SimCity BuildIt im Test: Freemium-Flop eines Klassikers

Mobile Neuauflagen von Klassikern sind seit einiger Zeit Garant für Enttäuschungen: nach dem Debakel um Dungeon Keeper und Roller Coaster Tycoon kommt nun SimCity an die Reihe.

Im großen Vorbild galt es, „freies“ Land in diverse Bauzonen umzuwandeln, die daraufhin im Laufe der Zeit von Einwohnern, Geschäften und Industrie besiedelt wurden. Die Zufriedenheit der sich niedergelassenen Personen war insofern von eminentester Bedeutung, als unzufriedene Sims ihr Domizil bald aufgaben und verließen.

BuildIt geht komplett anders vor. Der Spieler nutzt die von diversen Gebäuden produzierten Ressourcen, um neue Wohnhäuser und Ressourcenquellen zu errichten. Die Zeit von Baubweginn bis Fertigstellung ist einzig und allein von den Vorgaben des Entwicklers abhängig und lässt sich – wie sollte es auch anders sein – durch Investieren von Echtgeld erheblich verkürzen.

Von Zeit zu Zeit treten Imbalancen auf, die sich durch Neubau oder Upgrade bestehender Strukturen beheben lassen. In späteren Levels dauern „normale“ Bauprozesse so lange, dass das Spiel quasi zum Erliegen kommt: der Punkt des Hard Sell ist erreicht, der Spielspaß fällt endgültig auf Null.

Richtig geizig wirkt, dass Electronic Arts die Kosten für einen Synchronsprecher offensichtlich zu teuer waren. Die am Bildschirmrand erscheinenden „Berater“ melden sich mit einem Glibberwort; der eigentliche Text der Meldung wird nicht vorgelesen.

Die halbwegs passabel arbeitende 3D-Engine kann diesen schlechten Eindruck dann auch nicht mehr kompensieren. Immerhin: aufgrund der primitiven Spielmechanik ist die Steuerung nicht sonderlich kompliziert.

SimCity BuildIt hat traurigerweise mit seinem klassischen Vorgänger außer dem Namen nichts gemein. Electronic Arts ist es – wieder einmal – gelungen, einen vielgeliebten Klassiker in eine seelen- und weitgehend spaßfreie In-App-Payment-Orgie umzuwandeln. Mein Fazit deshalb kurz und knapp: nicht herunterladen, ignorieren und Freunde warnen. So nicht!

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Motorola Moto G (2014) für 139 Euro bei Aldi Nord

Aldi Nord hat am 26. Februar ein verlockendes Angebot im Sortiment: Das Moto G der zweiten Generation kostet dort an diesem Tag nur 139 Euro. Das ist tatsächlich ein Schnäppchen: Preisvergleichsdienste listen das Gerät aktuell ab knapp 170 Euro. Dazu gibt es noch eine Aldi-Talk-SIM mit 10 Euro Startguthaben. Einen SIM-Lock hat das Moto G nicht: Man kann es auch mit anderen SIM-Karten verwenden.

Das 5 Zoll große Display des Telefons löst 1280 × 720 Pixel auf, der Quad-Core-Prozessor (Qualcomm Snapdragon 400) arbeitet mit 1,2 GHz. An Arbeitsspeicher gibt es 1 GByte, an internem Speicher 8 GByte für Apps und Medien. Letzterer lässt sich per entsprechender microSD-Karte um bis zu 128 GByte erweitern. Während die Haupt-Kamera 8 Megapixel auflöst, findet sich auf der Vorderseite eine 2-Megapixel-Selfie-Cam. Der Akku des Smartphones hat eine Kapazität von 2070 mAh.

Mit Android 4.4.4 auf den Markt gekommen, gibt es mittlerweile ein Update auf Android 5.0 Lollipop für das Moto G (2. Gen.). Noch ist die Aktualisierung in Deutschland zwar nicht flächendeckend verfügbar, bis zum 26. Februar könnte sich dies jedoch ändern. Und so kann, wer bei Aldi Nord zuschlägt, als erste Amtshandlung eventuell erst mal die neueste Android-Version installieren. Gar nicht schlecht, oder?

Quelle: Mydealz.de (via)

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TechDuell 104: Sollte man die CeBIT niederbrennen?

Für die IT-Branche war die CeBIT einst das Highlight des Jahres. Doch über das vergangene Jahrzehnt hinweg sorgten mehrere Identitätskrisen und zahlreiche starke Konkurrenten dafür, dass die in Hannover ansässige Messe mehr und mehr von ihrem Glanz verlor. Zuletzt so sehr, dass es zur CeBIT gerüchtehalber sogar wieder bezahlbare Hotelzimmer im ansonsten von der Messe überforderten Hannover gab.

Wir fragen Daniel und Fabi daher diese Woche im TechDuell: Ist da noch etwas zu retten? Oder sollte man die CeBIT einfach – mal ganz martialisch-provokant gefragt – niederbrennen?

Fabi oder Daniel? In der folgenden Umfrage habt Ihr die Möglichkeit, abzustimmen, wer für Euch diese Woche das TechDuell gewonnen hat.

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NewsDrop #25: Google Plaso, Kyocera Torque, Apple-Autos?

Diese Woche gab es etliche Berichte rund um Google: Angeblich arbeitet der Konzern an einer elektronischen Nase mit Deo-Automatik und an einem Konkurrenten zu Apple Pay. Und mit Yezz hat Google auch einen Partner vorgestellt, der fleißig Module für das modulare Smartphone Project Ara bauen soll.

Bei den Smartphones gab es ein neues Outdoor-Modell von Kyocera, zwei Mittelklasse-Geräte von Wiko sowie mal wieder Gerüchte rund ums Galaxy S6. Weiterhin können Facebook-Profile nun vererbt werden, Smartphones ab 2016 4K-Videos mit 120 fps aufnehmen und Kunden bei Burger King Essen per App vorbestellen – oder sich liefern lassen. Alle Infos zu diesen und weiteren Themen findet Ihr in Folge 25 vom NewsDrop. Viel Spaß und ein schönes Wochenende!

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Social Media | “Da kotzt das Texterherz”: Facebook-Gruppe unter Druck

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Ein Buch voller lustiger Fotos und Kommentare aus einer Facebook-Gruppe bringt seinen Herausgebern erheblichen Ärger ein. Auf 160 Seiten zeigt das Buch «Da kotzt das Texterherz» unfreiwillig komische Schilder und Kommentare aus der gleichnamigen Facebook-Gruppe. «Weine nicht, wenn der Winter kommt, Dämm Dämm», heißt es etwa auf einem Werbeplakat.

Das Problem: Die Herausgeber des Buches haben die Urheber nicht gefragt, ob sie deren Fotos und Sprüche abdrucken und als Buch verkaufen dürfen. Das wird in der geschlossenen Facebook-Gruppe heftig kritisiert, berichtete «Spiegel Online». «Wir haben einen großen Fehler gemacht», schrieb einer der Herausgeber, Peter Berberich, den Gruppenmitgliedern kleinlaut.

Die Herausgeber und der Verlag müssen nun um ihr Buch bangen. Denn bei einer Urheberrechtsverletzung können die Betroffenen eine Unterlassung fordern. Schon ein Urheber, der sein Bild zu Unrecht verwendet sieht, könnte den Verkauf des Buches stoppen, sagte der Fachanwalt Lars Rieck der dpa. «Das war schon sehr blauäugig», sagte der Hamburger Anwalt. Das Buch sei eindeutig eine kommerzielle Verwendung. Dafür hätten sich die Herausgeber eine schriftliche Erlaubnis einholen müssen.

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