Apple Music: Im Schnitt gehen 73 Prozent der Einnahmen an Labels, Künstler und Rechteinhaber

In 15 Tagen ist es so weit, Apple wird seinen eigenen Musikstreaming-Dienst Apple Music starten. 3 Monate wird man Apple Music kostenlos nutzen können, 3 Monate in denen Musiklabels und Künstler keinen Cent von Apple sehen, das ist Teil der Vereinbarung. Interessant sind aber die Zahlen nach den 3 Monaten, hier sorgt Apple als Entschädigung für die Monate ohne Bezahlung für eine kleine Entschädigung. Es gibt ein bisschen mehr als bei der Konkurrenz, gezahlt wird aber auch (fast) nur für Einzelabrufe.

Apple Music

In den USA wird Apple 71,5 Prozent der Einnahmen aus Apple Music an Labels, Künstler und Rechteinhaber abtreten, in anderen Ländern gibt es kleinere Unterschiede, der Durchschnitt wird aber bei 73 Prozent liegen. Das ist ein wenig mehr als bei Spotify und Co, branchenüblich sind 70 Prozent. Der Unterschied: Spotify zahlt für jeden Stream eines Songs, egal ob in der kostenlosen Testphase oder über kostenlose Spotify-Optionen abgespielt. Das hält Apple anders.

Zwar gibt es auch bei Apple für jedes Abspielen eines Songs Geld (ab dem 4. Monat), allerdings fällt der Anteil für Songs, die über iTunes Radio oder den neuen Sender Beats 1 gestreamt werden, sehr viel kleiner aus. Apple soll gegenüber der Industrie geäußert haben, dass die rund 70 Prozent von Apple sehr viel mehr wert seien als die von Spotify, da Apple fest davon ausgeht, mehr zahlende Kunden an Land ziehen zu können.

Ob das mit den mehr zahlenden Kunden klappt, wissen wir frühestens in 3,5 Monaten, nämlich dann, wenn es auch ans tatsächliche Bezahlen geht und Apple Music nicht mehr kostenlos ausprobiert werden kann. Attraktiv scheint das Angebot bisher vor allem für Familien, für 14,99 Euro können bis zu 6 Personen über Family Sharing auf den Streamingdienst zugreifen. Für Einzelnutzer dürfte es hingegen eine reine Sympathiesache sein. Weder unterscheidet sich das Angebot an sich nennenswert, noch sind Ersparnisse zu erreichen.

Wie viel von den Einnahmen natürlich bei den Künstlern selbst ankommt, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt zu einem nicht geringen Teil in ihren eigenen Händen, nämlich dann, wenn sie mit ihren Plattenfirmen darüber verhandeln.

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WhatsApp: Telefonie-Funktion für iOS startet

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Kurz notiert: Ein Update für WhatsApp auf der iOS-Plattform wird verteilt. Mit dabei: die Telefonie-Funktion. Ihr könnt jetzt also via WhatsApp auch Kontakte anrufen oder angerufen werden. Auch von iOS aus, bislang war dies nur den Android-Nutzern vorbehalten. Bitte bedenkt: laut Changelog wird die Funktion langsam verteilt, es kann also sein, dass ihr die Funktion nicht sofort habt. Bei manchen funktioniert zwar das Annehmen von Anrufen, nicht aber das Anrufen selber.  Zu den weiteren Neuerungen gehört ein verbesserter Schnellzugriff nebst optimierter Sharing-Extension. Also – wer tatsächlich via Datenleitung telefonieren will, der kann dies nun auch mit WhatsApp für iOS machen.

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Den neuen Google Now Launcher jetzt schon nutzen

In diesem Beitrag berichteten wir darüber, dass die Google Such-App ein Update erfahren hat. Inhalt? Der umbenannte Google Experience Launcher (GEL) mit seinem neuen Namen Google Now Launcher. Dazu einige Strings die darauf schließen lassen, dass der Launcher unter Umständen bald für mehr Geräte im Google Play Store aufschlagen könnte.

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Wie ich schon häufig schrieb: der Google Now Launcher hat nur marginale Fähigkeiten, ist aber recht flott und bringt Google Now als eigenständigen Bildschirm mit. Wer den Google Now Launcher bereits jetzt testen will, der benötigt die aktualisierte Such-App und den Launcher als solches. Beides habe ich für euch hochgeladen. Nachdem ihr den Launcher gestartet habt, könnt ihr den Google Now Launcher einrichten und als Standard-Launcher nutzen, viel Spaß (und danke an Benjamin für die Launcher-APK).

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Streaming von Porno in Deutschland zum ersten Mal angemahnt

Scheinbar gibt es jetzt einen ersten Fall, in dem ein Pornogucker auf einer dieser einschlägigen Seiten eine Abmahnung bekommen hat. Das ist neu. Bislang ging das nur für Downloads, aber jetzt scheint sich die Abmahnwelle auch auf Videostreaming von illegalen Quellen auszudehnen, egal ob nun Porno oder nicht. Es gibt natürlich dazu auch keinen Präzedenzfall, d.h. es ist völlig unklar ob es überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, ob nicht die Plattform dafür verantwortlich ist, wie immer angenommen, und wie die Daten des Nutzers überhaupt bekannt wurden. Video nach dem Break und mehr Info hinter dem Quelle-Link bei GGR Rechtsanwälte.

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Dropbox endlich mit iOS 7 Airdrop-Sharing

Filed under: Software

Es hat eine Weile gedauert, aber auch Dropbox findet endlich sein iOS 7 Update. Und was gibt es als neues Feature: Airdrop-Sharing. Ein paar andere Features gibt es obendrein. Vorschau auf iPads und einfachere Möglichkeiten Files und Bilder zur Dropbox hinzuzufügen. Update wie immer über den App Store.

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