Super Ball Bot: NASA entwickelt Roboter aus flexiblem Stabwerk (Video)

Filed under: Roboter

Die NASA will mit leichtem Handgepäck zum Saturnmond Titan reisen: Sie entwickelt aus einem flexiblen Stabwerk einen “Super Ball Bot” getauften Roboter, der nur wenige Kilogramm wiegt und sich platzsparend zusammenfalten lässt. So könnte die NASA gleich Dutzende oder sogar Hunderte dieser Tensegrity-Roboter an Bord eines Raumschiffs packen und sie im Schwarm auf Erkundungstouren schicken. Weil die Superbälle dank ihrer flexiblen Struktur selbst einen schweren Aufprall überstehen, könnten sie ohne Hilfsmittel wie Fallschirm oder Airbag auf dem Titan landen. Und wie die Wissenschaftler im Video nach dem Break erklären: Wenn ein Bot eine solch harte Landung überlebt, dürfte er auch die meisten Hindernisse auf der Mondoberfläche meistern.

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Google Glass bekommt Kollisionsschutz für verträumte Nutzer

Filed under: Lifestyle

Wir kennen das alle. Irgendwer checkt auf der Strasse sein Smartphone und läuft wo gegen, stolpert, rempelt einen an. Kommt vor. Kann gefährlich sein. Mit Google Glass ist das auch nicht sonderlich unwahrscheinlich, weil man im digitalen Tagtraum verloren möglicherweise noch unvorsichtiger ist. Damit die Jugend aber Skynet noch erlebt, hat Google sich für dieses Problem etwas ausgedacht und schon mal einen Patentantrag auf Objekt-Kollisionsschutz gestellt. Die Idee ist, die Sensoren nehmen war, was einem vor der Nase herumschwirrt und warnen einen dadurch, dass sie die dargestellten Dinge im dritten Auge reduzieren. Ob das reicht werden wir sehen.

Original Image credit: RuthMarie/Flickr

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Gewinn ein Samsung Galaxy Note 3 im Namen von Samsung Electronics und Smartfilm Awards 2014

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Im Rahmen des Smartfilm Awards 2014 verlosen unsere Freunde von Samsung Electronics Deutschland und wir ein brandneues Samsung SM-N9005 Galaxy Note 3 in der Farbe schwarz.

Mit dem Samsung Smartfilm Award unterstützt Samsung zum nunmehr zweiten Mal junge Filmemacher bei der Umsetzung ihrer Filmideen. Das Unternehmen schafft damit eine Bühne für ambitionierte Filmtalente und ermöglicht zudem, eine langgehegte Filmidee zu realisieren.

Und der Countdown läuft: Noch bis zum 13. Dezember werden ambitionierte Filmtalente gesucht, die ihre Ideen realisieren, ihre Leidenschaften leben und ihre Träume beim Samsung Smartfilm Award verwirklichen. Seine Smartfilm-Idee kann man in den fünf Genres „Documentary“, „Comedy“, Drama, „Horror“ und „Experimental“ auf www.launchingpeople.de einreichen.

Je drei Filmemachern pro Genre winkt ein Workshop-Wochenende in Berlin, um mit den renommierten Mentoren Christian Ulmen (Comedy), Myrna Maakaron (Documentary), Thorsten Fleisch (Experimental), Luigi Falorni (Drama) und Jörg Buttgereit (Horror) ihre Ideen weiter auszuarbeiten.

Und beim großen Kinofinale am 14. Februar 2013 werden die Sieger mit dem Samsung Smartfilm Award 2014 ausgezeichnet – und alle 15 Filmemacher zur großen Filmpremiere in die Hauptstadt eingeladen.

Für die Umsetzung ihrer Smartfilm-Ideen steht den 15 Finalisten ein Produktionsbudget von je 1.500 Euro zur Verfügung. Außerdem wird jeder Filmemacher mit einem Samsung Galaxy Note 3 ausgestattet, das beim Dreh die Kamera ersetzt.

Das Galaxy Note 3 kommt mit einem QUALCOMM Snapdragon 800 Quad-Core Prozessor, 3GB RAM und einem 5,7-Zoll Display mit Full HD Display. Es verfügt über ein Stift namens S Pen und einen großen Akku.

Teilnahme

Das Mitmachen ist super simple. Alles was Ihr machen müsst ist: tragt Euch einmal in das nachfolgende Formular ein und hinterlasst einen Kommentar, warum gerade Ihr das Galaxy Note 3 haben wollt. Bitte nicht in Panik verfallen, wenn Euer Kommentar nicht gleich freigeschaltet wird…

Spielregeln

Jeder hat die gleichen Chancen, wir ermitteln den Gewinner per Zufall über random.org. Wir brauchen Euren Vornamen, Namen und Eure E-Mail, damit wir Euch im Gewinnfall kontaktieren dürfen. Sobald das Gewinnspiel endet, wird der Gewinner schriftlich per E-Mail informiert.

  • Gewinner muss wohnansässig in Deutschland, Österreich oder Schweiz sein.
  • 18. Lebensjahr muss erreicht sein – oder Einverständnis der Eltern. Mit der Teilnahme bestätigt Ihr, dass Eure Eltern zugestimmt haben, ansonsten sind alle Teilnehmer unter 18. Jahren ausgeschlossen.
  • Teilnahme endet am Dienstag, 17. Dezember 2013 um 23:59 Uhr. Bitte tragt Euch nur einmal in das Formular ein — wer sich mehrfach einträgt, wird automatisch entfernt und blockiert.

Formular

Wir würden uns freuen…

…wenn Ihr uns auf Facebook liked, Google+ einkreist, Twitter folgt und/oder auf YouTube abonniert. Damit helft Ihr uns, dass weiterhin solche Aktionen stattfinden. An dieser Stelle: Vielen lieben Dank an Samsung Mobile Deutschland.

Datenschutz

Sobald das Gewinnspiel beendet ist, werden wir [„BestBoyZ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Morsumer Weg 11 in 22117 Hamburg, Germany“] die Daten aller Teilnehmer manuell und unwiderruflich löschen. Wir gewährleisten, dass wir die Daten nicht an Dritte weitergeben und diese mit Ethik und Sorgfalt behandeln. Anfragen sind an datenschutz [at] bestboyz [punkt] de zu richten.

Cheers!


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Google Voice-Search auf Android und iOS spricht endlich Deutsch

Filed under: Smartphones, Software

Google Voice Search war immer eine etwas wackelige Angelegenheit auf dem Smartphone. Jetzt gibt es endlich Unterstützung für Deutsch (Japanisch und Französisch auch) und das sowohl auf Android als auch auf iOS. Bei einem Kuddelmuddeljargon sollte man sich aber immer noch nicht auf die Sprachsuche verlassen, denn gemischte englische und deutsche Wörter verursachen – wie auch mit der neuen Browsererweiterung für den OK Google Befehl – oft eher alberne Ergebnisse. Update und los geht’s mit dem Quasseln statt Tippen. Und ja, die Banane hat 89 Kalorien in 100 Gramm.

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