Gesetz tritt bald in Kraft: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 starten

Autobahn / Symbolbild

Die Bundesregierung macht bekanntlich den Weg für den digitalen Führerschein frei. Künftig sollen Fahrzeugdokumente direkt auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Die gesetzliche Grundlage dafür steht bereits, das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Geplant ist, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitzustellen. Nutzer sollen ihren Führerschein dann digital auf dem Mobiltelefon vorzeigen können. Der klassische Kartenführerschein verschwindet dadurch allerdings nicht. Er bleibt weiterhin gültig und wird durch die digitale Variante lediglich ergänzt.

Bis zur tatsächlichen Einführung bleibt allerdings noch etwas Zeit. Zwar schafft das Gesetz ab Juli die rechtlichen Voraussetzungen, die technische Umsetzung soll jedoch erst im Laufe des Jahres erfolgen. Eine Testphase soll aber bereits seit einiger Zeit laufen. Und, was meint ihr: Schaffen es die Verantwortlichen, das Ding dieses Jahr auf die Bahn zu bringen?

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EcoFlow zeigt OASIS 3.0, STREAM 2 und neue Speicherlösungen

EcoFlow hat ein größeres Paket neuer Energielösungen für Europa vorgestellt. Im Mittelpunkt steht OASIS 3.0, die neue Energiemanagement-Plattform des Herstellers. Sie soll Stromtarife, Wetterdaten, Verbrauchsmuster und angeschlossene Geräte berücksichtigen und den Energieeinsatz im Haushalt automatisch optimieren.

Dazu kommt der EcoFlow EcoBot, ein KI-Assistent für die Steuerung per natürlicher Sprache. Ihr sollt also Energiepläne erstellen, Einstellungen ändern oder Empfehlungen abrufen können, ohne euch durch komplexe Menüs zu klicken. Klingt praktisch, muss sich im Alltag aber natürlich erst beweisen.

Ocean 2

Für Plug-in-Solar bringt EcoFlow die STREAM-2-Serie mit STREAM 3000, STREAM 5000, STREAM AC 5000 sowie Erweiterungsbatterien mit 3 und 5 kWh. Das STREAM 5000 soll bis zu 3.000 Watt Ausgangsleistung liefern.

Ebenfalls neu ist die OCEAN 2 für Heimspeicher mit 3 bis 15 kW sowie eine 8-kWh-Batterie, kompatibel mit PowerOcean und OCEAN 2. Für Gewerbe startet EcoFlow zudem mit der A-Serie und dem Speicher Alps in Europa. Gezeigt werden die Produkte vom 23. bis 25. Juni auf der Intersolar Europe 2026 in München. Preise nennt EcoFlow bislang nicht.

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#DealMonitor – Flagright erhält 12,5 Millionen – Mona AI streicht 3,8 Millionen ein – Seqana sammelt 3,2 Millionen ein

#DealMonitor

#DealMonitor FinTech Flagright erhält 12,5 Millionen Recruiting-Startup Mona AI streicht 3,8 Millionen ein ClimateTech Seqana sammelt 3,2 Millionen ein Eye Tracking-Startup Somareality bekommt 3 Millionen

Flagright erhält 12,5 Millionen – Mona AI streicht 3,8 Millionen ein – Seqana sammelt 3,2 Millionen ein

Montag, 22. Juni 2026VonTeam

Im #DealMonitor für den 22. Juni werfen wir einen Blick auf die wichtigsten, spannendsten und interessantesten Investments und Exits des Tages in der DACH-Region. Alle Deals der Vortage gibt es im großen und übersichtlichen #DealMonitor-Archiv.

STARTUPLAND 2027: SAVE THE DATE

The next unicorn? You’ll meet it at STARTUPLAND

Du hast unsere phänomenale dritte STARTUPLAND verpasst? Dann trage Dir jetzt schon einmal unseren neuen Termin in Deinen Kalender ein: Die nächste STARTUPLAND findet am 10. März 2027 statt. Mehr über Startupland

INVESTMENTS

Flagright

Der US-Investor Infinity Ventures, Sella Direct Ventures, Frontline und Y Combinator investieren 12,5 Millionen Dollar in Flagright. Das deutsch-amerikanische Startup, 2021 von Baran Ozkan und Madhu G. Nadig in Berlin gegründet, bietet Finanzinstituten ein KI-Betriebssystem zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Mit dem frischen Kapital möchte das Team „seine KI-Funktionen weiter ausbauen und seine Präsenz auf dem US-Markt stärken“. Moonfire Ventures, Pioneer Fund und Co. investierten zuvor bereits 2,8 Millionen in die Jungfirma. Mehr über Flagright

Mona AI

Saarländische Investitionskreditbank, Saarup-Venture, Earlybird Venture Capital (Earlybird-X), Triathlon – Universität des Saarlandes und Business Angels wie Jonas Thielmann investieren im Rahmen einer Seed-Extension 3,8 Millionen Euro in Mona AI. Das Startup mit Sitz in Saarbrücken, von Felix Adam, Michael Adam und Denis Franz als Ausgründung der Universität des Saarlandes gegründet, hat sich zum Ziel gesetzt, „KI-Lösungen zu entwickeln, um den Recruiting-, Hiring- und Onboarding-Prozess für Personaldienstleister zu automatisieren“. Earlybird-X und Co. investierten zuvor bereits 2 Millionen Euro in das Unternehmen. Das frische Kapital soll in „Expansion, Skalierung und neue Produktlösungen“ fließen. Mehr über Mona AI

Seqana 

Der niederländische Impact-Investor Pymwymic, High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Counteract investieren 3,2 Millionen Euro in Seqana. Das Berliner ClimateTech, von Jakob Levin, Stefan Gönner und Julian Kremers gegründet, kombiniert unter anderem Satellitendaten mit Machine Learning, um die Kohlenstoffquantifizierung günstiger und schneller als bisher zu ermitteln. HTGF, Counteract, ReGen Ventures und Business Angels wie Axel Stepken, Stefan Gross-Selbeck, Klaus Kunz und Ben-Elias Brandt investierten zuletzt 2,1 Millionen Euro in das Unternehmen. Mehr über Seqana

Somareality

Der rumänische Investor Catalyst Romania und Altinvestoren investieren 3 Millionen Euro in Somareality – siehe Brutkasten. Das Unternehmen aus Wien, 2019 von Adrian Brodesser und Michel Varilek gegründet, entwickelt Eye Tracking basierte Biomarker, um damit Rückschlüsse auf den kognitiven Zustand einer Person treffen zu können. Zuvor flossen bereits mehr als 4 Millionen in das Unternehmen – unter anderem von Gateway Ventures, Startup Wise Guys und Qubit Capital. Mehr über Somareality

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Foto (oben): azrael74

Rewe gewinnt im Bonus-Streit: Verbraucherzentrale zieht Klage zurück

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat laut dpa-Berichten ihre Klage gegen Rewe im Streit um die Bonus-Werbung in der Rewe-App zurückgenommen. Das teilte das Oberlandesgericht Köln mit. Hintergrund ist, dass der zuständige Senat in der Berufungsverhandlung deutlich gemacht hatte, die Rechtsauffassung des Landgerichts Köln nicht zu teilen.

Zur Erinnerung, wir hatten ja darüber berichtet: Im November 2025 hatte das Landgericht Köln der Verbraucherzentrale noch recht gegeben. Damals ging es um Werbeanzeigen in der Rewe-App, in denen Produkte mit einem Bonus-Coupon beworben wurden. Nutzer konnten sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonusbetrag sichern, der später eingelöst werden kann. Die Verbraucherschützer sahen die Darstellung als irreführend an, weil zwar der Bonus genannt wurde, nicht aber der eigentliche Produktpreis. Ohne diese Information sei eine fundierte Kaufentscheidung nicht möglich.

Rewe legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln zeichnete sich nun jedoch ab, dass die Richter die Sache anders bewerten. Nach Auffassung des Senats bestand in der konkreten Werbung keine Verpflichtung, zusätzliche Preisangaben zu machen. Die Klage hätte nach Einschätzung des Gerichts keinen Erfolg gehabt. Die Verbraucherzentrale zog sie deshalb zurück.

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Bundestag: Regierung plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen




Die Bundesregierung will die Speicherung von IP-Adressen in Deutschland neu regeln.  Das ist schon ewig im Gespräch, nun wird es aber konkreter. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für drei Monate vorhalten müssen. Ziel ist es laut Entwurf, Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten im digitalen Raum besser zu unterstützen.

Hintergrund sei demnach die zunehmende Verlagerung von Straftaten ins Internet. Genannt werden unter anderem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie verschiedene Formen der Cyberkriminalität. Ermittler stoßen nach eigenen Angaben häufig auf das Problem, dass benötigte Verbindungsdaten bereits gelöscht wurden, bevor eine Zuordnung zu einem Anschlussinhaber möglich ist.

Neben der verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen enthält der Entwurf weitere Änderungen. So soll eine sogenannte Sicherungsanordnung eingeführt werden. Damit könnten Verkehrs- und Bestandsdaten vorübergehend gesichert werden, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen unmittelbaren Abruf noch nicht vorliegen. Die Daten würden dadurch zunächst vor einer Löschung geschützt. Stichwort: Quick Freeze.

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