eBO: Elektronisches Bürgerpostfach erlaubt digitale Kommunikation mit Behörden und Justiz zum 1. Januar 2022

Zum Jahreswechsel startet das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO). Jenes ermöglicht den elektronischen Austausch von Dokumenten mit der Justiz. Das kann von Bürgern optional, beispielsweise zur Kommunikation mit dem Rechtsanwalt, Gerichten, Behörden aber auch einem Notar herangezogen werden. Eine aktive Nutzungspflicht sieht man noch nicht vor. Pünktlich zum 1. Januar 2022 ist der Start vorgesehen.

Die Einrichtung des eBO erfolgt wie an dieser Stelle beschrieben. Nach eigenen Angaben stellt das eBO einen sicheren Übermittlungsweg dar, wobei man sowas ja mittlerweile mit Vorsicht genießen sollte – siehe id Wallet. Elektronische Schreiben müssen nicht mehr unterzeichnet werden – eure Unterschrift ist damit bei derartiger Amtspost hinfällig. Die Nachrichten innerhalb des Portals seien Ende-zu-Ende verschlüsselt und es erfolge im Sinne der sicheren Kommunikation eine Überprüfung der Identitäten der Postfachinhaber.

Heißt: Bei der erstmaligen Einrichtung müsst ihr beispielsweise die Online-Ausweisfunktion eures Personalausweises bereithalten. Alternativ ist auch das Software-Zertifikat für ELSTER nutzbar. Ohne elektronisches Identifizierungsmittel bleibt euch ein Gang zur Identifikation beim Notar nicht erspart. Damit ihr über das Postfach auch Nachrichten erhalten könnt, wird euer Name mitsamt Anschrift in einem Adressbuch abgelegt, welches von Justiz, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren sowie Steuerberatern eingesehen werden kann.

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eBay Kleinanzeigen: Betrüger kapern verstärkt Nutzerkonten

eBay Kleinanzeigen ist eine schöne Plattform, um Handel zwischen Privatpersonen zu betreiben. Allerdings zieht das natürlich auch allerlei Betrüger an. Hier warnt eBay Kleinanzeigen dann aktuell auch vor vermehrtem Identitätsdiebstahl.

So würden vermehrt Betrüger Nutzerkonten kapern. Besonders gefährdet seien Anwender, die ein- und dasselbe Passwort mehrfach verwenden. Denn wenn es dann bereits durch einen anderweitigen Leak ins Netz gelangt ist, haben Kriminelle leichtes Spiel. Cyberkriminelle haben ein Interesse daran Nutzerkonten mit guten Bewertungen bei eBay Kleinanzeigen zu übernehmen, um dann den guten Ruf für Betrügereien auszunutzen.

eBay Kleinanzeigen erinnert daran, dass man für die Übernahme eines Benutzerkontos kein professioneller Hacker sein müsse. Die E-Mail eines Anwenders sei oft leicht herauszufinden und diene oft auch als Kontoname. Dann genüge es, das Passwort zu knacken. Und dank zahlreicher Leaks und Hacks kursieren da viele Listen im Darknet. Dann gibt es Tools, um solche Daten automatisch auf möglichst vielen Portalen zu testen. Haben die Betrüger dann auf einer Plattform Glück, geht es los mit den Spielchen.

Neben dem Verkauf von Waren mit einem gekaperten Konto ist natürlich auch Betrug beim Kaufen möglich. Laut eBay Kleinanzeigen habe es da innerhalb eines Jahres einen Anstieg der Nutzeranfragen im Zusammenhang mit solchen Nutzerkonto-Übernahmen um 250 Prozent gegeben. Zeitweise habe sich die Hälfte aller Anfragen an den Kundenservice um Kontoübernahmen gedreht. Die Zahl der aufgrund von Übernahmen gesperrten Nutzerkonten stieg binnen eines Jahres um 200 Prozent.

Um sich vor einer Übernahme zu schützen, empfiehlt eBay Kleinanzeigen mindestens folgende Maßnahmen:

1. Individualität: Nutzer sollten für jeden Dienst ein eigenes Pass­wort vergeben.


2. Länge: Je länger das Passwort, desto besser – acht Zeichen gelten aktuell als Minimum.


3. Komplexität: Kryptische Buchstaben-/Zeichenfolgen verhindern Wörterbuch-Attacken.

Hilfreich sei es, Passwortmanager zu verwenden, die sichere Passwörter generieren und direkt auch speichern können. Ihr müsst euch als User dann nur ein einzelnes, Generalpasswort merken. Da gibt es ja auch mittlerweile ein breites Angebot und einige Passwort-Manager haben wir auch hier im Blog vorgestellt.

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Verwundbarer Exchange: 12.000 Server in Deutschland öffentlich erreichbar

Es gibt neue Warnmeldungen, die Exchange-Admins aufhorchen lassen sollten. Das Notfallteam des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informierte über Twitter über den Umstand, dass rund 12.000 (bzw. 30 %) der ihnen bekannten Exchange-Server  (2013, 2016 und 2019) mit offenem Outlook Web Access aktuell für mindestens eine kritische Schwachstelle verwundbar sind, da sie mit einem veralteten Cumulative-Update-Stand laufen, für den keine Patches verfügbar sind.

Rund 12.000 bzw. 30% der uns bekannten #Exchange-Server 2013/2016/2019 mit offenem #OWA in Deutschland sind aktuell für mindestens eine kritische #Schwachstelle verwundbar, da sie mit einem veralteten Cumulative-Update-Stand laufen, für den keine Patches verfügbar sind. ?? pic.twitter.com/94Yf7B7E5p

— CERT-Bund (@certbund) November 30, 2021

Hinzu komme eine Dunkelziffer von Systemen, die zwar mit einem aktuellen CU-Stand laufen, auf denen aber nicht alle verfügbaren Patches zur Behebung der kritischen Schwachstellen eingespielt wurden. Angreifer könnten die Schwachstellen ausnutzen, um Schadcode auf den Exchange-Servern auszuführen und darüber ggf. interne Netzwerke inkl. des Active Directory vollständig zu kompromittieren, Daten auszuspähen oder Ransomware zur Verschlüsselung von Daten auszurollen.

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Schufa, Crif Bürgel und andere sammelten ohne Einwilligung Daten von Handynutzern

Daten- und Verbraucherschützer beobachten Unternehmen wie die Schufa ohnehin mit kritischem Blick. Dort werden massenhaft Kundendaten gehortet und tun kann man dagegen wenig. Allerdings könnten die Schufa, Crif Bürgel und andere Firmen nun ihre Kompetenzen laut der Süddeutschen Zeitung überschritten haben. Sie speicherten ohne Einwilligung massenhaft Daten von Handynutzern. Laut Datenschützern sei das nicht rechtens und die Daten müssten gelöscht werden, fordern Verbraucherschützer.

Seit 2018 sollen die Auskunfteien die Daten ohne Einwilligung der Verbraucher gesammelt haben. Betroffen sind potenziell alle Menschen in Deutschland, die seit 2018 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben. Teilweise sollen die Daten über das Vertragsverhalten nicht nur gespeichert worden sein, sondern sie flossen wohl auch in die Scores ein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezweifelt, dass die Praxis rechtens bzw. von der Datenschutzgrundverordnung gedeckt sei. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) ist kritisch und betrachtet das Verhalten als „unzulässig“. Ohne Anlass seien erhebliche Datenmengen über Alltagsvorgänge aus dem Wirtschaftsleben gespeichert und ausgewertet worden. Wer jetzt denkt, vor 2018 wurde nichts gespeichert: Doch, auch das war der Fall. Da musste man aber eine Einwilligung der Verbraucher einholen. Nach Eintreten der DSGVO stiegen aber die Anforderungen an eine solche Einwilligung. So entscheid man sich dann einfach darauf zu verzichten und trotzdem Daten zu erheben.

Die Auskunfteien beriefen sich darauf, ein „berechtigtes“ Interesse an den Daten zu haben. Genau das bezweifeln aber Daten- und Verbraucherschützer. Somit steht nun auf der Kippe, ob die Sammelei weitergehen darf bzw. alte Daten eventuell gelöscht werden müssten. Die Auskunfteien sind natürlich erzürnt und drehen den Spieß bei ihrer Argumentation um: Nur durch die Erhebung der Daten sei ja eine Kreditwürdigkeitsprüfung auf leichtem Wege möglich und finanzschwächere Menschen würden davon profitieren.

Die Verbraucherschützer halten genau dieses Argument eher für eine Farce, denn die Interessen seien ganz andere. Vielmehr liege es nahe, dass es vielen Menschen erschwert werde, Verträge abzuschließen. Dies könne eintreten, wenn Menschen oft den Vertrag wechseln, um etwa Rabatte mitzunehmen. Das Erheben solcher Positivdaten sehen die Verbraucherschützer seit jeher kritisch. Sie sollen eigentlich belegen, dass jemand, der etwa seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt, einen besseren Score erhält. Ob tatsächlich so verfahren wird, ist aber häufig intransparent. Denn die Auskunfteien legen ungern offen, was sie etwa mit Daten zu Vertragsabschlüssen überhaupt anstellen.

Ob und welche Schritte nun konkret folgen, ist leider offen. Möglicherweise werden die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen, denn aktuell sieht es nicht danach aus, als ob sich ohne rechtliche Schritte etwas ändert.

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Prime, Alexa und Co: Amazon hat ein Profil-Problem

Amazon ist mittlerweile nicht nur Shopping-Gigant, man ist auch für viele Dreh- und Angelpunkt in Sachen Musik, Video, digitaler Assistenz und Smart Home. Das kann durchaus mal ein paar nervige Probleme geben. Manchmal sind es nur unschöne Details, die mich aber verzweifeln lassen. Wo ich mich frage, warum man für manche Fehler seit 3 oder mehr Jahren keine Lösung gefunden hat und es zahlreiche Nutzer gibt, die sich beschweren.

Als Beispiel lasst uns mal Profile nehmen. Ein Amazon-Prime-Kunde hat Zugriff auf Prime Video. Prime Video erlaubt das Anlegen von Profilen für Nutzer und für Kinder – unter einem großen Haupt-Account.

Nächster Schlenker Richtung Smart Home und Amazon Alexa. Auch dort gibt’s einen Haupt-Account, dafür aber die Möglichkeit, Profile mit eigener Stimm-ID zu nutzen – die sogenannten Alexa-Profile.

Das sind alles eigenständige Dienste und Profile, die unter einem Konto von Amazon laufen und nichts mit Haushaltsprofilen zu tun haben.  Habt ihr mehrere Profile, dann kennt ihr das ja: Ihr könnt beim Einloggen in die Amazon-Alexa-App das eigene Profil wählen – oder eure Freundin könnte ein eigenes erstellen.

Kann man ein neu erstelltes Profil in der Amazon-App löschen? Nein. Ist einfach nicht vorgesehen. Stimm-ID löschen klappt, das Profil bleibt. Das kann richtig nervig sein.

Was aber macht Amazon? Die bauen eine stümperhafte Seite zusammen, die man nach 100 Jahren des Suchens findet – denn verlinkt ist sie in der App natürlich nicht. Auf jener Seite namens „Meine Profile verwalten“ finden sich zusammengewürfelt Profile aus Prime Video, aber auch jene Alexa-Profile. Sieht so aus:

Kann man dort die Prime-Video-Profile löschen? Jau, das klappt. Kann man Alexa-Profile löschen, wie es der Screenshot über diesem Absatz suggeriert? Nun, ich hoffte es, für meinen inneren Monk. Stattdessen wird euch Amazon nach Klick auf „Dieses Profil entfernen“ wie folgt informieren:

Wir können dieses Profil momentan nicht entfernen, da mindestens eine der folgenden Einschränkungen darauf zutrifft:

  • Profile, die Alexa verwenden, können derzeit nicht entfernt werden.
  • Wenn das Profil Amazon Halo verwendet, rufen Sie bitte die Einstellungen in der Halo-App auf und löschen Sie die Gesundheitsdaten des Profils, bevor Sie das Profil von hier entfernen.
  • Profile, die Amazon Pharmacy verwenden, können derzeit nicht entfernt werden. Wenn Sie Hilfe zu Ihrem Pharmacy-Konto benötigen, wenden Sie sich bitte direkt unter 855 7455725 an den Kundenservice von Amazon Pharmacy.
  • Profile, die Amazon Dx verwenden, können derzeit nicht entfernt werden.

Es gibt dafür anscheinend keine One-Click-Lösung, wenn man Alexa-Profile loswerden will – in den Community-Foren von Amazon wird das seit über 3 Jahren diskutiert, man soll sich in diesem Fall an den Support wenden. Gar nicht mal so gut.

Um das Ganze komplett zu machen: In eurem Profil in der Alexa-App kann man seit neuestem eine PIN hinterlegen. Zum Schutz von „privaten Daten“, was Amazon nicht genau erklärt:

Erstellt man eine PIN, dann sollen irgendwelche Einstellungen geschützt werden. Welche das sind, konnte ich nicht herausfinden, weder durch Fragen an Alexa, noch in der App. Testweise wollte ich die PIN dann wieder entfernen. Ratet mal. Richtig. Ich konnte eine neue setzen, mehr aber auch nicht.

Naja, mal Daumen drücken – vielleicht baut Amazon gerade auch um und feuert halbgare Sachen raus. Eigentlich schade. So viele Möglichkeiten, teils aberwitzige Ärgernisse.

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