Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Olloclip färbt Kamera-Aufsatz 3-in-1 für iPhone 5c bunt

Filed under: iPhone

Wer’s gerne bunt treibt, kann seinem iPhone 5c demnächst das beliebte Olloclip 3-in-1-Objektiv in der passenden Farbe aufsetzen. Oder in einer unpassenden – ganz wie es beliebt, denn es stehen, wie ihr oben sehen könnt, fünf unterschiedliche Versionen bereit. Die Kombi aus Makro, Fischauge und Weitwinkel kostet 60 Dollar und kann ab sofort auf der Firmenwebseite vorbestellt werden. Ausgeliefert wird im Januar, und früher oder später wird sie wohl auch im deutschen Apple Store auftauchen.

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LG bringt 4K-Monitor im 19:10-Format mit 31-Zoll-Diagonale, 4.096 x 2.160 Pixeln

Filed under: Monitore

Anfang Januar wird LG auf der Consumer Electronics Show (CES) seinen ersten 4K-Monitor vorstellen und dabei seiner eigenen Tradition für gedehnte Formate treu bleiben: Das Modell 31MU95 kommt mit 31-Zoll-Diagonale im Seitenverhältnis 19:10, was dann in einer Auflösung von 4.096 x 2.160 Pixel resultiert (im üblichen 16:9-Format sind es meist 3.840 x 2.160 Pixel). Anschlussseitig erwähnenswert ist derweil wohl Thunderbolt 2 mit 20 Gbps Datendurchsatz, was laut LG simultanes Abspielen und Wegspeichern von 4K-Material ermöglicht. Über den Preis des 31MU95 schweigt man sich derweil noch aus.

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Feedly: RSS-Dienst startet Beta-Programm

Der RSS-Dienst Feedly dürfte wohl der sein, der am meisten von der Einstellung des Google Readers profitiert hat. Man hat massig neue Nutzer bekommen und viele von denen nutzen den Pro-Dienst, sind also zahlende Kunden. Feedly hat nun angekündigt, dass es ab sofort eine Betaversion des Readers in seiner Webansicht gibt. Ist dieses Programm erfolgreich, so plant man die Ausweitung auf Android und iOS. Der Beta-Kanal hat diese Adresse und zur Kommunikation mit den Nutzern haben die Feedly-Macher Google+ ausgewählt. Die ersten neuen Funktionen will man noch in dieser Woche testen.

Feedly

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Fantastical 2: Kalender- und Erinnerungs-App für iOS

Es gibt massig ToDo-Apps für jede Plattform und es gibt jede Menge Kalender-Apps für jede Plattform. Von Zeit zu Zeit schaue ich mir diese Apps an, denn ich bin immer bestrebt, irgendwie noch mehr aus meiner wenigen Zeit herauszuholen. Einfach zu bedienen soll es sein, übersichtlich und ein bisschen schick.

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Trifft ungefähr auf 70 Prozent aller Apps zu und dank der Nutzung der Google-Dienste habe ich eine große Auswahl, da ich ja auch immer und überall hin synchronisieren kann, zumindest, was die Termine angeht. In der letzten Zeit habe ich mir diverse Android-Widgets angeschaut, den Sol Calender und den Cal von Any.do. Auch getestet: Calendars 5 für iOS.

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Mein aktueller Blick fiel auf Fantastical 2, die Macher bieten auch eine OS X-App an. Normalerweise nutze ich gerne Systemlösungen, schaue aber bei guten Apps auch gerne über den Tellerrand. Fantastical 2 kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die Kalender-App kann sowohl den Kalender verwalten, als auch die Erinnerungen von iOS beackern. Ferner bietet sie im Startbildschirm gleich zwei Modi der Ansicht an, einmal die direkte Ansicht auf bevorstehende Ereignisse und Erinnerungen – und einmal die klassische Monatsansicht.

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Kommen wir aber nun zum entscheidenden Punkt bei einer Kalender-App: Anlegen von Terminen und Erinnerungen. Dies ist per Tastatur möglich, aber auch per natürlicher Sprache – und dies funktioniert erstaunlich gut. Spreche ich den Termin ein ” Morgen um 09:00Uhr Treffen mit Nadine”, dann wird am darauffolgenden Tag der entsprechende Termin zu besagter Uhrzeit erstellt, gleiches gilt für Erinnerungen, die auch auf Ortsbasis funktionieren.

Fantastical3Die Unterscheidung zwischen Termin und Erinnerung ist einfach – wird entweder per Hand geschaltet, alternativ spricht man bei einer gewünschten Erinnerung vorher das Wort “Erinnerung” ein. Werden Einträge mit einem Ort eingegeben, so wird übrigens die passende Karte angezeigt. Wer Termine und Erinnerungen nicht einsprechen will, sondern tippt, der wird die zusätzliche Leiste für Zahlen und Punkt / Doppelpunkt schätzen.

Kalendereinträge lassen sich, sofern man sie länger tappt, duplizieren, verschieben oder teilen. Nutzt man das Teilen, so wird der entsprechende Termin per Mail versandt, alternativ lassen sich Menschen zum Termin über die Bearbeiten-Funktion hinzufügen.

Fantastical-3-6Solltet ihr keinen Igel in der Tasche haben und der Meinung sein, dass ihr einen Ersatz für die mitgelieferte Kalender-App von Apple benötigt, dann könnt ihr auf jeden Fall einen Blick auf Fantastical 2 werfen, bislang ließ die App in meiner Nutzung keine Wünsche offen, wenn man von der fehlenden iPad-Version absieht.

Fantastical 2: Kalender und Erinnerungen in einer App Fantastical 2: Kalender und Erinnerungen in einer App
Preis: 3,99 €

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