Passwortmanager Bitwarden: Neue, native Android-App startet

Den Passwortmanager Bitwarden begleiten wir hier quasi von Anfang an. Vor einiger Zeit berichteten wir über die Tatsache, dass die Entwickler neue, native Apps für die Plattformen Android und iOS entwickeln. Die bisherige mobile App wurde mit einer Technologie namens Xamarin erstellt, einem von Microsoft bereitgestellten Framework, mit dem Entwickler eine einzige App erstellen können, die sowohl auf iOS als auch auf Android funktioniert. Nachdem im September die native, neue iOS-App erschien, folgt nun die Android-Version. Da setzt man jetzt auf Kotlin und das Interface sollte sich inzwischen nativer unter Android anfühlen. Android 10 wird mindestens vorausgesetzt. Die Verteilung über den Play Store von Google läuft nach und nach, da solltet ihr Version 2024.10.1 (19388) angeboten bekommen. Alternativ können Nutzer die APK auch über GitHub beziehen.

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Proton VPN: Nun auch auf dem Apple TV

Proton VPN kündigte heute die Einführung seiner neuen Apple TV-App an. Diese soll es Nutzern ermöglichen, ihre Lieblingsinhalte in 4K ohne Pufferung, Verlangsamungen oder Drosselung zu streamen und privat zu surfen. Die neue Apple TV-App von Proton VPN bietet laut der Entwickler eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit, Lieblings-Streaming-Inhalte auf dem großen Bildschirm zu genießen. Mit der Proton-VPN-App für tvOS können Nutzer überall auf ihre Lieblingsinhalte zugreifen, darunter auf TV-Shows, Filme, Live-Sport und Inhalte von Anbietern wie Netflix, Amazon Prime Video und Disney sowie einer Vielzahl regionaler Anbieter. Vermutung: Wird man wohl nur benötigen, wenn man auf Dienste zugreifen möchte, die nicht ohne weiteres hierzulande empfangbar sind. Basierend auf der Proton-VPN-iPad-App kündigte Proton VPN auch die Kompatibilität mit Apple Vision Pro an. Die Proton-VPN-App für Apple TV ist jetzt für alle Nutzer mit einem kostenpflichtigen Abo (Proton VPN Plus, Proton Unlimited, Proton Visionary) verfügbar.

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Google Chrome: Neue Funktionen für besseres Surfen vorgestellt

Google verspricht den Nutzern seines Browsers Chrome, ein optimiertes Surferlebnis zu erhalten. In der neuesten Version wurden dafür nun für alle Nutzer mehrere Performance-Features implementiert, die es ermöglichen, die Browserleistung gezielt zu steuern und zu verbessern. Ein zentrales Element der neuen Funktionen ist das sogenannte Performance Detection Tool. Dieses erkennt proaktiv potenzielle Leistungsprobleme und schlägt Lösungen vor, um die Geschwindigkeit des aktiven Tabs zu steigern.

Beispielsweise kann Chrome empfehlen, inaktive Tabs zu deaktivieren, die unnötige Ressourcen beanspruchen. Bei Erkennung eines Problems erhält der Nutzer eine Benachrichtigung mit der Option, jenes mit einem einzigen Klick zu beheben. Die Funktion kann in den Einstellungen deaktiviert werden, falls die manuelle Verwaltung bevorzugt wird.

Ein weiteres Feature ist der Memory Saver, der den Browser beschleunigen soll, indem er Speicherplatz von inaktiven Tabs freigibt. Dieser Modus bietet drei Einstellungen: Mäßig, Ausgewogen und Maximal. Der Standardmodus „Mäßig“ deaktiviert inaktive Tabs basierend auf den Systemanforderungen, während der Ausgewogen-Modus sowohl Surfverhalten als auch Systembedürfnisse berücksichtigt. Der Maximal-Modus hingegen deaktiviert inaktive Tabs schneller. Die Auswahl des passenden Modus erfolgt über die Chrome-Einstellungen im Menü „Leistung“.

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Vanderplanki: Archivsoftware für die Aufbewahrung von Dateien (Windows, macOS und Linux)

Die ursprünglichen Entwickler von MailStore Home, einem Werkzeug, welches wir in der Vergangenheit oft empfahlen, melden sich mit neuer Software namens Vanderplanki zurück (im Jahr 2014 wurde MailStore von Carbonite Inc., übernommen. Seit Dezember 2019 gehört man zum Geschäftsbereich Cybersecurity des kanadischen Software-Herstellers OpenText).

Vanderplanki ist eine kostenlose Software für Windows, macOS und Linux, mit der man ein sicheres und autarkes Langzeitarchiv für seine wichtigen Dateien erschaffen kann. Redundant auf mehreren eigenen Speichern gleichzeitig (Festplatten, Netzlaufwerken/NAS, Cloud-Speichern und optischen Medien). Verschlüsselt (Ende-zu-Ende/Zero Knowledge), mit unbegrenzter Versionshistorie und einigem mehr.

Archiv erstellen

Ich habe mir die neue Software mal angeschaut und bin mir sicher, dass sich der Blick lohnen kann, wenn man gerne Software unter die Lupe nimmt. Ich habe natürlich erst einmal geschaut, warum man die Software kostenlos anbietet. Das kostenlose Vanderplanki ist ein Marketing-Instrument, kommuniziert man transparent.

Cloud-Speicher

Anwender, die Vanderplanki privat nutzen, haben vielleicht einen professionellen IT-Hintergrund und führen die Lösung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch im Unternehmen ein oder empfehlen diese weiter. Darüber hinaus wolle man in der nächsten Zeit Versionen von Vanderplanki veröffentlichen, die sich speziell an Unternehmen richten. Darunter der Vanderplanki Server (Docker-Image), über den mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Berechtigungen das Archiv verwalten oder zugreifen können. Diese Versionen werden nicht kostenfrei sein.

Operationen

Beim Ausprobieren ist mir dann auch aufgefallen, dass die kostenlose Version lediglich ein Archiv unterstützt. Ihr könnt aber Ordner aus allen möglichen Quellen in ein Archiv schieben. Für Dateien, mit denen man im Alltag aktiv arbeitet, ist ein Archiv wie von Vanderplanki eher nicht gedacht, so die Entwickler. Andere Dateien, oft der deutlich größere Teil, benötigt man hingegen nur selten. Beispiele sind abgeschlossene Projekte, Fotosammlungen oder persönliche Dokumente wie Steuererklärungen und ärztliche Befunde. Für diese Dateien ist Vanderplanki eine Lösung.

Wie eingangs erwähnt: Das von euch erstellte Archiv muss nicht zwingend nur an einem Ziel gespeichert sein, mehrere Orte sind möglich. Die Software zeigt an, wie viele Versionen eines Ordners vorhanden sind und Anwender können im Notfall die Daten wiederherstellen. Das klappt dann ebenfalls mit der Software oder dem Vanderplanki Reader. Zu den Cloud-Speichern sei gesagt: In Vanderplanki selbst ist nichts wie Dropbox oder Google Drive mit drin, allerdings kann man die Anbieter anzapfen, die man sich in rclone eingerichtet hat.

Vielleicht habt ihr ja mal Lust und Laune, euch das selbst anzuschauen. Sowohl das Archivieren als auch das Zurückspielen aus Archiven klappte bei mir 1a. Gibt es etwas zu bedenken? Ja. Um die Software zu benutzen, benötigte ich einen Lizenzschlüssel. Diesen kostenlosen Schlüssel erhielt ich nach Angabe meiner Mail-Adresse. Und: Schaut man auf diese Seite, so soll man sich bis zu 3 Archive kostenlos freischalten lassen können. Eine Dokumentation zu Vanderplanki findet man hier.

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Union für die Mindestspeicherung von IP-Adressen

Die Unionsfraktion, sprich: CDU / CSU, hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung eingereicht. Dieser Entwurf schlägt vor, dass IP-Adressen für mindestens drei Monate gespeichert und die Möglichkeit zur Funkzellenabfrage wieder eingeführt wird.

Laut dem Gesetzentwurf ist das Ziel, die aktuellen nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die in den Paragrafen 175 und 176 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgehalten sind, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anzupassen. Die Speicherung soll auf IP-Adressen und möglicherweise zugehörige Portnummern begrenzt werden, um schwere Straftaten zu bekämpfen und ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Eine weiterführende Speicherung von Standortdaten bei mobiler Internetnutzung ist allerdings nicht geplant. Der Gesetzentwurf betont, dass die Mindestspeicherung von IP-Adressen auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit begrenzt ist. Dies umfasst insbesondere Straftaten wie schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie, Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität.

Ohne Mindestspeicherung droht eine systematische Straflosigkeit bei Straftaten im Internet, da die IP-Adressen oft der einzige Ermittlungsansatz sind

In der Begründung des Entwurfs wird erläutert, dass die IP-Adresse des Täters bei über das Internet vorbereiteten oder begangenen Straftaten oft der einzige oder zumindest der erste, effizienteste und schnellste Ansatz für Ermittlungen ist. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber wären viele Ermittlungen ergebnislos, besonders wenn keine weiteren Spuren vorliegen.

Die Speicherung von IP-Adressen ist weniger eingriffsintensiv als andere Ermittlungsmethoden, die zur Identifizierung von Tatverdächtigen eingesetzt werden könnten, wie z. B. die Überwachung der Telekommunikation oder Online-Durchsuchungen

Der Entwurf stellt weiter fest, dass der EuGH von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt ist und nun erklärt hat, dass nicht jede allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen automatisch einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt. Der EuGH hält eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen jetzt für verhältnismäßig unter der Bedingung, dass durch die Speichermodalitäten ausgeschlossen wird, dass präzise Schlüsse auf das Privatleben der Betroffenen gezogen werden können.

Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) gewährleisten einen wirksamen Schutz der gespeicherten Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff.

Um dies zu gewährleisten, soll eine klare und präzise Trennung der verschiedenen Kategorien gespeicherter Daten durch entsprechende Rechtsvorschriften sichergestellt werden. Das Ziel des Gesetzes ist es daher, eine unionsrechtskonforme und rechtssichere Mindestspeicherung von IP-Adressen und eventuell vergebenen Port-Nummern bei Telekommunikationsunternehmen einzuführen, damit Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden darauf zugreifen können, um schwere Kriminalität effektiver bekämpfen zu können.

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