Digitale Musikverkäufe in den USA schrumpfen erstmals, Vinyl auf dem Vormarsch

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Es war fast zu erwarten, trotz Beoncé. Im letzten Jahr sind in den USA zum ersten Mal die digitalen Musikverkäufe geschrumpft. Alben haben sich so gut wie stabil bei 117,6 Millionen verkauften gehalten, aber einzelne Tracks sind um 5,7% abgerutscht. Diesmal halfen da auch keine Millionseller, obwohl es davon zumindest unter den Tracks mehr gab. Einziges Album darunter übrigens Justin Timberlakes “20/20 Experience”. Der iTunes Store hat übrigens in den USA einen Marktanteil von 40,6%. CDs schrumpfen in dem Markt nach wie vor und sind wieder um 14,5% gesunken. Vinyl stemmt sich derweil weiter gegen den Trend und ist um 31,9 Prozent gestiegen. Was aber auch nur magere 6 Millionen Verkäufe insgesamt sind. Der Streaming-Bericht von Nielsen Soundscan steht noch aus, aber sicherlich dürften wir genau dort (nicht bei Vinyl) die Gründe für den Download-Peak finden und mittlerweile auch ca. ein drittel der digitalen Einnahmen der Musikfirmen.

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Porno-Abmahnung: Staatsanwaltschaft überprüft Aussagen über Herkunft der IP-Adressen

Bereits gestern berichteten wir über die neusten Erkenntnisse in Sachen “Porno-Abmahnung“. Zehntausende Nutzer haben eine Abmahnung erhalten, da sie angeblich diverse Filme über das Portal RedTube geschaut haben. Im Blickpunkt der ganzen Abmahnerei: wie sind die Abmahner überhaupt an die IP-Adresse gekommen? Bestandteil soll die Software GLADII 1.1.3 gewesen sein, die angeblich fehlerfrei ermitteln kann. Diese Aussage steht nun im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln, wie diese gegenüber dem Sender n24 mitgeteilt hat.

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Hier berichteten wir über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, bis dato war unklar, gegen wen konkret ermittelt wird. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens ist augenscheinlich eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der Firma itGuards Inc.. Dieser hatte im Rahmen dieser eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass das Programm GLADII 1.1.3 fehlerfrei funktionieren würde und die IP-Adressen mit Hilfe dieser Software ermittelt wurden.

Wer sich in die Thematik eingelesen hat, der wird feststellen, dass an dieser Aussage definitiv Zweifel bestehen dürfen. Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.

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Samsung flickt Sicherheitslücke bei Android-Geräten

Filed under: Android

Wer einen Samsung Account eingerichtet hat, aufgepasst: Bis vor kurzem übertrugen Android-Tablets und -Smartphones des Herstellers die Registrierungsdaten im Klartext. Das berichtet heise.de. Heise Security reproduzierte das Problem auf einem Galaxy S4 und einem Galaxy Tab 3 und informierte Samsung daraufhin Ende vergangener Woche. Mit den Zugangsdaten wie Name, E-Mail-Adresse oder Passwort können Unbefugte den Aufenthaltsort des Account-Besitzers erfahren, Bewegungsprofile erstellen, auf Anruflisten zugreifen, Umleitungen für Anrufe und SMS einrichten und sogar das Smartphone entsperren. Samsung hat laut Heise die Sicherheitslücke in seinen Android-Geräten nun gestopft. Heise rät, das Passwort zu wechseln:„Da Samsung bislang noch nicht bekanntgegeben hat, welche Modelle betroffen und auch schon abgesichert sind, sollte man auf die verschlüsselt übertragene Webseite https://account.samsung.com ausweichen, um das Passwort zu ändern oder bei Bedarf einen neuen Account anzulegen.”

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Schenkt man nicht mal Feinden: Persönliches Internet-Passwortbuch

Filed under: Sicherheit

Ganz ehrlich, trotz des ganzen Techno-Wahnsinns, der hier Tag für Tag stattfindet, mögen wir auch analoge Dinge. Vor allem Bücher und Papierwaren gehören dazu. Dieses Internet-Passwortbuch dürfte allerdings die größte Papierverschwendung sein, die seit der Erfindung des Web auf den Markt gekommen ist. Passwörter sollte man sich bekanntermaßen merken und nirgendwo aufschreiben, allerdings alle persönlichen Accounts in einer Kladde mit sich zu führen, wo zudem “The Personal Internet Address & Password Logbook” draufsteht, gute Nacht.

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