Samsung Galaxy Z Fold 4 bereits bei Amazon gelistet

Machen wir uns nichts vor: Bei vielen Neuvorstellungen ist bereits bekannt, wann sie erscheinen – und meistens wissen wir schon vorab, was uns da genau erwartet. Manchmal sind es Leaks (gesteuert oder auch nicht) – und manchmal machen die Unternehmen selbst Fehler.

Beim Samsung Galaxy Z Fold 4, welches nächste Woche unter anderem vorgestellt wird, ist es nun Amazon in den Niederlanden. Die haben das Gerät bereits gelistet und zeigen es – der Preis ist dabei natürlich ein Platzhalter. Aber man sieht auch, dass es wieder eine Eintauschprämie geben wird für alle, die sich für ein Foldable interessieren.

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Apple will die Werbeeinblendungen im App Store ausbauen

Apple schaltet in seinem App Store bereits Werbung, hält sich da aber stärker zurück als Google im Play Store. Doch nun naht ein Paradigmenwechsel: Beschränkte man sich bisher eher auf „Empfehlungen“ / Werbung in der Suche bzw. den Suchergebnissen, so kommen nun auch der „Heute“-Tab sowie der Bereich „Das gefällt dir vielleicht auch“ („Suggested for you“) direkt auf App-Produktseiten an die Reihe.

Laut 9to5Mac soll Werbung für Apps aber weiter als solche klar erkennbar sein – durch den gleichen, blauen Banner / Hintergrund wie auch bei derartigen Anzeigen in der Suche. Allerdings dürften die neuen Werbeanzeigen speziell im „Heute“-Tab viele Nutzer deutlich prominenter erreichen, wovon Entwickler profitieren könnten. Dass Entwickler inzwischen auch Werbung auf den Produktseiten anderer Apps platzieren können, ist natürlich ebenfalls interessant.

Allerdings sollen sie da nicht spezifisch vorgehen können: Amazon könnte also z. B. nicht gezielt eine Werbeanzeige für die App für Prime Video auf der Netflix-App-Page buchen. Allerdings will Apple eben „relevante Werbung“ anzeigen. Möglich ist es also durchaus, dass auf der App-Page eines Streaming-Anbieters dann eben auch bezahlte Vorschläge für Konkurrenzangebote prangen.

Diese neuen Werbeanzeigen sollen bald im App Store in die Testphase gehen. Einen konkreteren Zeitrahmen legt Apple derzeit aber noch nicht vor. Es bleibt dabei bei Apples Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre, die z. B. kein individuelles Targeting erlauben.

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Samsung: Spezieller Reparaturmodus soll die Daten von Smartphones schützen

Samsung hat in seinem südkoreanischen Newsroom eine neue Funktion vorgestellt, die für mehr Datensicherheit im Falle eines Defekts sorgen soll: den sogenannten Reparaturmodus. Wurde dieser Modus aktiviert, könnt ihr an eurem mobilen Endgerät Daten vor dem Zugriff Dritter schützen. Das bietet sich eben dann an, wenn ihr euer Gerät für die Reparatur einschicken müsst.

So könnt ihr quasi sicherstellen, dass ein Techniker einerseits auf das Gerät Zugriff bekommt, um es zu prüfen und andererseits nicht euere Daten durchforsten kann. Der neue Modus soll sich in den Einstellungen und dann im Untermenü zu „Battery and Device Care“ finden. Dort könnt ihr dann manuell festlegen, welche Daten besonders geschützt werden.

Um den Reparaturmodus zu beenden, muss das Smartphone nach Aktivierung der Funktion neu gestartet werden und es muss die Authentifizierung via Fingerabdruck oder über ein Muster erfolgen. Im Reparaturmodus sind nicht nur Fotos und Videos verborgen, es können auch nur durch euch freigegebene Apps genutzt werden.

Diese neue Funktion wurde zunächst für die Galaxy S21 angekündigt, soll dann aber auch noch weitere Smartphones erreichen und auch weltweit starten. Genauere Details kann man sich wohl erhoffen, sobald auch Samsung Deutschland Stellung bezieht.

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Xiaomi 12 Pro erhält die Firmware 13.0.19.0.SLBEUXM mit dem Juli-Sicherheitspatch

Es ist immer ganz spannend, zu beobachten, wie die Hersteller so ihre Smartphones nachträglich mit Updates versorgen. Im Android-Segment ist da Samsung für alle anderen aktuell die Messlatte. Xiaomi scheint sich ebenfalls bessern zu wollen: Nachdem man das aktuelle Flaggschiff, das Xiaomi 12 Pro (hier mein Test) im Juni mit dem entsprechenden Android-Sicherheitspatch versorgte, wird jetzt die nächste Firmware (13.0.19.0.SLBEUXM) ausgerollt.

Diese beinhaltet ausschließlich das Sicherheitsupdate für den Juli 2022. Ich konnte die neue Firmware bereits beziehen. Sie bringt 196 MByte auf die Waage.

Wichtig: Ich musste erst die Region auf Indien umstellen, damit das Update gefunden und gezogen wird. Dennoch kommt natürlich die EU-Firmware an. Diesen „Regions-Trick“ beschreibe ich für euch im Übrigen auch noch in diesem Post.

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Vodafone: Ab heute mit CallYa-Prepaid-Tarifen im 5G-Netz

Die neuen Prepaid-Tarife bei Vodafone sind da. Diese erhalten nun ebenfalls Zugang zum 5G-Netz von Vodafone, zudem steigt das monatliche Datenvolumen an. 5G und mehr Datenvolumen gibt es zum Monatswechsel auch für Bestandskunden. Die haben ab 1. Juli über die MeinVodafone-App die Möglichkeit, die 5G-Option kostenfrei zu aktivieren, im Laufe der kommenden Monate passiert die Freischaltung aber ohnehin automatisch. Ebenso automatisch wächst das Datenvolumen zum Monatsanfang an.

In den CallYa Tarifen „Allnet Flat M“ (14,99 Euro) steigt das monatliche Datenvolumen um ein Gigabyte auf sechs Gigabyte und im Tarif „Allnet Flat L“ (19,99 Euro) um zwei Gigabyte auf neun Gigabyte an. Auch für den kleineren Geldbeutel hat man etwas im Gepäck: Vodafone im Tarif „CallYa Allnet Flat S“ (9,99 Euro je vier Wochen) wird mit drei Gigabyte Datenvolumen bestehen bleiben. Selbiges gilt für den alten CallYa Digital mit 15 GB im Monat. Der wird ebenfalls ins 5G-Netz gehoben. Der CallYa Digital soll bleiben, da gibt’s keine Veränderungen, er bleibt weiterhin (nur online) buchbar. Kunden, die den Digital nutzen, müssen sich für den automatischen Bankeinzug anmelden – also kein Aufladen von normalem Prepaid-Guthaben, eher eine monatlich kündbare Postpaid-Option.

Neu im Portfolio: Der „CallYa Black“. Hier gibt es für 79,99 Euro pro Monat ein unbegrenztes Datenvolumen. Die neuen GigaMobil- und GigaMobil-Young-Tarife sind seit Juni ebenfalls buchbar, da lohnt es sich sicherlich, den einen oder anderen Tarif von den Konditionen her zu vergleichen, insofern man denn von einer längeren Vertragsbindung nicht abgeneigt ist.

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