Apple Music: Im Schnitt gehen 73 Prozent der Einnahmen an Labels, Künstler und Rechteinhaber

In 15 Tagen ist es so weit, Apple wird seinen eigenen Musikstreaming-Dienst Apple Music starten. 3 Monate wird man Apple Music kostenlos nutzen können, 3 Monate in denen Musiklabels und Künstler keinen Cent von Apple sehen, das ist Teil der Vereinbarung. Interessant sind aber die Zahlen nach den 3 Monaten, hier sorgt Apple als Entschädigung für die Monate ohne Bezahlung für eine kleine Entschädigung. Es gibt ein bisschen mehr als bei der Konkurrenz, gezahlt wird aber auch (fast) nur für Einzelabrufe.

Apple Music

In den USA wird Apple 71,5 Prozent der Einnahmen aus Apple Music an Labels, Künstler und Rechteinhaber abtreten, in anderen Ländern gibt es kleinere Unterschiede, der Durchschnitt wird aber bei 73 Prozent liegen. Das ist ein wenig mehr als bei Spotify und Co, branchenüblich sind 70 Prozent. Der Unterschied: Spotify zahlt für jeden Stream eines Songs, egal ob in der kostenlosen Testphase oder über kostenlose Spotify-Optionen abgespielt. Das hält Apple anders.

Zwar gibt es auch bei Apple für jedes Abspielen eines Songs Geld (ab dem 4. Monat), allerdings fällt der Anteil für Songs, die über iTunes Radio oder den neuen Sender Beats 1 gestreamt werden, sehr viel kleiner aus. Apple soll gegenüber der Industrie geäußert haben, dass die rund 70 Prozent von Apple sehr viel mehr wert seien als die von Spotify, da Apple fest davon ausgeht, mehr zahlende Kunden an Land ziehen zu können.

Ob das mit den mehr zahlenden Kunden klappt, wissen wir frühestens in 3,5 Monaten, nämlich dann, wenn es auch ans tatsächliche Bezahlen geht und Apple Music nicht mehr kostenlos ausprobiert werden kann. Attraktiv scheint das Angebot bisher vor allem für Familien, für 14,99 Euro können bis zu 6 Personen über Family Sharing auf den Streamingdienst zugreifen. Für Einzelnutzer dürfte es hingegen eine reine Sympathiesache sein. Weder unterscheidet sich das Angebot an sich nennenswert, noch sind Ersparnisse zu erreichen.

Wie viel von den Einnahmen natürlich bei den Künstlern selbst ankommt, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt zu einem nicht geringen Teil in ihren eigenen Händen, nämlich dann, wenn sie mit ihren Plattenfirmen darüber verhandeln.

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Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf ist Schrott – warnt Bitkom

 Vorratsdatenspeicherung Bitkom

Der deutsche Tech-Lobby-Verband Bitkom begrüßt, dass sich der Bundestag mit seiner Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung mindestens bis September Zeit lassen will – da der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke ausweise.

So könne die notwendige ausführliche Diskussion über die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen geführt werden.

“Angesicht der geplanten Eingriffe in die Grundrechte muss im intensiven Dialog geklärt werden, ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann”, sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.

“Zudem sollten die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und des Normenkontrollrates vor einem Beschluss ausgeräumt werden.” Nach Ansicht des Bitkom hat der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als “Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste” oder “Internetzugangsdienste” anzusehen ist.

Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: “Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden.”

Die Unternehmen müssten nach Schätzung des Bitkom einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag investieren, um die Vorgaben zur geplanten Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Der Verband fordert daher eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme.

Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten, gleichwohl hatten die Unternehmen bereits Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro getätigt, die gegenwärtig durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit nicht mehr nutzbar sind.

+ Link: bitkom.org

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Neue App: Apple kündigt News für iOS an

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Apple steigt in das Geschäft mit Nachrichten ein. Dazu wird eine neue App namens News herausgebracht. Leider nicht weltweit, sondern vorerst nur in den USA, in Großbritannien und in Australien. Es handelt sich dabei um eine Nachrichten-App im Stil von Flipboard, man kann aus verschiedenen Kategorien seinen eigenen Feed zusammenstellen, eine Suche ist natürlich vorhanden. Ebenfalls integriert ist eine “Später lesen”-Funktion, mit der man Artikel zurückstellen kann. Die einzelnen Artikel werden ansprechend dargestellt, Bildergalerien erstellt und der Fokus auf den Inhalt gelegt. Apple arbeitet direkt mit zahlreichen Publishern zusammen, um die App mit Artikeln zu befüllen. Auch hier legt Apple wieder Wert auf die Privatsphäre der Nutzer, Daten werden anonym gesammelt und auch nicht weitergegeben. Schade, dass die App nicht hierzulande verfügbar sein wird, könnte für viele sicher eine gute Anlaufstelle sein.

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SmartHealth | Mehr Startups setzen auf Internet-Medizin

mehr Startups setzen auf Internet-Medizin

Nun entsteht also auch in Deutschland eine ganze Startup Branche zum Thema Internetmedizin: Patienten verwenden das Internet zunehmend im Kontext ihrer individuellen Bedürfnisse und ihrer ärztlichen Therapie. Vor allem für Inhalte zugeschnitten für ihre Behandlung, Behandlungsalternativen und ärztliche Zweitmeinungen interessieren sich die Menschen.

Webdienste und Apps, die auf bestimmte Therapien zugeschnitten sind zeigen Potential die Therapietreue, das Patientenverhalten und somit die Versorgung verbessern zu können. Das zeigt die 4. Nationale EPatient Online-Befragung „ EPatient Survey 2015“, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

Mit 10.700 Teilnehmern ist sie die bislang größte Umfrage zur Internetnutzung bei Gesundheitsfragen im deutschsprachigen Raum.

Das Internet entwickelt sich in Richtung medizinische Therapie

Verbessertes Gesundheitsverhalten durch Internet und Apps

Der EPatient Survey 2015 bestätigt internationale Publikationen, dass internetbasierte Informationsangebote und therapiebegleitende Dienste die medizinische und medikamentöse Therapie nachweislich optimieren können. Fast die Hälfte der Befragten gab an, die Anweisungen ihres Arztes zu ihren Medikamenten aufgrund von Informationen aus dem Netz besser zu verstehen und zu befolgen. Insgesamt sagen 38%, das Internet habe ihnen im Alltag und im Umgang mit ihrer Erkrankung seelisch, beruflich und praktisch geholfen. Jeder dritte gab an, durch eine App für seine Medikamente mit der regelmäßigen Einnahme besser umgehen zu können.

Dem Interesse der Menschen an Gesundheitsinformationen entspricht auch das große Interesse an Apps, die in Kombination mit einem Messgerät für Körperdaten, Bewegung und Sport angewendet werden. Bereits 20% der Befragten nutzen solche Angebote.

Orientierung durch Ärzte und Krankenkassen gewünscht

Circa 40 Millionen Deutsche (50 Mio. Menschen im D,A,CH-Raum), können aktuell über mehr als 8000 Webdienste und Apps zu Gesundheitsthemen verfügen. Die Umfrage zeigt, dass sich Nutzer in diesem wachsenden digitalen Gesundheitsmarkt Orientierung durch Ärzte und Krankenkassen wünschen. So möchten Patienten Medikamenten-Apps lieber von ihrem Arzt (57%) oder ihrer Krankenversicherung (38%) erhalten als von Google oder App-Stores. Von den Krankenversicherungen wünschen sie sich außerdem geprüfte Übersichten zu empfehlenswerten Webseiten und Apps.

Online-Terminvergabe, digitale Gesundheitsakten und App-gestützte Nachsorge

Potential zeigt die Studie auch für Online-Dienste zur Vereinbarung von Arztterminen sowie für digitale Gesundheitsakten, in denen die eigenen Behandlungsdaten zusammen mit Röntgenbildern, Arztbriefen, etc. gesammelt werden. Rund ein Drittel der Befragten wünscht sich solche Angebote. Und immerhin 16% würden nach Klinik- und Reha-Aufenthalten gern eine digitale Nachsorge in Anspruch nehmen, etwa in Form von App-gestützten Lernprogrammen zu ihrer Krankheit, um die weitere Behandlung nach der Entlassung zu optimieren.

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Jailbreak-Guru Comex zeigt Browser auf der Apple Watch, keine Hinweise auf möglichen Jailbreak

Die Apple Watch ist nun seit ein paar Wochen auf dem Markt – wenn auch sehr eingeschränkt verfügbar. Logisch, dass sich da auch einige Bastler versuchen, vor allem am neuen Watch OS. Ein alter Bekannter aus der Jailbreak-Szene ist Comex, er bescherte den Nutzern mit JailbreakMe einen super einfachen iOS-Jailbreak und befreite auch die PS3 aus den Fesseln Sonys, was ihm nicht nur Gutes einbrachte.

Jetzt hat sich Comex die Apple Watch vorgenommen. Zwar (noch) nicht für einen Jailbreak, aber immerhin lässt er einen Browser auf dem Mini-Display laufen, kommt also schon einmal so weit ins System, dass er Code ausführen kann, der eigentlich nicht zur Ausführung gedacht ist. Das Ganze beweist er mit einem Video, das oben eingebunden ist.

Zu sehen ist ein laufender Browser auf der Apple Watch, die Google Startseite wird dargestellt und kann auch bedient werden. Mangels Tastatur auf der Watch können natürlich keine Texteingaben gemacht werden, aber darum geht es auch nicht. Vielmehr geht es darum zu zeigen, dass auf der Uhr auch andere als von Apple bisher vorgesehene Dinge lauffähig sind.

Apple selbst kündigte bereits die Unterstützung für native Apps auf der Apple Watch an. Alle bislang erschienenen Apps sind nur Erweiterungen der Smartphone-Apps, ohne diese funktionieren auch die Apps auf der Watch nicht. Ob Comex tatsächlich an einem Jailbreak für die Apple Watch arbeitet, weiß nur er selbst, dazu sagt er aber nichts. Interessant wäre so ein Jailbreak und die damit zwangsläufig kommenden Zusatzapps gerade bei einer ersten Version eines neuen Produkts, das bei Apple bekanntermaßen meist sehr beschnitten ist.

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