Scheinbar gibt es jetzt einen ersten Fall, in dem ein Pornogucker auf einer dieser einschlägigen Seiten eine Abmahnung bekommen hat. Das ist neu. Bislang ging das nur für Downloads, aber jetzt scheint sich die Abmahnwelle auch auf Videostreaming von illegalen Quellen auszudehnen, egal ob nun Porno oder nicht. Es gibt natürlich dazu auch keinen Präzedenzfall, d.h. es ist völlig unklar ob es überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, ob nicht die Plattform dafür verantwortlich ist, wie immer angenommen, und wie die Daten des Nutzers überhaupt bekannt wurden. Video nach dem Break und mehr Info hinter dem Quelle-Link bei GGR Rechtsanwälte.
Souce: DE Engadget