Media Markt: Preisversprechen nur noch für myMediaMarkt-Kunden

Mal schauen, ob das Unternehmen tatsächlich so rigoros ist: Seitdem der Onlinemarkt boomt, gehen zahlreiche Unternehmen Onlinepreise mit. Sprich: Findet ein Kunde ein verfügbares Produkt online günstiger als beim lokalen Store, dann zieht der Laden vor Ort mit. Wird schon lange gemacht und betrifft auch lokale Mitbewerber in der Umgebung. Media Markt scheint diese gängige Praxis nur noch Kunden seines „myMediaMarkt“-Kundenprogramms zugänglich zu machen. So schreibt das Unternehmen mittlerweile, dass das Preisversprechen nur gültig für myMediaMarkt-Kunden ist:

Preisversprechen nur gültig für myMediaMarkt-Kunden gegen Vorlage ihrer myMediaMarkt-Karte (physisch oder digital). Sollte das von uns angebotene identische und im Markt vorrätige Produkt in den Onlineshops von Amazon.de, Otto.de, Cyberport.de, Alternate.de, Notebooksbilliger.de, CoolBlue.de, Expert.de, Galaxus.de oder saturn.de – Marketplace-Angebote sowie Angebote von diesen Unternehmen auf Drittmarktplattformen wie z. B. ebay sind jeweils ausgeschlossen – oder bei einem lokalen stationären Wettbewerber im Umkreis von 30 Kilometern um einen Markt günstiger angeboten werden, gewähren wir Ihnen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises mit dem Preisversprechen einen Nachlass in Höhe des vollen Differenzbetrags zwischen unserem Preis und dem des Wettbewerbers.

Bestseller Nr. 1

Bestseller Nr. 3

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten, wir kennzeichnen ihn daher als Werbung. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Neues Portal für die elektronische Gesetzesverkündung

Kleiner Linktipp zum Ende des Jahres. Das Bundesministerium der Justiz hat daran erinnert, dass zum 1. Januar 2023 das neue Portal für die elektronische Gesetzesverkündung startet. Diese Verkündungsplattform stellt Nutzern die amtliche Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab.

Das spart Papier, vor allem aber verbessert sie den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Bislang müssen Interessierte die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt beziehen oder in Bibliotheken einsehen.

Für einen Großteil der Nutzer wird der Zugang dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt. Aber auch für diejenigen, die das Internet bislang nicht nutzen, besteht über die in öffentlichen Bibliotheken und Internetcafés zugänglichen Rechner eine zumutbare und verlässliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den Inhalten des elektronischen Bundesgesetzblattes.

Besucher der Plattform können das digitale BGBl. dort lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Nutzer können ferner nach allen veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 suchen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Recherche durch verschiedene Filter einzugrenzen.

Bestseller Nr. 1

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten, wir kennzeichnen ihn daher als Werbung. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Bundeswirtschaftsministerium: Briefzustellung an Packstationen steht im Raum

Vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es, so ein Spiegel-Bericht, die Überlegung, Briefe an Packstationen auszuliefern. Für Groß- und Maxibriefe sowie Warensendungen ist dies derzeit bereits eine Option. Ansonsten ist dieser Service nur Paketen vorbehalten. Der Spiegel beruft sich auf interne Papiere zur Novelle des Postgesetzes, welche für das kommende Jahr in Planung ist. Man möchte damit Probleme bei Brief- und Paketzustellung weiter angehen. Vonseiten der Ampel-Koalition arbeite man an einem Forderungskatalog, welcher die Auslieferung der Post auf der einen Seite zuverlässiger gestalten soll, aber auf der anderen Seite auch die Arbeitsbedingungen der Zusteller verbessern soll.

Künftig sei wohl eine schnelle Zustellung für den folgenden Werktag, aber auch eine zweite, langsamere Option denkbar. Im Gegenzug soll die langsamere Post dann aber auch billiger werden und unter dem derzeitigen Porto-Niveau von 85 Cent liegen. Als Nebeneffekt erhofft man sich weniger Nachtflüge der Post und eine Entlastung der Postboten. Paketboten will man aus Arbeitsschutzgründen keine Sendungen von bis zu 31,5 Kilogramm mehr zumuten. Da denkt man über ein Maximalgewicht von 25 Kilogramm nach.

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten, wir kennzeichnen ihn daher als Werbung. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Netatmo weiterhin mit Problemen

Das Unternehmen Netatmo bietet einige Smart-Home-Geräte an. Die Wetterstationen von Netatmo haben viele Freunde gefunden, mittlerweile bietet man einen ganzen Schwung mehr an Geräten an. Bereits in der letzten Woche hatten Netatmo-Geräte mit Cloud-Anbindung Schwierigkeiten, mittlerweile hat sich das Unternehmen auch geäußert, so findet man auf der Webseite des Unternehmens einen Hinweis und auch der Twitter-Support gab eine Information raus. Solltet ihr also auf Smart-Home-Geräte von Netatmo setzen, dann wisst ihr, woher eure Probleme rühren:

Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, unsere Dienste sind vorübergehend nicht verfügbar. Unsere Teams arbeiten derzeit an der Lösung des Vorfalls, damit sich so schnell wie möglich wieder alles normalisiert. Anwendungen und Fernbedienung sind nicht verfügbar, aber die manuelle Steuerung und Datenaufzeichnung funktionieren weiterhin normal. Alle aufgezeichneten Daten werden in den Anwendungen verfügbar sein, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.


Alle Funktionen werden automatisch wiederhergestellt, es ist keine Aktion Ihrerseits erforderlich.

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten, wir kennzeichnen ihn daher als Werbung. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Google Jahresrückblick 2022: Danach haben die Deutschen gesucht

Google hat seinen aktuellen Jahresrückblick 2022 für Deutschland veröffentlicht. Der zeigt einige Themen auf, nach denen hierzulande in diesem Jahr besonders häufig gesucht worden ist bzw die sich 2022 zu Trends entwickelt haben. Keine Überraschung: Viele der Ergebnisse sind entscheidend von dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine beeinflusst worden. Aber auch andere Themen wie Fußball, Affenpocken oder das 9-Euro-Ticket weckten den Wissensdurst.

Auch die Corona-Pandemie spielte in den Suchergebnissen weiterhin eine Rolle, wurde aber zurückgedrängt. Geht man von den Top 10 der allgemeinen Suchtrends aus, finden wir die Ukraine auf Platz 1. Danach folgen die WM 2022 und dann Olympia 2022. Die restliche Liste zeigt die folgende Grafik.

Bei den Persönlichkeiten avancierte das russische Staatsoberhaupt Vladimir Putin zur Person mit dem am stärksten angestiegenen Suchinteresse – vor dem Schauspieler Johnny Depp, dessen Gerichtsverhandlung mit der Ex-Partnerin Amber Heard für Schlagzeilen sorgte. Passenderweise folgt letztere dann auch direkt auf Rang 3.

Bei den Politikern kann sich abermals Vladimir Putin die Pole-Position sichern, gefolgt von Anne Spiegel und dann Gerhard Schröder. Ob diese Beteiligten sich über das hohe Interesse an ihren Personen freuen, ist zu bezweifeln, denn alle drei gerieten wegen unterschiedlicher Aspekte in die Kritik und erregten vor allem negative Aufmerksamkeit.

Google spricht aber z. B. auch über Abschiede und wenig verwunderlich rangiert da die britische Queen auf Platz 1, die ja in diesem Jahr verstorben ist. Auch der US-amerikanische Popsänger Aaron Carter ist in diesem Jahr verstorben, den ich lediglich aus den 1990er-Jahren durch seine Musik in Erinnerung habe, welcher aber wohl in den letzten Jahren mit vielen persönlichen Dämonen zu kämpften hatte.

Wenn wir auf Serien blicken, dann interessierte die Deutschen bei der Suche „Jeffrey Dahmer“ von Netflix am meisten. Auf Platz 2 und 3 folgen jeweils „Stranger Things“ sowie „House of the Dragon“. Spannend, dass auf Platz 4 direkt „Euphoria“ folgt, denn ich hatte bisher den Eindruck, die Serie von HBO würde in Deutschland eher untergehen.

Auf der Suche nach Antworten, werden nicht nur Begriffe oder Namen in die Google-Suche eingegeben, sondern auch ganze Fragen. In den Fragen des Jahres spiegelt sich ein breites Spektrum an Themen wider: „Wie lange dauert die Quarantäne?“ (Platz 2 Wie-Fragen), der neue britische Monarch: „Wie alt ist Prinz Charles?“ (Platz 8 Wie-Fragen) oder auch die Energiekrise: „Warum ist Diesel teurer als Benzin?“ (Platz 2 Warum-Fragen). Und natürlich wollten viele Google-Nutzer den Wirbel um einen Partyschlager verstehen – „Warum ist Layla verboten?“ gehört zu den am stärksten steigenden Warum-Fragen des Jahres.

Google ermittelt die Trends des Jahres nach eigenen Angaben durch die Auswertung von Milliarden Suchanfragen. Alle hier veröffentlichten Listen sind „trending searches“, also die am stärksten aufsteigenden Suchbegriffe des Jahres – nicht zu verwechseln mit den meistgesuchten Begriffen, die abweichen können. Vielmehr handelt es sich um Begriffe, bei denen die betreffenden Suchanfragen 2022 für eine anhaltende Phase einen besonders starken Anstieg im Suchinteresse im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet haben.

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten, wir kennzeichnen ihn daher als Werbung. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies