Lauschangriff | Kooperation zwischen BND und NSA erst 2014

 Lauschangriff | Kooperation zwischen BND und NSA erst 2014

Die Bundesregierung rechnet laut eines “Spiegel”-Berichts frühestens Mitte Januar mit dem Abschluss einer geheimen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem US-Geheimdienst NSA, die unter anderem Garantien gegen Lauschangriffe enthalten soll.

“Vor der Obama-Review geht voraussichtlich nichts mehr”, sagte ein hochrangiger Sicherheitsbeamter dem “Spiegel”. Gemeint ist eine angekündigte Erklärung des US-Präsidenten Barack Obama über die inhaltliche Ausrichtung der NSA. Derzeit verhandeln BND-Präsident Gerhard Schindler und NSA-Chef Keith Alexander über den Wortlaut der Vereinbarung. Im Kern geht es um die Garantie der “Vertraulichkeit der Kommunikation der Partner”.

In Anhängen zu der Vereinbarung sollen die einzelnen Aussagen ergänzt werden, etwa durch Artikel 10 des Grundgesetzes, der das deutsche Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt. Zeitgleich zur Unterzeichnung strebt die Bundesregierung eine gemeinsame politische Erklärung an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nimmt unterdessen US-Einrichtungen in Deutschland ins Visier.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung, das BfV habe “Luftaufnahmen von Liegenschaften der USA in Deutschland angefertigt, um deren Dachaufbauten dokumentieren zu können”. Bereits im Frühjahr überflog ein mit Spezialkameras ausgerüsteter Hubschrauber der Bundespolizei im Auftrag des BfV diplomatische Vertretungen in Berlin.

Dabei wurde auch die US-Botschaft fotografiert. Und Ende August, unmittelbar nachdem der “Spiegel” mit Verweis auf Snowden-Dokumente über Spionageaktivitäten im Frankfurter US-Generalkonsulat berichtet hatte, ließ das BfV Luftaufnahmen von dortigen Dachaufbauten machen. “Es ist ja nett, dass die deutsche Spionageabwehr jetzt gegen Liegenschaften der US-Freunde losschlägt”, spottet der grüne Parlamentarier Hans-Christian Ströbele.

Die Dachaufbauten zu dokumentieren sei aber “eher lächerlich und reicht nicht zur Aufklärung”.

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BestFacts: 10 Smartphone Mythen

  1. Der Klassiker: Mehr Megapixel gleich bessere Qualität! Ist das wirklich so? Nein, die Anzahl der Pixel sagt lediglich etwas über die druckbare Größe aus. Aber auch hier muss man aufpassen und die beste Konstellation finden: Das Verhältnis zwischen Sensor und Optik ist entscheidender, als die reine Zahl der Megapixel.
  2. Warum darf man in einem Flugzeug kein Handy einschalten? Durch das Signal eines Handys werden keine Bordinstrumente gestört. Und dadurch kann schon gar nicht ein Flugzeug abstürzen, denn moderne Flieger sind elektromagnetisch gut abgeschirmt. Der eigentliche Grund ist, dass man die Sendemasten am Boden umlenkt. Dadurch droht ein Signalverlust für diejenigen, die unten telefonieren.
  3. Wird das Telefon schneller oder wird Akku geschont, wenn man laufende Apps beendet? Das hängt ganz von der Plattform und dem jeweiligen Aspekt ab. iOS 7 unterstützt seit kurzem echtes Multitasking. Einen Performance-Vorteil gibt es nicht wirklich, aber einige Apps wie Navigation oder Voice over IP können schon Einfluss auf den Akku haben. Was Leistung bei Android angeht, so wird der Speicher von dem System verwaltet. Ein Nutzer muss in der Regel nichts machen. Aber komplexer wird es beim Akkuverbrauch: Es kommt auf die Art und Weise an, wie eine App programmiert wurde. Eine schlecht gemachte App kann durchaus mehr verbrauchen, als eine gut gemachte.
  4. Apropos Akku: Kann dieser eigentlich explodieren, wenn man ihn zu lange an der Steckdose hat? Lasst uns die Fragen anders stellen: Warum explodiert ein Akku überhaupt? Das geschieht in der Regel nur durch einen Kurzschluss, wenn ein Produktionsfehler vorhanden ist. Aber durch bloßes Aufladen kann ein Akku nicht explodieren.
  5. Gesundheitsschäden durch Handystrahlung: Ist man Krebs-gefährdet, wenn zu lange telefoniert? Nein, es gibt keinen eindeutigen Zusammenhang mit der Entstehung von Hirntumoren oder ähnliches. Wissenschaftler forschen aber nach wie vor, bis heute ist allerdings kein konkreter Fall bekannt.
  6. Ein moderner Mythos: Dual-Core oder Quad-Core. Was ist besser? Es kommt nicht auf die Anzahl der Kerne an, sondern viel mehr auf die verwendete Technologie. Sachen wie Fertigungstechnik, Bandbreite der Datenübertragung und das aller wichtigste: Software. Bestes Beispiel: Ein Windows Phone mit einem Single-Core Prozessor ist schneller, als beispielsweise ein Dual-Core Android Smartphone.
  7. Gelöschte Dateien kann man auf einem Handy nicht wiederherstellen! Dieser Mythos ist falsch, denn solange man Zugriff auf die bereits nicht beschriebenen Datenblöcke hat, kann man alles wiederherstellen. Wie gesagt: Man braucht einen sogenannten Root-Zugang, der zum Beispiel bei dem iPhone oder einigen Android-Smartphones nicht gegeben wird.
  8. Android ist anfälliger für Viren: Das ist kein Mythos, sondern die Wahrheit, denn A: man kann eine App auch außerhalb des Google Play Stores beschaffen und installieren und B: selbst Google hat mittlerweile Mechanismen wie Bouncer eingebaut, die einen Schadcode entdecken können. Nichtsdestotrotz kann man keine 100% Sicherheit gewährleisten.
  9. Je mehr Apps, desto besser ist der Store. Dieser Mythos ist falsch, denn die Quantität sagt nichts über die Qualität der Apps aus. Windows Phone Store hat beispielsweise mehr als 200.000 Apps, aber wie viele davon sind reine Furz- und PDF-Apps?
  10. „Mein Telefon ist besser als Deins, weil ich einen höheren Benchmark habe“: Das ist nicht so ganz richtig: Benchmarks an sich sind nicht schlecht, denn sie messen ein System. Schlecht ist der Vergleich zwischen komplett unterschiedlichen Systemen. Das bedeutet: Ein Vergleich wo man zwei verschiedene Android-Versionen hat, ist unfair. Auch verschiedene Display-Auflösung miteinander zu messen, ist auch falsch. Richtig wäre, ein Benchmark mit Offscreen.


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Porno-Abmahnung: Staatsanwaltschaft überprüft Aussagen über Herkunft der IP-Adressen

Bereits gestern berichteten wir über die neusten Erkenntnisse in Sachen “Porno-Abmahnung“. Zehntausende Nutzer haben eine Abmahnung erhalten, da sie angeblich diverse Filme über das Portal RedTube geschaut haben. Im Blickpunkt der ganzen Abmahnerei: wie sind die Abmahner überhaupt an die IP-Adresse gekommen? Bestandteil soll die Software GLADII 1.1.3 gewesen sein, die angeblich fehlerfrei ermitteln kann. Diese Aussage steht nun im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln, wie diese gegenüber dem Sender n24 mitgeteilt hat.

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Hier berichteten wir über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, bis dato war unklar, gegen wen konkret ermittelt wird. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens ist augenscheinlich eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der Firma itGuards Inc.. Dieser hatte im Rahmen dieser eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass das Programm GLADII 1.1.3 fehlerfrei funktionieren würde und die IP-Adressen mit Hilfe dieser Software ermittelt wurden.

Wer sich in die Thematik eingelesen hat, der wird feststellen, dass an dieser Aussage definitiv Zweifel bestehen dürfen. Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.

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Zum Beitrag im Blog: Porno-Abmahnung: Staatsanwaltschaft überprüft Aussagen über Herkunft der IP-Adressen

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„Let’s go Caroling“: Easter-Egg in Google-Suche bringt Weihnachtslieder als Karaoke-Version

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Schon irgendwie ironisch, wenn uns Google zu Weihnachten Easter-Eggs beschert — tun sie aber nun mal, und zwar in Form eines kleinen Karaoke-Kompendiums an Weihnachtsliedern. Wer derzeit die Worte „Let’s go Caroling“ in die (englische) Sprachsuche spricht, kann überprüfen, wie textsicher er bei „Jingle Bells“ und vier anderen englischen Weihnachtsliedern ist.

Bei Mountain View ist man offensichtlich so richtig in Weihnachtsstimmung: Nachdem uns kürzlich schon Google-Tochter Motorola mit einer speziell auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage abgestimmten Boot-Animation auf dem Moto G und Google+ mit dem einen oder anderen applizierten Effekt auf Fotos entzückt (oder wahlweise befremdet) hat, bespaßt der Konzern nun auch seine Sprachsuche: Nicht weniger als fünf klassische englischsprachige Weihnachtslieder erhält man per Google Now in einer Karaoke-Fassung zum Mitsingen.

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Deck the Halls, O Christmas Tree, Up on the House Top, We wish you a merry Christmas und natürlich der ewige Klassiker Jingle Bells – beim Trällern all dieser Lieder leistet Google Now derzeit kompetent Hilfestellung. Möglich macht’s ein nettes Easter-Egg, das Google vergangene Nacht freigeschaltet hat: Hat man nämlich die Google-Sprachsuche auf Englisch umgestellt (kann man für diesen Anlass ruhig mal machen) und spricht „Let’s go Caroling“ in der Sprachsuche, so erhält man ein Suchergebnis-Kärtchen, über das man Karaoke-Versionen der genannten Songs abrufen und ganz nebenbei endlich mal deren Text lernen kann. Und jetzt alle: Jingle Bells, Jingle Bells, jingle all the way …

Singt ihr mit oder lässt euch dieses Easter-Egg kalt?

via Phandroid

Weiterführende Artikel:

  • Moto G-Roundup: OTA-Update, Google Play Edition, Kernel-Quellcode, Winter-Bootanimation
  • Android-Charts: Die androidnext-Top 5+5 der Woche (KW 49/2013)
  • Google Now/Sprachsuche: Was man sein Smartphone in Deutschland so alles fragen kann


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Samsung Galaxy Note 2: Android 4.3-Update rollt aus

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Nachdem das Samsung Galaxy S4 und das S3 (letzteres eher holprig) via Firmware-Aktualisierung mit Android 4.3 versorgt werden und das Note 3 ja bereits mit der letzten Jelly Bean-Iteration ausgeliefert wird, fehlt eigentlich nur noch das Vorjahres-Phablet der Koreaner, das Galaxy Note 2 — zur Stunde erreichen uns zahlreiche Mitteilungen von Lesern, nach denen ihre Geräte nun endlich auch mit dem Update versorgt werden.

Freudige Kunde für Besitzer des Samsung Galaxy Note 2 und quasi ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk aus Korea: Das 5,5 Zoll große Phablet mit dem vierkernigen Exynos-Chipsatz aus eigener Produktion erhält zur Stunde in Deutschland eine Firmware-Aktualisierung auf Android-Version 4.3 Jelly Bean. So meldeten in den vergangenen Stunden mehrere androidnext-Leser das Anklopfen des Updates auf ihren Geräten.

Bei einigen Nutzern war das rund 680 MB große Paket erst nach manuellem Anstoßen der Suche nach Aktualisierungen in den Systemeinstellungen verfügbar, sollte auch das bei euch nicht zum Erfolg führen, keine Bange: Wie gehabt wird auch dieses Update in Wellen ausgerollt und ihr müsst euch möglicherweise einfach noch ein kleine wenig gedulden, bis 4.3 dann auch auf eurem Note 2 Einzug hält.

Inhaltlich bringt die Aktualisierung neben den bekannten Jelly Bean-Features und -Verbesserungen ein überarbeitetes UI, das der Benutzeroberfläche des Galaxy S4 ähnelt, sowie ein optimiertes Einstellungsmenü. Auch Samsungs Sicherheitslösung KNOX ist an Bord.

Wir danken unseren Lesern für die Hinweise!

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Weiterführende Artikel:

  • Sony Xperia Z1 und Xperia Z Ultra: Update auf Android 4.3 Jelly Bean wird verteilt
  • Samsung Galaxy Note 2: Android 4.3-Update rollt in ersten Ländern aus
  • Samsung Galaxy Note 2: Neue Android 4.3-Firmware XXUEMK4 durchgesickert


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