Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Krummer Deal: LG G Flex kommt global in den Handel

Das LG Flex dürfte vielen bekannt sein, hierbei handelt es sich um ein gebogenes Smartphone mit Selbstheilungskräften. War dieses Gerät erst einmal für den koreanischen Markt gedacht, so teilte LG heute mit, dass man das Gerät global verkaufen werde. Gestartet wird erst einmal mit Singapur und Hong Kong, andere Märkte in Asien können noch dieses Jahr die Verfügbarkeit ausrufen, weitere Regionen werden kurz danach bedient.

LG_G_FLEX_02

 

LG verbaut im LG G Flex seine Kernkompetenzen, namentlich Akku und Display. Letzteres ist 6 Zoll groß und löst mit 1280 x 720 auf. Hier hat man also eine geringere Auflösung als das derzeitige Flaggschiff LG G2, dafür verbaut man mehr Kapazität im Akku. Dieser hat durch die “Stack and Folding”-Technologie satte 3500 mAh spendiert bekommen. Dies sind noch einmal 500 mAh mehr als beim G2, dürfte aber dem größeren Display geschuldet sein.

LG_G_FLEX_01

LG ist der Meinung, dass diese Bauart ergonomischer und besser zu transportieren ist, ebenfalls sollen sich Vorzüge beim Konsumieren von Multimedia einstellen. Wie beim LG G2 sind die Bedienelemente auf der Rückseite, die übrigens über Selbstheilungskräfte verfügt. Kleine Kratzer verschwinden von selbst. Definitiv keine neue Erfindung, Nissan hatte mit dem Scratch Shield schon etwas Ähnliches vorgestellt. Polyrotaxan-Lack hieß bei Nissan das Zauberwort. Hier einmal das Video der LG G Flex-Selbstheilung:

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Video: Vertus Edel-Handy-Montage im britischen Church Crookham

Filed under: Handys

Vertu ist eine merkwürdige Erfolgsgeschichte aus dem Nokia-Imperium: die Firma pimpt Durchschnittsgeräte mit Bling-Materialien auf, die sich dann wie geschnitten Brot zu Mondpreisen verkaufen. Die Edel-Handy-Montage findet im südenglischen Church Crookham statt, in der 60 Mitarbeiter vor sich hinwerkeln – und das im Wortsinn: jeweils ein Feinmonteur setzt sämtliche Komponenten eines Geräts zusammen, was dann je nach Modell zwischen zwei Stunden und einem ganzen Tag dauern kann. Video nach dem Break.

Gallery: Vertu-Montage, Church Crookham

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Samsung Galaxy Gear und Samsung Galaxy Round sollen sich schlecht verkaufen

Es ist noch nicht allzu lange her, da stellte Samsung die Smartwatch Galaxy Gear vor. Nicht die erste Smartwatch, aber die, die wohl das meiste Medienecho bekam. Bislang  konnte sich die Smartwatch laut Berichten von Buisness Korea nicht wirklich gut verkaufen. Seit dem Start der Galaxy Gear am 25. September 2013 sollen es lediglich 50.000 Einheiten über den Ladentisch geschafft haben.

Samsung Galaxy Gear

Hierbei ist noch nicht einmal sicher, ob es Einheiten sind, die beim Kunden verblieben sind – man mutmaßte bereits vor längerer Zeit, dass knapp 30 Prozent aller Smartwatches umgetauscht werden.

 

50.000 verkaufte Samsung Galaxy Gear – ich behaupte mal vorsichtig, dass man sicherlich mit mehr verkauften Einheiten gerechnet hat, vielleicht hat die verbesserungswürdige Akkulaufzeit viele Kunden abgeschreckt – oder die eher mageren Funktionen. Letztere sollte man aber im Auge behalten, die Samsung Galaxy Gear hat jüngst erst Updates erhalten, die wirklich verbesserte Funktionen mit sich bringen.

galaxy round

Auch das gebogene Smartphone, das Galaxy Round, soll sich nicht gerade gut verkaufen. Im noch begrenzten Mark sollen bislang lediglich 10.000 Geräte abgesetzt worden sein. 10.000 Galaxy Round und 50.000 Galaxy Gear – wenn diese Zahlen stimmen sollten, dürften sie eine Enttäuschung für Samsung darstellen. Man wird diese Geräte ja sicherlich nicht als Testballon hergestellt haben.

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Kim Dotcoms neues Kind: Baboom, ein Zwitter aus Spotify und iTunes

Filed under: Software

Kim Dotcom hat neben der Androhung eines eigenen Albums auch angekündigt wie im Januar sein eigener Musikservice funktionieren soll. In groben Zügen jedenfalls. Eine Mischung aus Spotify und iTunes soll es werden und Musik verkaufen oder eben Streamen. Beides für die Nutzer auch umsonst. Um das Geld für die Verkäufe einzunehmen, denn die Künstler sollen dieses Mal nicht leer ausgehen, will er ein Browser-Add-On nutzen, das Anzeigen auf Webseiten durch Anzeigen von Baboom, so heisst das Kind, ersetzt. Irgendwoher muss man das neue “umsonst” ja – ähem – klauen. Andererseits, ob Adblocker oder Baboom macht ja auch keinen Unterschied.

Image credit: Thierry Ehrmann, Flickr

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