Audi und Google sollen an In-Car-Lösung auf Basis von Android arbeiten

Ein Bericht des Wall Street Journals spricht davon, dass der deutsche Autobauer Audi und Google eine Partnerschaft eingegangen sein sollen. Diese Partnerschaft könnte angeblich schon auf der Consumer Electronics Show (CES) Anfang Januar 2014 in Las Vegas bekanntgegeben werden. Die CES in Las Vegas hatte schon vor ein paar Wochen bezüglich der Ausstellungsfläche Rekorde zu vermelden – niemals vorher nutzten mehr Autobauer die vorhandene Fläche.

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Audi und Google sollen dem Bericht zufolge an einer In-Car-Lösung für Navigation, Musik, Apps und Services arbeiten, die auf Android basiere. Sicherlich, da müssen erst einmal komplett neue Oberflächen geschaffen werden. Man darf gespannt auf die Systeme in den Autos schauen, nicht nur Google versucht das eigene System in die Autos zu bringen, auch Apples iOS ist ein Kandidat, der zumindest schon in den Staaten Firmen wie Opel, Nissan Volvo, Mercedes-Benz und andere für sich gewonnen hat.

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Samsung: neue Smart TV-Geräte mit verbesserter Gesten- und Sprachsteuerung

Samsung wird auch im Januar 2014 wieder zu den größten Ausstellern auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas gehören. Dort wird man nicht nur mobile Geschichten zeigen, sondern auch viel aus der Welt von HiFi und TV. Jüngst hatte man angekündigt, einen 105 Zoll großen TV mit konkavem Display zu präsentieren.

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Seit einiger Zeit verfügen einige Geräte von Samsung über die Möglichkeit, Gesten und Sprache zur Steuerung entgegenzunehmen und mit den Geräten der 2014er-Serie soll dies wohl noch etwas besser funktionieren. Die Sprachsteuerung, die bislang in 11 Ländern nutzbar ist, soll auf 23 Länder ausgeweitet werden.

“Samsungs 2014er Smart TV-Modelle bieten deutlich verbesserte Sprachinteraktions -und Motion Control-Funktionen, sodass unsere Kunden in der Lage sind, unseren Smart TV-Geräte intuitiver zu genießen”, sagte Kyungshik Lee, Senior Vice President des Service Strategy Team of Visual Display Business, Samsung Electronics . “Wir werden weiterhin Inhalte entwickeln, die Sprach- und Bewegungserkennung für zusätzlichen Komfort bieten. ”

Neben der Sprachsteuerung soll es auch eine verbesserte Gestensteuerung geben, hier kommt eine Finger-Geste neu hinzu. Durch diese Finger-Geste sollen Benutzer einfach den Kanal wechseln, oder die Lautstärke regeln können. Auch ein Fingerzeig gegen den Uhrzeigersinn ist machbar, hier würde man zum vorherigen Bildschirm zurückkehren.

Wie man sich das genau vorstellen muss, wird Samsung sicherlich bald in Infovideos veröffentlichen. Da diese Verbesserungen durchaus Sache der Software sind, frage ich mich, wieso nur 2014er-Geräte dieses Aktualisierung bekommen, schließlich bietet Samsung ja mit den Evolution Kits Rechenleistung und neue Software an, um auch ältere Geräte leistungsfähiger zu machen. Ich selber nutze diese Art Lösungen übrigens gar nicht, sondern greife zur Fernbedienung – das, was bisher in diesem Bereich geht, ist einfach zu wenig und dauert zu lang.

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Apple Store Berlin: wenn der Opel Corsa zum Einkaufswagen wird

Da wollte wohl noch jemand günstig an Last-Minute-Weihnachtsgeschenke kommen. In den Apple Store am Kurfürstendamm in Berlin wurde per Fahrzeug eingebrochen. Mehrere Personen sollen beteiligt gewesen sein, die Tatwaffe ein (gestohlener) Opel Corsa. Der Schaden ist noch nicht beziffert. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Serientäter handelt, da in den letzten Tagen mehrere Einbrüche auf diese Weise stattfanden.

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Heißer Tipp: Falls Euch in den nächsten Tagen auf der Straße günstig Apple-Produkte angeboten werden, Finger weg. Viel Freude dürften die Räuber mit den Produkten eh nicht haben. Apple-Geräte werden nach einem solchen Vorfall schnell gesperrt und sind somit nicht mehr nutzbar. Und die eigentliche Frage ist auch: Wäre dies in einem Microsoft Store auch passiert?

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Instagram für Windows Phone nun mit Tagging

Instagram ist eine der Apps, die wirklich auf der Windows Phone-Plattform gefehlt haben. Jüngst erst als erste Beta veröffentlicht, liegt nun pünktlich vor Weihnachten die Version 0.2 von Instagram für Windows Phone vor. Hierbei ist es nun auch möglich, Freunde auf Fotos oder der Photo Map zu markieren, was vorher nicht der Fall war. So könnt ihr zu Weihnachten also auch alle Freunde taggen, mit denen ihr den eben frisch verzehrten Weihnachts-Kartoffelsalat verdrückt habt. Das Update steht ab sofort im Windows Phone Store für euch bereit.

Instagram Windows Phone

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