CES 2014: Belkin WeMo mit smarten LED-Lampen, neuer App und einem Maker Kit

Die Firma Belkin hat schon etwas Erfahrung mit Elementen aus dem Bereich Smart Home. Mit dem WeMoSwitch, der WeMo Motion und diversen Lichtschaltern hat man schon ein Portfolio am Start, welches man nun noch etwas erweitert hat. So stellte man auf der Consumer Electronics Show (CES) unter anderem die smarten LED-Lampen vor. Die Birnen sind ein Äquivalent zu 60 Watt-Birnen und verbreiten mit 800 Lumen und 3000 Kelvin ein ausreichend helles Licht. Die Birnen lassen sich vollständig dimmen und können einzeln oder in Gruppen gesteuert werden.

WEMO LINK und WEMO LED

Das WeMo LED Licht Starter Set beinhaltet zwei Birnen und einen WeMo Link, über den sich bis zu 50 einzelne Birnen steuern lassen. Die Birnen selber werden von dem ebenfalls neuen WeMo Link Adapter gesteuert, der selber wiederum über WLAN mit dem heimischen Netzwerk verbunden ist. Ihr habt also im heimischen WLAN einen Sender / Empfänger, über welchen die vom Smartphone ausgeführten Befehle an die Birnen weitergeleitet werden. Ebenfalls sind, wie bei den bisherigen Lösungen auch, Regeln möglich.

So können Lampen nach Zeitplan ein- und ausgeschaltet werden und ich behaupte mal, dass da auch bald eine IFTTT-Integration folgt, die bereits jetzt bei den vorhandenen Lösungen gegeben ist. So kann man Dinge, die im Internet geschehen, logisch mit dem WeMo-Elementen von Belkin verknüpfen. Wenn ich zum Beispiel vor dem Duschen auf die Waage steige, dann wird über diese smarte Withings-Waage ein Trigger gesetzt, der via IFTTT meine Schreibtischlampe aktiviert. Für das Starter-Set mit Sender / Empfänger nebst zwei Birnen möchte man bei Belkin 99,99 Euro, bei Aufrüstung werden pro Birne noch einmal satte 39,99 Euro fällig.

wemo-App

Neben diesen Birnen hat man zusätzlich noch eine Maker Set für die Bastler unter euch kreiert. Das WeMo Maker Set ermöglicht es Heimwerkern ihre eigenen WeMo-Lösungen zu basteln, indem es jedem Gerät, das mit Gleichstrom arbeitet, Internetkonnektivität verleiht. Dies können Roboter, Motoren, Sprinkleranlagen, Antennen und vieles mehr sein. WeMo Maker präsentiert sich als kleines Modul, das in Niederstromgeräte eingebaut werden kann. Auf diese Weise lässt sich eine ganze Reihe von 5V-Sensoren überall auf der Welt per Smartphone und Tablet überwachen und steuern. WeMo Maker arbeitet mit der gleichen WeMo-App wie die gebrandeten WeMo Geräte und lässt sich nahtlos in bestehende WeMo-Infrastrukturen integrieren.

Das WeMo LED Licht Starter Set, die WeMo Smart LED Virnen, und das WeMo Maker Kit warden im Frühjahr 2014 verfügbar sein. Die neue Version der WeMo App wird für Android und iOS ab Februar verfügbar sein. Zusätzlich zu den neuen WeMo-Produkten wird auch die dazugehörige App mehrere Updates bekommen. So wird es in der nächsten Version einen frei definierbaren langen Tastendruck für den WeMo Lichtschalter geben sowie verbesserte Regeln in Zusammenhang mit Sonnenauf- und Untergang, simulierte Anwesenheit und eine Countdown-Funktion.

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Schwinn CycleNav: Fahrrad-Navi mit einfachem Blinklicht

Filed under: Navi

Eine Navigation im Auto zu benutzen ist mittlerweile nicht mehr schwer. Anders ist es auf dem Fahrrad. Ein Display am Lenker ist häufig nicht die stabilste Lösung und auf Kopfsteinpflaster auch kompliziert zu lesen. Von Schwinn kommt diese denkbar einfache Lösung. Das CycleNav Fahrrad-Navi funktioniert via Bluetooth, wird am Lenker montiert und zeigt einem mit LEDs, wohin die Reise gehen soll. Dazu gibt es einen Android- und iOS-App, die auch Dinge wie Kalorienverbrauch, Wege und Distanzen trackt. Kosten: 60 Dollar.

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Konzept zeigt HTC Two mit Sense 6.0

Designer Jinesh Shah hat seinen Vorstellungen freien Lauf gelassen und zeigt seine eigene Interpretation des HTC One-Nachfolgers. Das gerät selbst steht dabei eher im Hintergrund, die HTC Oberfläche Sense 6.0 und Android 4.4 (KitKat) übernehmen die Hauptrollen. Während die Grundform des HTC one beibehalten wird, kommt das HTC Two im Konzept mit gegenüberliegenden spitzen Ecken daher (Ähnlichkeiten zum Nokia 7260 sind wohl eher zufällig).

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Die Neuerungen sind im Bereich Software eher dezent gehalten, was dieses Konzept schon einmal sehr sympathisch macht. Klare Strukturen, wenig Verspieltheit und trotzdem optisch ansprechend.

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Die Android 4.4 (KitKat) Elemente sind ebenfalls gekonnt eingesetzt und integrieren sich gut in die saubere Oberfläche. HTCs BlinkFeed spielt auch hier eine große Rolle.

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Die App-Icons spiegeln die Form des Gerätes wider, was insgesamt ein sehr stimmiges Erscheinungsbild ermöglicht. Gefällt und passt auch irgendwie zum Stil, den HTC seit dem HTC One verfolgt.

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Zum Schluss noch die Animation, wenn man den Lockscreen verlässt. Dieser geht direkt in HTC BlinkFeed über, der Nutzer hätte dann alle wichtigen Informationen direkt auf einen Blick.

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Wie gefällt Euch das Konzept von Jinesh Shah? Ob HTC mal bei ihm anklopfen sollte?

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Apple Store Berlin: wenn der Opel Corsa zum Einkaufswagen wird

Da wollte wohl noch jemand günstig an Last-Minute-Weihnachtsgeschenke kommen. In den Apple Store am Kurfürstendamm in Berlin wurde per Fahrzeug eingebrochen. Mehrere Personen sollen beteiligt gewesen sein, die Tatwaffe ein (gestohlener) Opel Corsa. Der Schaden ist noch nicht beziffert. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Serientäter handelt, da in den letzten Tagen mehrere Einbrüche auf diese Weise stattfanden.

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Heißer Tipp: Falls Euch in den nächsten Tagen auf der Straße günstig Apple-Produkte angeboten werden, Finger weg. Viel Freude dürften die Räuber mit den Produkten eh nicht haben. Apple-Geräte werden nach einem solchen Vorfall schnell gesperrt und sind somit nicht mehr nutzbar. Und die eigentliche Frage ist auch: Wäre dies in einem Microsoft Store auch passiert?

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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