Apple Store Berlin: wenn der Opel Corsa zum Einkaufswagen wird

Da wollte wohl noch jemand günstig an Last-Minute-Weihnachtsgeschenke kommen. In den Apple Store am Kurfürstendamm in Berlin wurde per Fahrzeug eingebrochen. Mehrere Personen sollen beteiligt gewesen sein, die Tatwaffe ein (gestohlener) Opel Corsa. Der Schaden ist noch nicht beziffert. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Serientäter handelt, da in den letzten Tagen mehrere Einbrüche auf diese Weise stattfanden.

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Heißer Tipp: Falls Euch in den nächsten Tagen auf der Straße günstig Apple-Produkte angeboten werden, Finger weg. Viel Freude dürften die Räuber mit den Produkten eh nicht haben. Apple-Geräte werden nach einem solchen Vorfall schnell gesperrt und sind somit nicht mehr nutzbar. Und die eigentliche Frage ist auch: Wäre dies in einem Microsoft Store auch passiert?

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China Mobile: Apple mit über 750 Millionen potentiellen Neukunden

Gute Verkaufszahlen kommen vielleicht bald für Apple aus China. Die Firma aus Cupertino hat gestern noch per Pressemitteilung verkündet, dass man einen Deal mit China Mobile gemacht hätte, seines Zeichens mit über 750 Millionen Kunden der größte Telekommunikationsanbieter aus dem Reich der Mitte. So kann man über diesen Betreiber ab Mitte Januar die aktuellen Geräte iPhone 5c und iPhone 5s via Apple oder China Mobile-Stores beziehen und im dortigen Netz betreiben.

iPhone 5C

“China ist ein extrem wichtiger Markt für Apple”, so der Vorstandschef des Unternehmens aus Cupertino, Tim Cook. Die Zusammenarbeit soll mehrere Jahre andauern. Trotz des Preises ist das iPhone auch in China gefragt, kleinere Telekommunikationsanbieter boten das Gerät schon vor China Mobile an und zogen sich so die interessierten Kunden. Ein weiterer Grund für die späte Partnerschaft soll übrigens das abweichende Mobilfunknetz von China Mobile gewesen sein, nun haben die drei staatlichen Betreiber allerdings Zugriff auf ein besseres und standardisiertes 4G-Netz.

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Instagram für Windows Phone nun mit Tagging

Instagram ist eine der Apps, die wirklich auf der Windows Phone-Plattform gefehlt haben. Jüngst erst als erste Beta veröffentlicht, liegt nun pünktlich vor Weihnachten die Version 0.2 von Instagram für Windows Phone vor. Hierbei ist es nun auch möglich, Freunde auf Fotos oder der Photo Map zu markieren, was vorher nicht der Fall war. So könnt ihr zu Weihnachten also auch alle Freunde taggen, mit denen ihr den eben frisch verzehrten Weihnachts-Kartoffelsalat verdrückt habt. Das Update steht ab sofort im Windows Phone Store für euch bereit.

Instagram Windows Phone

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Samsung HomeSync wird mit Geräten anderer Hersteller nutzbar

Das Android Media Center Samsung HomeSync wird künftig auch mit Android Geräten anderer Hersteller genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist Android 4.1 (Jelly Bean) auf dem Gerät der Wahl. Bislang gibt es nur eine Handvoll Geräte außerhalb Samsungs Galaxie, die mit dem persönlichen Cloud-Speicher zusammenspielen können. Bis wirklich alle Jelly Bean Geräte mit der kleinen Box kompatibel sind, könnte noch ein Weilchen vergehen.

Das Video zeigt die Funktionen von HomeSync. Im Prinzip ist es ein NAS mit Android als Betriebssystem, das von mehreren Leuten und Geräten angesprochen werden kann. Freigaben können für alle Mitglieder erfolgen oder man hält seine Daten privat. Auch Screen-Mirroring und die Steuerung per Smartphone oder Tablet sind möglich. Die Vorteile einer solchen Allround-Box liegen wohl in der einfachen Handhabung.

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