport & Fitness, Systemerweiterungen, Watchfaces und “daily” – sollen Apps klar strukturiert zur Verfügung stehen.

Um gut vorbereitet zu sein und den Usern auch genug Inhalte bieten zu können, können Entwickler seit gestern ihre Apps einreichen. Die müssen allerdings auf dem aktuellen SDK 2.0 basieren, das es allerdings schon eine Weile gibt.

Löblich: Der App Store verhindert nicht die bisherige Art und Weise, Apps auf der Uhr zu installieren.

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