Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu und wir stellen die unausweichliche Frage: Welches Smartphone hat bei euch das Rennen gemacht? Apple, Samsung, LG, Nokia, Motorola, Huawei, Sony, BlackBerry? Für die Hersteller waren es bewegte Monate mit Höhen und Tiefen.
Continue ing Engadget-Poll: Wählt euer Smartphone des Jahres (Rückblick)
Da wollte wohl noch jemand günstig an Last-Minute-Weihnachtsgeschenke kommen. In den Apple Store am Kurfürstendamm in Berlin wurde per Fahrzeug eingebrochen. Mehrere Personen sollen beteiligt gewesen sein, die Tatwaffe ein (gestohlener) Opel Corsa. Der Schaden ist noch nicht beziffert. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Serientäter handelt, da in den letzten Tagen mehrere Einbrüche auf diese Weise stattfanden.
Heißer Tipp: Falls Euch in den nächsten Tagen auf der Straße günstig Apple-Produkte angeboten werden, Finger weg. Viel Freude dürften die Räuber mit den Produkten eh nicht haben. Apple-Geräte werden nach einem solchen Vorfall schnell gesperrt und sind somit nicht mehr nutzbar. Und die eigentliche Frage ist auch: Wäre dies in einem Microsoft Store auch passiert?
Gute Verkaufszahlen kommen vielleicht bald für Apple aus China. Die Firma aus Cupertino hat gestern noch per Pressemitteilung verkündet, dass man einen Deal mit China Mobile gemacht hätte, seines Zeichens mit über 750 Millionen Kunden der größte Telekommunikationsanbieter aus dem Reich der Mitte. So kann man über diesen Betreiber ab Mitte Januar die aktuellen Geräte iPhone 5c und iPhone 5s via Apple oder China Mobile-Stores beziehen und im dortigen Netz betreiben.
“China ist ein extrem wichtiger Markt für Apple”, so der Vorstandschef des Unternehmens aus Cupertino, Tim Cook. Die Zusammenarbeit soll mehrere Jahre andauern. Trotz des Preises ist das iPhone auch in China gefragt, kleinere Telekommunikationsanbieter boten das Gerät schon vor China Mobile an und zogen sich so die interessierten Kunden. Ein weiterer Grund für die späte Partnerschaft soll übrigens das abweichende Mobilfunknetz von China Mobile gewesen sein, nun haben die drei staatlichen Betreiber allerdings Zugriff auf ein besseres und standardisiertes 4G-Netz.
Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.
12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.
Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:
Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.
Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.
Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.
Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.
Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“
Mit großen Schritten eilen wir auf Weihnachten zu – nur noch drei Tage, dann ist es soweit. Mit diesem Artikel habt ihr die vorletzten wöchentlichen androidnext-Charts dieses Jahres vor euch, die dieses Mal einen bunten Teller gemischter Themen mit sich bringen. Ohne weitere Umschweife steigen wir ein, in die Top 5+5 der Kalenderwoche 51.
Die meistgelesenen androidnext-Artikel der Woche
Neues Jahr, neue Smartphone-Topmodelle der großen Hersteller im Anmarsch. Außer auf Samsungs Galaxy S5 warten viele gespannt auf die nächste Iteration des HTC One, das Gerüchten zufolge wiederum HTC One heißen soll – allerdings, wie bei Googles Nexus 7 (2013), mit einer Jahreszahl dahinter. Eben dieses HTC One (2014) ist kürzlich bei der US-amerikanischen WLAN-Zertifizierungsbehörde aufgetaucht – inklusive einiger Specs. Diese hochspekulative Lektüre landet auf Platz 5 unserer Lesercharts.
Unser Kurztipp zu Googles Weboberfläche des Standortverlaufs kann Platz 4 der dieswöchigen Top-Charts erklimmen.
Auch der Kurztipp Numero zwei in dieser Woche schafft es auf Platz 3 der Charts. Bei diesem dreht es sich um die Möglichkeit, alle verworfenen Benachrichtigungen, die in der Statusleiste angezeigt wurden, sichtbar zu machen – Voraussetzung ist Android 4.3 und neuer sowie Stock-Android oder ein alternativer Launcher wie Apex oder Nova.
Platz 2 belegen die Gerüchte zum kolportierten Vorstellungstermin des Samsung Galaxy S5 – angeblich soll es im Zuge eines Unpacked Events zum Mobile World Congress 2014 präsentiert werden.
Unangefochten auf Platz 1 residiert das Kultspiel GTA: San Andreas, das man nach diversen Problemen seit gestern endlich auch auf Android-Geräten zocken kann.
Was die androidnext-Redaktion bewegt hat
Während der erste Teil unserer Charts die meistgeklickten Beiträge der Woche widerspiegelt, besteht Teil zwei unserer Übersicht aus Themen, die es nicht in die Topliste geschafft haben, die wir redaktionsintern aber dennoch als relevant einstufen.
Im blub! #56 lassen Kollegen Frank und Amir das Jahr Revue passieren und fassen ihre Highlights bei alkoholhaltigen Heißgetränken zusammen. Überdies hat Amir eine weniger erfreuliche Ankündigung zu machen:
(YouTube-Direktlink)
Auf eine weniger positive Nachricht folgt etwas überraschend Positives aus dem Hause Motorola: Denn das Mittelklassephone zum Schnäppchenpreis, das Moto G, erhält bereits jetzt das Update auf Android 4.4.2 KitKat. Hier zeigen sich mehr als deutlich die Einflüsse Googles.
Für den Chromecast, Googles HDMI-Dongle, der in den letzten Wochen eine Menge an neuen Funktionen und Apps erhalten hat, gibt es offenbar einen Termin für den Marktstart in Deutschland. Abgesehen von einer Bestätigung seitens Watchever, den Streaming-Stick zu unterstützen, gibt es indes noch keine konkreten Informationen zu weiteren Medien-Kooperationen.
Mit der Vorstellung des Vivo Xplay 3S zeichnet sich ab, wohin die Reise in Sachen Spezifikationen 2014 gehen wird. Denn das Phablet ist das erste Gerät, das mit 2K- oder WQHD-Display, also mit einer Auflösung von 2.560 x 1.440 Pixeln, ausgestattet ist. Von Samsung, Sony und LG wird es womöglich auch Smartphones mit dieser Displayauflösung geben.
Seit einigen Tagen kursiert eine Story im Netz, die besagt, dass Google nach der Vorstellung des iPhones einen Neuanfang mit Android hinlegen mussten. Dass dem wohl nicht ganz so ist, postulieren wir in unserem Artikel zu dem Thema.
Damit ist die KW 51 nun auch ad acta gelegt. Wir wünschen euch an dieser Stelle ein paar entschleunigte Festtage, einen guten Rutsch und viel Erfolg und Gesundheit für 2014. Wir werden in den kommenden Tagen bis Jahresbeginn auch weiter für euch da sein, jedoch mit reduzierter Schlagzahl. Bleibt also auch weiterhin am Ball – und bis morgen!
Euer androidnext-Team.
Weiterführende Artikel:
GTA San Andreas: Android-Version jetzt im Play Store erhältlich 3. Update: Spiel funktioniert endlich
Moto G: 16 GB-Version ab dieser Woche im Handel
Chromecast: Internationaler Marktstart 2014, Google Cast soll Standard werden
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