Streaming-Abmahnungen: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Abmahner

Und schon wieder gibt es einen unerwarteten Twist im Fall rings um die Abmahnungen für Streaming auf Pornoseiten. Die Mindgeek (aka Manwin) Firma Redtube hat beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rechteinhaber der handvoll angemahnter Pornoschnippsel, “The Archive AG”, erwirkt, die ihnen untersagt weiterhin Abmahnungen bezüglich Redtube zu verschicken. Wir vermuten falls es jemand mit der Streaming-Abmahnungs-Strategie wirklich ernst meint, wird einfach die nächste Scheinfirma gegründet, die sich ein paar Rechte erkauft, um damit die Republik mit einem Blättermeer aus Abmahnungen zu beglücken. Vielleicht wird aber langsam doch zurückgerudert, denn selbst das Landesgericht Köln hat mittlerweile eingesehen, dass sie ein wenig auf’s Kreuz gelegt worden sind und demnächst werden die Richter wohl etwas genauer hinsehen, wenn ihnen ein Antrag dieser Art ins Haus flattert.

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Porno-Abmahnung: Staatsanwaltschaft überprüft Aussagen über Herkunft der IP-Adressen

Bereits gestern berichteten wir über die neusten Erkenntnisse in Sachen “Porno-Abmahnung“. Zehntausende Nutzer haben eine Abmahnung erhalten, da sie angeblich diverse Filme über das Portal RedTube geschaut haben. Im Blickpunkt der ganzen Abmahnerei: wie sind die Abmahner überhaupt an die IP-Adresse gekommen? Bestandteil soll die Software GLADII 1.1.3 gewesen sein, die angeblich fehlerfrei ermitteln kann. Diese Aussage steht nun im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln, wie diese gegenüber dem Sender n24 mitgeteilt hat.

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Hier berichteten wir über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, bis dato war unklar, gegen wen konkret ermittelt wird. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens ist augenscheinlich eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der Firma itGuards Inc.. Dieser hatte im Rahmen dieser eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass das Programm GLADII 1.1.3 fehlerfrei funktionieren würde und die IP-Adressen mit Hilfe dieser Software ermittelt wurden.

Wer sich in die Thematik eingelesen hat, der wird feststellen, dass an dieser Aussage definitiv Zweifel bestehen dürfen. Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.

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Streaming von Porno in Deutschland zum ersten Mal angemahnt

Scheinbar gibt es jetzt einen ersten Fall, in dem ein Pornogucker auf einer dieser einschlägigen Seiten eine Abmahnung bekommen hat. Das ist neu. Bislang ging das nur für Downloads, aber jetzt scheint sich die Abmahnwelle auch auf Videostreaming von illegalen Quellen auszudehnen, egal ob nun Porno oder nicht. Es gibt natürlich dazu auch keinen Präzedenzfall, d.h. es ist völlig unklar ob es überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, ob nicht die Plattform dafür verantwortlich ist, wie immer angenommen, und wie die Daten des Nutzers überhaupt bekannt wurden. Video nach dem Break und mehr Info hinter dem Quelle-Link bei GGR Rechtsanwälte.

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