Datenschutz | Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff rechtfertigt Vorratsdatenspeicherung

 Datenschutz | Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff rechtfertigt Vorratsdatenspeicherung Andrea Voßhoff, die neu gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, hat ihre positive Grundhaltung zu der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. “Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann”, sagte Voßhoff dem “Spiegel”. “Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das `Ob` der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das `Wie`”, betonte Voßhoff.

Aber sie wolle der baldigen endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie nicht vorgreifen. “Ich warte sie mit großem Interesse ab.” Voßhoffs Berufung zur Datenschützerin war heftig kritisiert worden. Sie hatte sich bis vor kurzem als CDU-Rechtspolitikerin im Bundestag dafür eingesetzt, die umstrittene Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland einzuführen, weil diese “dringend notwendig” sei.

Die Kritik nehme sie zwar zur Kenntnis, sagte Voßhoff. Den Vorwurf der mangelnden Kompetenz wies sie aber zurück: “Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe.” Unter SPD-Innenpolitikern herrscht derweil Unmut darüber, dass die Parteispitze das wichtige Amt des Datenschutzbeauftragten der Union überlassen hat. “Es war ein Fehler, auf dieses Amt zu verzichten”, heißt es. Schon in den Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD vereinbart, dass CDU und CSU diesen Posten besetzen dürften, die Sozialdemokraten dafür das Amt des Wehrbeauftragten.

“Wir können nicht im Wahlkampf die Union beim Thema NSA vor uns hertreiben, um ihr nach der Wahl dieses Bürgerrechtsthema zu schenken”, sagte ein SPD-Innenpolitiker.

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Samsung flickt Sicherheitslücke bei Android-Geräten

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Wer einen Samsung Account eingerichtet hat, aufgepasst: Bis vor kurzem übertrugen Android-Tablets und -Smartphones des Herstellers die Registrierungsdaten im Klartext. Das berichtet heise.de. Heise Security reproduzierte das Problem auf einem Galaxy S4 und einem Galaxy Tab 3 und informierte Samsung daraufhin Ende vergangener Woche. Mit den Zugangsdaten wie Name, E-Mail-Adresse oder Passwort können Unbefugte den Aufenthaltsort des Account-Besitzers erfahren, Bewegungsprofile erstellen, auf Anruflisten zugreifen, Umleitungen für Anrufe und SMS einrichten und sogar das Smartphone entsperren. Samsung hat laut Heise die Sicherheitslücke in seinen Android-Geräten nun gestopft. Heise rät, das Passwort zu wechseln:„Da Samsung bislang noch nicht bekanntgegeben hat, welche Modelle betroffen und auch schon abgesichert sind, sollte man auf die verschlüsselt übertragene Webseite https://account.samsung.com ausweichen, um das Passwort zu ändern oder bei Bedarf einen neuen Account anzulegen.”

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J1 vs. iM1836: Nikon gewinnt ersten Gerichtsstreit gegen Polaroid

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Nikon war nicht sonderlich amused als die Polaroid iM1836 auf den Markt kam. Sah die Polaroid doch verdächtig ähnlich wie die J1 aus. Das hat die Japaner so gejuckt, dass man vor Gericht zog, um dem Kopiewahn ein Ende zu bereiten. Nun hat ein Gericht in New York genau das bestätigt. Es wurde eine einstweilige Verfügung verhängt, was bedeutet, dass vorerst die Polaroid iM1836 für die kommende Zeit weder hergestellt noch verkauft werden darf.

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