China Mobile: Apple mit über 750 Millionen potentiellen Neukunden

Gute Verkaufszahlen kommen vielleicht bald für Apple aus China. Die Firma aus Cupertino hat gestern noch per Pressemitteilung verkündet, dass man einen Deal mit China Mobile gemacht hätte, seines Zeichens mit über 750 Millionen Kunden der größte Telekommunikationsanbieter aus dem Reich der Mitte. So kann man über diesen Betreiber ab Mitte Januar die aktuellen Geräte iPhone 5c und iPhone 5s via Apple oder China Mobile-Stores beziehen und im dortigen Netz betreiben.

iPhone 5C

“China ist ein extrem wichtiger Markt für Apple”, so der Vorstandschef des Unternehmens aus Cupertino, Tim Cook. Die Zusammenarbeit soll mehrere Jahre andauern. Trotz des Preises ist das iPhone auch in China gefragt, kleinere Telekommunikationsanbieter boten das Gerät schon vor China Mobile an und zogen sich so die interessierten Kunden. Ein weiterer Grund für die späte Partnerschaft soll übrigens das abweichende Mobilfunknetz von China Mobile gewesen sein, nun haben die drei staatlichen Betreiber allerdings Zugriff auf ein besseres und standardisiertes 4G-Netz.

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Eingetütet: iPhone geht bei China Mobile an den Start

Filed under: iPhone

Der angekündigte Deal zwischen Apple und Chinas größtem Mobilfunker, China Mobile, ist besiegelt. Ab dem 17. Januar 2014 sind das iPhone 5s und das iPhone 5c für mehr als 700 Millionen Kunden verfügbar, mit Unterstützung für das dortige LTE-Netzwerk. Ab Mittwoch können sich Kunden für ein Smartphone vormerken lassen.

Der Standardsatz bei der Bekanntgabe von Apples Verkaufszahlen – “It’s been a record quarter” – dürfte also auch 2014 weiterhin Bestand haben.

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Googles SCHAFT Alleskönner gewinnt Roboter-Wettbewerb der DARPA (Video)

Nicht nur Boston Dynamics gehört ja jetzt zu Google sondern sie haben dieses Jahr eine ganze Menge an Roboter-Firmen gekauft. Darunter auch SCHAFT, aus Japan, das jetzt einen DARPA-Wettbewerb gewonnen hat mit ihrem HRP-2 Model. Im Video nach dem Break kann man sich auch ansehen was der Roboter eigentlich so kann. Und ja, uns wird auch mulmig über die immer engere Beziehung von Google zur DARPA mit ihren Roboter-Projekten.

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Streaming-Abmahnungen: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Abmahner

Und schon wieder gibt es einen unerwarteten Twist im Fall rings um die Abmahnungen für Streaming auf Pornoseiten. Die Mindgeek (aka Manwin) Firma Redtube hat beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rechteinhaber der handvoll angemahnter Pornoschnippsel, “The Archive AG”, erwirkt, die ihnen untersagt weiterhin Abmahnungen bezüglich Redtube zu verschicken. Wir vermuten falls es jemand mit der Streaming-Abmahnungs-Strategie wirklich ernst meint, wird einfach die nächste Scheinfirma gegründet, die sich ein paar Rechte erkauft, um damit die Republik mit einem Blättermeer aus Abmahnungen zu beglücken. Vielleicht wird aber langsam doch zurückgerudert, denn selbst das Landesgericht Köln hat mittlerweile eingesehen, dass sie ein wenig auf’s Kreuz gelegt worden sind und demnächst werden die Richter wohl etwas genauer hinsehen, wenn ihnen ein Antrag dieser Art ins Haus flattert.

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