Daddelretro: Internet Archive bringt mehr Oldschool-Konsolen ins Netz

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Die Software Sammlung beim Internet Archive hat großen Zuwachs bekommen. Ab jetzt sind (mit ein paar verschmerzbaren Lücken) die Spiele von Astrocade, Atari 2600, Atari 7800, ColecoVision und Magnavox Odyssey dort unter dem Banner Console Living Room untergebracht. Uralt-Spiele der 70er und 80er die sich mit einigen Mängeln auch im Browser spielen lassen. Leider fehlt bislang der Ton. Aber es wurde schon versprochen, den bald nachzuliefern. Bis dahin ist es ein etwas stummer Zeitvertreib für all jene, die ihre Emulatoren immer zu Hause vergessen.

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Verwirrendes zu Weihnachten: Samsungs neuer Gear-Werbespot (Video)

Filed under: Armbanduhren

Samsungs aktueller Werbekurzfilm zur Galaxy Gear gibt viele Rätsel auf. Wie so oft. Zwei Typen wollen eine Frau im Skigebiet beeindrucken. Der eine hat eine Galaxy Gear, der andere nicht. Ratet, wer die Gunst der blonden Schönheit gewinnt? Ist ja auch kein Wunder, immerhin hat der Smartwatch-Träger im entscheidenden Moment immer die entscheidende Hand frei. Nicht, was ihr jetzt denkt, nein, nein, nein. Das wäre ja zumindest … irgendwie edgy. So allerdings hinterlässt uns der Spot genauso ratlos wie die Galaxy Gear selbst. Video gleich hier ums Eck.

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Streaming-Abmahnungen: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Abmahner

Und schon wieder gibt es einen unerwarteten Twist im Fall rings um die Abmahnungen für Streaming auf Pornoseiten. Die Mindgeek (aka Manwin) Firma Redtube hat beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rechteinhaber der handvoll angemahnter Pornoschnippsel, “The Archive AG”, erwirkt, die ihnen untersagt weiterhin Abmahnungen bezüglich Redtube zu verschicken. Wir vermuten falls es jemand mit der Streaming-Abmahnungs-Strategie wirklich ernst meint, wird einfach die nächste Scheinfirma gegründet, die sich ein paar Rechte erkauft, um damit die Republik mit einem Blättermeer aus Abmahnungen zu beglücken. Vielleicht wird aber langsam doch zurückgerudert, denn selbst das Landesgericht Köln hat mittlerweile eingesehen, dass sie ein wenig auf’s Kreuz gelegt worden sind und demnächst werden die Richter wohl etwas genauer hinsehen, wenn ihnen ein Antrag dieser Art ins Haus flattert.

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Video: Würfel "Cubli" kann aufspringen, balancieren und gehen

Filed under: Roboter

Die ETH Zürich lässt nicht nur in der Flying Machine Arena Quadrocopter tanzen – sie macht sogar Würfeln Beine. Der neueste Streich der Gruppe um Professor Raffaello D’Andrea heißt „Cubli” und ist ein Kubus mit nur 15cm Seitenlänge, der aufspringen und auf seinen Ecken balancieren kann (was uns an diesen eleganten Spitzentänzer aus demselben Haus erinnert). An drei Seiten des Cubli sitzen sogenannte Reaktionsräder, die sehr schnell rotieren. Werden sie abrupt gebremst, springt der Würfel auf. Kontrollierte Motordrehmomente lassen ihn auf einer Ecke balancieren oder gezielt in eine bestimmte Richtung fallen. Und die Kombination dieser drei Fähigkeiten führt dazu, dass Cubli sogar „gehen” kann: Schönes Video nach dem Break.

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