Amazon: Mindestbestellwert für Lieferung an Abholstationen

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Der Rubel muss rollen: Konnte man sich bisher bei Amazon-Bestellungen Waren gratis an Abholstationen senden lassen, so sind diese Zeiten vorbei – zumindest, wenn man kein Prime-Mitglied ist. Für Artikel unter 39 Euro (nicht für Artikel (z. B. Kindle) und Bestimmungsorte, die für eine kostenfreie Lieferung geeignet sind) sind ab sofort 1,99 Euro Versandkosten fällig, wie das Unternehmen auf seiner Webseite mitteilt.

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Frequenzauktion 2019: Vergaberegeln der 5G-Auktion waren rechtswidrig

08.12.2018 Darmstadt Mina Rees Str. 1 Aufbau 5G Antennen durch Ericsson

Am 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 26. November 2018 festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 stattgefundene Auktion von 5G-fähigen Frequenzen in den 2 GHz- und 3,6 GHz-Bereichen für rechtswidrig erklärt.

Das Gericht ordnete an, dass die Bundesnetzagentur eine neue Entscheidung treffen muss. Sprich: Die damals festgelegten Spielregeln sollen nicht rechtmäßig festgelegt worden sein. Geklagt hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel.

Da gab es schon schwere Vorwürfe: Sie begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Verfahrens- und Abwägungsfehlern der Präsidentenkammerentscheidung. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden.

Dies ergebe sich aus den Verwaltungsvorgängen des BMVI, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundeskanzleramts, die die Klägerinnen nach erfolgreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten hatten.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Mobilfunkkunden wird sich vermutlich nichts ändern, die damals getroffene Vergabeentscheidung wird man nicht rückgängig machen können. Das komplette Urteil gibt es hier.

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Amazon Alexa: Kostenpflichtige Version soll im Oktober starten

Amazon bereitet sich darauf vor, im Oktober eine überarbeitete Version seines persönlichen Sprachassistenten Alexa einzuführen, wie interne Unterlagen zeigen, die der Washington Post vorliegen. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zunehmender Konkurrenz durch KI-(Sprach)assistenten anderer Anbieter gegenübersteht.

Für den Zugang zu dieser verbesserten Version wird ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich sein. Nicht das erste Mal, dass wir davon hören, das ist schon länger im Gespräch. Die Veröffentlichung, die nur wenige Wochen vor der Präsidentschaftswahl in den USA geplant ist (5.11.24), wird eine neue Funktion namens „Smart Briefing“ enthalten. Diese bietet tägliche, von KI generierte Zusammenfassungen von Nachrichtenartikeln, die basierend auf den Präferenzen des Nutzers ausgewählt werden, wie aus den Unterlagen hervorgeht.

In internen Dokumenten von Amazon wird erwähnt, dass „KI-Funktionen, die Kunden dabei helfen, aktuelle Ereignisse zu kuratieren, zusammenzufassen und zu erforschen, ebenfalls als eine der wichtigsten Kundenanforderungen eingestuft wurden.“ Nachrichtenzusammenfassungen können eine tägliche Routine etablieren und „wiederkehrende Interaktionen“ fördern.

Andere Funktionen des neuen Alexa umfassen Hilfe bei der Suche nach Rezepten und einen Chatbot, der sich an Kinder richtet. Die Dokumente beschreiben auch neue Tools für den Gesprächseinkauf, die, wenn sie den E-Commerce-Verkauf ankurbeln könnten, zusammen mit den Abonnementgebühren Amazon helfen könnten, einen Teil seiner Investitionen in Alexa zurückzugewinnen.

Das klassische „Alexa-Erlebnis“ bleibt weiterhin kostenlos, die KI-Funktionen sollen wohl 9,99 Dollar in den USA kosten. Nicht bekannt ist, ob man zeitnah auch in Deutschland startet und welchen Preis man hierzulande verlangen wird.

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Uber: 290 Millionen Euro Geldstrafe aufgrund Übermittlung von Fahrerdaten

Die Datenschutzbehörde der Niederlande hat Uber eine Strafe von 290 Millionen Euro auferlegt. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen personenbezogene Daten europäischer Taxifahrer unzureichend geschützt in die USA übertragen hat. Dieser Vorgang, so die Behörde, verstößt gravierend gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Uber hat die beanstandete Praxis inzwischen beendet. Bei den Daten handelte es sich um Kontodaten und Taxilizenzen, aber auch um Standortdaten, Fotos, Zahlungsdetails, Ausweisdokumente und in einigen Fällen sogar um strafrechtliche und medizinische Daten der Fahrer.

Die niederländische Datenschutzbehörde leitete die Untersuchung gegen Uber ein, nachdem sich über 170 französische Fahrer bei der französischen Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l’Homme (LDH) beschwert hatten, die daraufhin eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde einreichte. Gemäß der DSGVO müssen sich Unternehmen, die Daten in mehreren EU-Mitgliedstaaten verarbeiten, an eine Datenschutzbehörde wenden: die Behörde in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Der europäische Hauptsitz von Uber befindet sich in den Niederlanden.

„In Europa schützt die DSGVO die Grundrechte der Menschen, indem sie Unternehmen und Regierungen dazu verpflichtet, mit personenbezogenen Daten sorgfältig umzugehen“, sagte der niederländische DPA-Vorsitzende Aleid Wolfsen. „Aber leider ist dies außerhalb Europas nicht selbstverständlich. Denken Sie an Regierungen, die in großem Umfang Daten abgreifen können. Deshalb sind Unternehmen in der Regel verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie personenbezogene Daten von Europäern außerhalb der Europäischen Union speichern. Uber hat die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt, um das Schutzniveau der Daten im Hinblick auf Übertragungen in die USA zu gewährleisten. Das ist sehr ernst.“

IKEA Preowned: IKEA will in den Second-Hand-Markt für Möbel

Will IKEA einen echten Online-Marktplatz für gebrauchte Möbel starten? Das berichtet zumindest die Financial Times.

„IKEA Preowned wird bis zum Ende des Jahres in Madrid und Oslo getestet, mit dem Ziel, die Kauf- und Verkaufsplattform weltweit auszurollen, so Jesper Brodin, Geschäftsführer von Ingka, dem Hauptbetreiber von IKEA-Geschäften.

IKEA hat bereits einen Service, unter dem es gebrauchte Möbel von Kunden kauft und sie im Laden wieder verkauft. Aber die neue Plattform ist laut Bericht ehrgeiziger und zielt darauf ab, den Second-Hand-Markt für Kunden anzugehen, die direkt miteinander handeln – ein Bereich, in dem Brodin schätzt, dass IKEA einen höheren Marktanteil hat als bei Neumöbelverkäufen.

Kunden geben ihr Produkt, ihre eigenen Bilder und einen Verkaufspreis ein, während die Datenbank von IKEA ihre eigenen Werbebilder und Maße hinzufügt. Der Käufer holt die Möbel direkt beim Verkäufer ab, der die Möglichkeit hat, entweder Geld oder einen Gutschein von IKEA mit einem Bonus von 15 Prozent zu erhalten. Die Inserate sind kostenlos, aber Brodin teilt mit, Ikea könnte letztlich „eine symbolische Gebühr, eine bescheidene Gebühr“ verlangen.

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