Neues Portal für die elektronische Gesetzesverkündung

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Kleiner Linktipp zum Ende des Jahres. Das Bundesministerium der Justiz hat daran erinnert, dass zum 1. Januar 2023 das neue Portal für die elektronische Gesetzesverkündung startet. Diese Verkündungsplattform stellt Nutzern die amtliche Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab.

Das spart Papier, vor allem aber verbessert sie den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Bislang müssen Interessierte die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt beziehen oder in Bibliotheken einsehen.

Für einen Großteil der Nutzer wird der Zugang dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt. Aber auch für diejenigen, die das Internet bislang nicht nutzen, besteht über die in öffentlichen Bibliotheken und Internetcafés zugänglichen Rechner eine zumutbare und verlässliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den Inhalten des elektronischen Bundesgesetzblattes.

Besucher der Plattform können das digitale BGBl. dort lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Nutzer können ferner nach allen veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 suchen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Recherche durch verschiedene Filter einzugrenzen.

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