Weil Brüssel Dosen herunter verhandelt: Impfstoff-Deal der EU mit Corona-Hoffnung Valneva droht zu platzen

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Weil Brüssel Dosen herunter verhandelt: Impfstoff-Deal der EU mit Corona-Hoffnung Valneva droht zu platzen

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Bei der Valneva-Impfung handelt es sich um ein Ganzvirus-Vakzin.

Bei der Valneva-Impfung handelt es sich um ein Ganzvirus-Vakzin.

Ayman Yaqoob/Anadolu Agency via Getty Images

Der Deal für den Totimpfstoff von Valneva droht für die EU und damit Deutschland zu platzen.

Das Impfstoffunternehmen verkündete am Freitag, dass es von dem Vertrag zurücktreten werde, nachdem die Europäische Kommission die Rahmenbedingungen neu verhandeln wollte.

So sollten die vereinbarten Dosen zum Verkauf stark heruntergehandelt werden, sodass sich der Deal für Valneva nicht mehr lohnen würde, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ist das möglicherweise das Aus für die Impfstoff-Alternative in Deutschland? Das französisch-österreichische Impfstoffunternehmen Valneva gab am Freitag bekannt, dass es vorhat, den Vertrag mit der EU zum Vorabkauf des Impfstoffes zu kündigen.

Drei Wochen zuvor hatte das Unternehmen bekannt gegeben, die Europäische Kommission wolle den Vorabkaufvertrag für das Vakzin kündigen. Die EU bestätigte dies nicht, wollte die vereinbarten Mengen im Vertrag jedoch neu verhandeln – und soweit herunterschrauben, dass der Impfstoffhersteller den Vertrag nun kündigen muss.

„Die von der Europäischen Kommission erhaltenen vorläufigen, inoffiziellen Mengenangaben würden jedoch nicht ausreichen, um die Nachhaltigkeit des COVID-19-Impfstoffprogramms von Valneva zu gewährleisten“, heißt es in einer Pressmitteilung, die das Unternehmen am Abend veröffentlichte.

Die EU will deutlich weniger Dosen der Impfung

So sollten die Liefermengen stark angepasst werden. Ursprünglich war der Verkauf von 60 Millionen Dosen vereinbart. Diese Zahl soll nun stark heruntergehandelt werden. Für Deutschland beispielsweise will die EU anstatt der ursprünglichen zwölf Millionen Dosen nur noch knapp eine Million Impfungen kaufen, wie Business Insider erfuhr. Für den Impfstoffhersteller jedoch lohnt sich dieser Deal nicht mehr. „Dies würde auch die zukünftige Entwicklung des Programms über das derzeitige Produktprofil hinaus erschweren.“, heißt es in der Pressemitteilung.

Bei dem Impfstoff von Valneva handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff, der das komplette, inaktivierte Coronavirus enthält. Er bietet eine Alternative zu den mRNA-Impfstoffen, denen einige Menschen bisher zögerlich gegenüber standen. Oft liegt die Sorge zugrunde, dass die mRNA-Impfstoffe bisher unbekannte Langzeitschäden verursachen könnten – auch wenn Experten diese für nahezu ausgeschlossen halten. Totimpfstoffe hingegen gibt es schon seit langer Zeit gegen andere Krankheiten, zum Beispiel gegen Tollwut.

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Bundesregierung einigt sich: Ende Mai ist Schluss mit kostenlosen Schnelltests in Corona-Testzentren

Home Politik Deutschland

Bundesregierung einigt sich: Ende Mai ist Schluss mit kostenlosen Schnelltests in Corona-Testzentren

  • Profielfoto Josh Groeneveld

Menschen warten vor einem Corona-Testzentrum in der Bad Homburger Innenstadt auf ihren kostenlosen Covid-Test.

Menschen warten vor einem Corona-Testzentrum in der Bad Homburger Innenstadt auf ihren kostenlosen Covid-Test.

picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Die aktuelle Corona-Testverordnung läuft am 31. März aus – und damit auch das Anrecht der Bürger auf kostenlose sogenannte Bürgertests.

Nach Informationen von Business Insider will die Bundesregierung die Frist für die Bürgertests aber verlängern. Nach Informationen von Business Insider haben sich Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium auf eine Verlängerung um vorerst zwei Monate verständigt.

Seit ihrer erstmaligen Einführung im vergangenen Frühjahr haben die Bürgertests den Staat 10,7 Milliarden Euro gekostet.

Eigentlich wäre in ein paar Tagen Schluss gewesen mit den kostenlosen Corona-Schnelltests in Testzentren. Denn die entsprechende Testverordnung, die Grundlage für den Betrieb der Zentren ist, endet Ende März. Doch angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen will die Bundesregierung die Frist nun verlängern: Nach Informationen von Business Insider haben sich Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium geeinigt, die Finanzierung der sogenannten Bürgertests durch den Bund um vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.

Corona-Schnelltests kosteten den Staat bisher 10,7 Milliarden Euro

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich schon vor knapp zwei Wochen im Rahmen seiner wöchentlichen Pressekonferenz mit RKI-Chef Lothar Wieler dafür ausgesprochen, dass die Bürgertests „weiter angeboten werden“ sollen. Doch für wie lange hing vor allem am Finanzministerium. Dort stand man dem Vernehmen nach einer allzu großen Verlängerung skeptisch gegenüber. Im Gespräch war zwischenzeitlich auch eine Verlängerung um vier Wochen bis Ende April. Denn das Angebot ist nicht gerade billig. Seit ihrer erstmaligen Einführung im vergangenen Frühjahr haben die Bürgertests den Staat bereits 10,7 Milliarden Euro gekostet.

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Berlin will seine Corona-Regeln auch über den 20. März verlängern.

Nun gilt die Berufsimpfpflicht: So streng wird sie in den Bundesländern jeweils umgesetzt

Die Gesundheitsämter der Bundesländer müssen ab 15. März die Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen umsetzen und bei ungeimpftem Personal Konsequenzen ziehen.

Die Gesundheitsämter der Bundesländer müssen ab 15. März die Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen umsetzen und bei ungeimpftem Personal Konsequenzen ziehen.

picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE

In Deutschland gilt ab diesem Mittwoch die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen.

Die Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer müssen die Impfpflicht in diesen Berufen umsetzen und bei ungeimpftem Personal Konsequenzen ziehen.

Doch die Umsetzung der Impfpflicht unterscheidet sich von Land zu Land. Hier findet ihr einen Überblick.

In Deutschland gilt nun die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum Dienstag mussten Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen. Ab diesem Mittwoch können Gesundheitsämter nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Impfpflicht in diesen Berufen umzusetzen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Doch vielerorts setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren, die sich hinziehen können, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt.

Brandenburg: Die Gesundheitsämter setzen den ungeimpften Mitarbeitern zunächst eine Frist von drei Wochen, um einen Nachweis über Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Wenn eine Impfserie begonnen wurde, gibt es für sechs Wochen keine Betretungs- oder Tätigkeitsverbote. Es kann eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung und Impfterminen folgen. Erst wenn auch dies nicht zum Nachweis einer Impfung führt, könnte den Mitarbeitern der Zugang zu Einrichtungen verboten werden.

Sachsen: Die Gesundheitsämter sollen genau prüfen, ob Heime und Krankenhäuser noch versorgt werden können, bevor sie für ungeimpfte Beschäftigte Betretungsverbote aussprechen. Einige Landkreise haben bereits angekündigt, dass sich die Einzelfallprüfungen bis in den Sommer ziehen dürften.

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Sachsen-Anhalt: Das Gesundheitsamt fordert die Betroffenen zur Vorlage eines Nachweises auf. Es folgen die Ermittlungen des Amtes, gegebenenfalls mit einer ärztlichen Untersuchung, Anhörungen, einem Zwangsgeld oder Bußgeld. In einem Erlass zur Impfpflicht weist das Land auf den Ermessensspielraum hin. „Nicht jeder Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht führt zwingend zu einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.“ So solle davon abgesehen werden, wenn dadurch die medizinische oder pflegerische Versorgung im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt erheblich gefährdet ist.

Thüringen: Ab Mittwoch müssen die Einrichtungen den Gesundheitsämtern melden, wer bei ihnen ungeimpft ist. Danach folgt ein monatelanges Verwaltungsverfahren mit Einzelfallprüfungen und Anhörungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Gesundheitsämter sollen nach Ermessen entscheiden, wer als letzte Konsequenz nicht mehr zur Arbeit kommen darf. In diese Entscheidung soll auch einfließen, ob der Betrieb ohne die betreffenden Mitarbeiter sichergestellt werden kann.

Mecklenburg-Vorpommern: Der Arbeitgeber muss dem Gesundheitsamt melden, wer nicht geimpft ist. Dann startet ein Verfahren mit Anhörung, und am Ende gibt es laut Gesundheitsministerium eine Ermessensentscheidung. Das könne mehrere Wochen in Anspruch nehmen, hieß es. Beschäftigte könnten sich auch in dieser Zeit noch impfen lassen, dann gebe es keine Konsequenzen.

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Niedersachsen: Die Gesundheitsämter fordern laut Gesundheitsministerium ungeimpfte Beschäftigte zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen. Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen – dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Schleswig-Holstein: Nach der Meldung eines ungeimpften Mitarbeiters leitet das Gesundheitsamt ein Verwaltungsverfahren ein. So dürfen betroffene Mitarbeiter auch nach Dienstag in den Einrichtungen vorerst weiterarbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Dann trifft das Gesundheitsamt eine Ermessensentscheidung und kann im Einzelfall ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen.

Bremen: Wer als ungeimpft gemeldet wurde, bekommt von Mittwoch an den Hinweis, dass ein Impfnachweis vorzulegen ist und dafür eine Frist von vier Wochen eingeräumt wird. Nach Ablauf der Frist werden die Beschäftigten dann erneut aufgefordert, einen Impfnachweis vorzulegen. Zugleich wird ein Beschäftigungsverbot angedroht. Zudem wird den nicht-geimpften Beschäftigten die Möglichkeit zur Anhörung geboten. Sollte nach Ablauf von erneut vier Wochen kein Impfnachweis vorliegen, wird ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.

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Baden-Württemberg: Haben die Beschäftigten bis zum Dienstag keinen Impfnachweis vorgelegt, werden diese ungeimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern mit Name und Kontaktdaten gemeldet. Die Behörden stellen den betroffenen Mitarbeitern dann eine Frist von voraussichtlich zwei Wochen, um den Nachweis noch vorzulegen. Wird bis dahin Impfbereitschaft signalisiert oder haben die Impfungen dann schon begonnen, gibt es eine weitere Frist. Sollten auch dann keine Nachweise vorgelegt werden, können den Angaben zufolge sogenannte Betätigungs- oder Betreuungsverbote ausgesprochen werden. Allerdings haben die Gesundheitsämter dabei einen Ermessensspielraum und dürfen je nach Einzelfall entscheiden. Es drohen zudem Bußgelder.

Hamburg: Ungeimpfte Beschäftigte sollen innerhalb von zwei Wochen vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert werden, binnen eines Monats einen gültigen Nachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, entscheidet das Gesundheitsamt, ob ein Tätigkeits- beziehungsweise ein Betretungsverbot ergeht. Dabei soll jeder Einzelfall geprüft werden. Es sollen auch Kriterien wie Impfquote in der Einrichtung, gegenwärtiger Personalstand oder Möglichkeiten anderweitiger Personalgewinnung berücksichtigt werden.

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Rheinland-Pfalz: Wenn die Impfnachweise nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt werden oder Zweifel bestehen, muss die Leitung der jeweiligen Einrichtung dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Ungeimpfte Mitarbeiter werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise vorzulegen und erhalten dafür eine Frist von zwei Wochen. Sollte der Nachweis auch dann nicht erbracht werden, werde im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt. Zudem werde den Beschäftigten verboten, die Einrichtung zu betreten, hieß es.

Saarland: Die Gesundheitsämter sollen bei fehlendem Nachweis Kontakt mit den gemeldeten Personen aufnehmen. Im zweiten Schritt werde eine Anordnung erfolgen, den Immunitätsnachweis zu erbringen. Bei Verweigerung drohe ein Bußgeld. Während des Verfahrens bestehe kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot, so das Gesundheitsministerium.

Hessen: Laut Sozialministerium melden die Einrichtung zunächst bis Ende März an die Gesundheitsämter, welche Mitarbeiter keinen Nachweis vorgelegt haben. Dann sollen diese Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert werden, diesen Nachweis nachzureichen. Es gilt eine vierwöchige Frist. Geschieht dies nicht, dann kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen – in Hessen drohen 2500 Euro. Erst in einer letzten Stufe prüft das Gesundheitsamt – unter Einbeziehung der Einrichtung – ein mögliches Tätigkeitsverbot. Dieses solle frühestens sechs Wochen nach Entscheidung des Gesundheitsamts wirksam werden.

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Nordrhein-Westfalen: Das Gesundheitsamt soll zu ungeimpften Beschäftigten Kontakt aufnehmen und einen Nachweis einfordern. Wenn dann keine Rückmeldung erfolgt, könnten bis zu 2500 Euro Bußgeld verhängt werden. Falls in einer „angemessenen Frist“ von den betroffenen Beschäftigten dann kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet wird, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen, so das Gesundheitsministerium.

Bayern: Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel ist, noch möglichst viele bislang Ungeimpfte zu überzeugen. Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. «In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden», so das Gesundheitsministerium.

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Berlin: Berlin setzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit um. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen. Es werden also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für Beschäftigte ausgesprochen, die die nötigen Impfnachweise nicht vorlegen. In dem Fall dürften die Beschäftigten, die erforderliche Nachweise nicht vorgelegt haben, zunächst weiterarbeiten. Gibt es nach den erhobenen Daten kein Risiko bei der Versorgung, leiten die Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren ein.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 16. März 2022 aktualisiert. Er wurde am 14. März 2022 veröffentlicht.

DPA / ceb

Streit um 2G: Woolworth kippt Regel in Hessen auf eigene Faust und will auch Ungeimpfte einkaufen lassen

Streit um 2G: Woolworth kippt Regel in Hessen auf eigene Faust und will auch Ungeimpfte einkaufen lassen

picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Woolworth hat die bislang geltende 2G-Regel eigenmächtig aufgehoben. Das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am vergangenen Montag.

In Hessen dürfen nun auch ungeimpfte Personen in den Filialen der Kaufhauskette einkaufen.

Das hessische Wirtschaftsministerium müsse allerdings erst noch prüfen, ob Woolworth tatsächlich den Voraussetzungen als Grundversorger entspricht, so die „FAZ“.

Seit Samstag dürfen in Hessen auch ungeimpfte Personen wieder bei Woolworth einkaufen. Das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Montag. Die Kaufhauskette setzt sich damit eigenmächtig über geltende 2G-Regelungen hinweg, welche von Bund und Ländern für den Einzelhandel beschlossen worden waren.

Bundesweit sind im Einzelhandel derzeit vorrangig Stellen der Grundversorgung von den G-Regelungen ausgenommen. Ist das nicht der Fall, müssen Kunden und Kundinnen vollständig geimpft sein oder ihren Genesenenstatus vorweisen können, um ein Geschäft zu betreten. Ob Woolworth tatsächlich weiterhin auch ungeimpfte Personen Einlass gewähren darf, bleibt abzuwarten. Laut „FAZ“ sagte eine Sprecherin des hessischen Wirtschaftsministeriums, es müsse erst geprüft werden, ob die Kaufhauskette die Voraussetzungen als Grundversorger erfülle. Dies sei Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden.

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Gerichte reagierten unterschiedlich auf Woolworth-Klagen

In den vergangenen Monaten hatte Woolworth bereits mehrmals gegen die geltenden 2G-Regelungen geklagt. Bundesweit gab es dabei unterschiedliche Entscheidungen durch die Oberverwaltungsgerichte. Schleswig-Holstein und Nordrheinwestfalen hatten im Dezember die Regeln für die jeweiligen Bundesländer nach Woolworth-Klagen für rechtmäßig erklärt. Dagegen hatte das niedersächsische OVG die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, lautete die Argumentation des Gerichts.

af

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Mitglied des Corona-Expertenrats: Omikron-Welle ist noch nicht auf Intensivstationen angekommen

Die Omikron-Welle ist offenbar noch nicht auf den Intensivstationen angekommen, sagt Mediziner Karagiannidis

Die Omikron-Welle ist offenbar noch nicht auf den Intensivstationen angekommen, sagt Mediziner Karagiannidis

Jackyenjoyphotography/Gettyimages.com

Die Omikron-Mutation des Corona-Virus ist inzwischen die dominierende Variante in Deutschland.

Auf den Intensivstationen ist die Omikron-Welle allerdings noch nicht angekommen, sagt Intensivmediziner Christian Karagiannidis, der im Corona-Expertenrat auch die Bundesregierung berät.

Dennoch warnte Karagiannidis vor der Gefahr durch Omikron, besonders für Ungeimpfte.

Die Omikron-Welle ist nach Einschätzung der Fachgesellschaft der Intensiv- und Notfallmediziner noch nicht auf den Intensivstationen angekommen. Er rechne aber damit, dass es in der nächsten oder übernächsten Woche deutlich mehr Corona-Patienten in den Notaufnahmen gebe werde, sagte Intensivmediziner Christian Karagiannidis am Samstag im Deutschlandfunk. Der Experte leitet das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) und ist Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung.

Im Moment machten sich die hohen Inzidenzen noch nicht bemerkbar, sagte er. „Es sieht nicht so aus, als wenn im Moment, Stand heute, die Omikron-Welle schon auf den Intensivstationen durchgeschlagen ist.“ Allerdings infizierten sich derzeit auch hauptsächlich jüngere Menschen im Alter bis 35 Jahre. Zugleich sehe man vermehrt auch Infektionen in der kritischen Infrastruktur, Krankenhäuser müssten sich darauf vorbereiten, dass Ärzte und Pflegekräfte ausfielen.

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Karagiannidis betonte: „Wenn wir das ganze Infektionsgeschehen jetzt extrem laufen lassen und ganz hohe Inzidenzen akzeptieren, dann akzeptieren wir auch, dass das Virus ganz sicher die Ungeimpften findet.“ Bereits jetzt seien 62 Prozent der Corona-Patienten auf den Intensivstationen ungeimpft, nur 5 Prozent hätten eine Auffrischungsimpfung.

toh/dpa

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