#DealMonitor – Inkitt sammelt 59 Millionen ein – mailo bekommt 10 Millionen – Synexit kauft Spontacts

#DealMonitor

Der #DealMonitor, unsere Übersicht über Investments und Exits, bietet werktäglich alle Deals des Tages. Heute geht es um Inkitt, mailo, Synexit und Spontacts. Shavent, Löwenkind, MyTaag sowie puregreen.

Inkitt sammelt 59 Millionen ein – mailo bekommt 10 Millionen – Synexit kauft Spontacts

Dienstag, 5. Oktober 2021VonTeam

Im aktuellen #DealMonitor für den 5. Oktober werfen wir wieder einen Blick auf die wichtigsten, spannendsten und interessantesten Investments und Exits des Tages in der DACH-Region. Alle Deals der Vortage gibt es im großen und übersichtlichen #DealMonitor-Archiv.

INVESTMENTS

Inkitt


Scott Sandell (New Enterprise Associates), Springer-Chef Mathias Döpfner, Verleger Stefan von Holtzbrinck und der ehemalige Penguin Books-Macher Michael Lynton investieren gemeinsam mit Kleiner Perkins, HV Capital, Redalpine und Speedinvest 59 Millionen US-Dollar in Inkitt. Die Bewertung soll bei rund 390 Millionen liegen – siehe TechCrunch. Über das Berliner Unternehmen, das 2014 von Ali Albazaz gegründet wurde, können Onliner ihre Bücher hochladen, um Feedback bitten und dann im besten Fall einen Buchvertrag bekommen. Zuvor flossen bereits 21 Millionen Dollar in die Jungfirma. Mehr über Inkitt

mailo


Wenvest Capital und weitere nicht genannte Geldgeber investieren 10 Millionen US-Dollar in mailo. Das Startup aus Köln, das 2017 von Matthias Uebing, Armin Molla und Sten Nahrgang gegründet wurde, positioniert sich als “Versicherer für Selbstständige, Unternehmer und Freelancer”. Dieser Zielgruppe möchte das InsurTech “alle Versicherungslösungen anbieten, die sie zur Absicherung ihrer beruflichen Existenz brauchen”. Neben den Rückversicherern Deutsche Rück und Munich Re, waren in der Vergangenheit auch Onvista-Gründer Stephan Schubert, Hevella Capital und der israelische Insurtech Kapitalgeber FinTLV Ventures unter den Investoren der Jungfirma. Mehr über mailo

MERGERS & ACQUISITIONS

Spontacts


Das österreichische Community-Unternehmen Synexit kauft der Jochen Schweizer mydays Group die Freizeit-Community Spontacts ab. “Künftig will sich die Jochen Schweizer mydays Group auf den Vertrieb von Erlebnissen fokussieren”, heißt es in der Presseaussendung. Spontacts, 2011 von Christoph Seitz, Florian Specker und Daniel Kästli in der Schweiz gegründet, gehörte seit 2014 zur Jochen Schweizer mydays Group. Zuvor war Spontacts, seit 2012, bei der Scout24-Gruppe beheimatet.

DIE HÖHLE DER LÖWEN

Shavent


GreenTech-Löwe Nico Rosberg und Beauty-Löwin Judith Williams investieren in der fünften Folge der zehnten Staffel 220.000 Euro in Shavent und sichern sich dabei 16 % der Firmenanteile. Das Startup, das vom Vater-Tochter-Gespann Armin Lutz Seidel und Romy Lindenberg gegründet wurde, widmet sich mit seinem Schwingkopf-Rasierer dem Thema nachhaltige Körperpflege. Ursprünglich wollte das Gründerteam 220.000 Euro für 8 % der Firmenanteile einsammeln.

Löwenkind


Familien-Löwin Dagmar Wöhrl investiert in der fünften Folge der zehnten Staffel 130.000 Euro in Löwenkind und sichert sich dabei 25 % am Unternehmen. Das Startup, das von Simone Hilble gegründet wurde, setzt auf Body- und Heilkräuterpads. Ursprünglich wollte die Gründerin 130.000 Euro für 20 % der Firmenanteile einsammeln.

MyTaag


Sales-Löwe Carsten Maschmeyer investiert in der fünften Folge der zehnten Staffel 50.000 Euro in MyTaag und sichert sich dabei 30 % der Firmenanteile. Das Startup, das von Davis Zöllner und Berkay Cankiran gegründet wurde, setzt auf eine digitale Form der Visitenkarte, mit der man alle gewünschten Kontaktinformationen innerhalb von Sekunden teilen kann.

puregreen


Regal-Löwe Ralf Dümmel investiert in der fünften Folge der zehnten Staffel 100.000 Euro in puregreen (in der Sendung noch als bluegreen unterwegs) und sichert sich dabei 30 % der Firmenanteile. Das Startup, das von Karsten Gaedke und Alexander Schulze gegründet wurde, bietet einen Aufsatz für die Dusche an, mit dem man bis zu 50 % Wasser einsparen können soll.

Achtung! Wir freuen uns über Tipps, Infos und Hinweise, was wir in unserem #DealMonitor alles so aufgreifen sollten. Schreibt uns eure Vorschläge entweder ganz klassisch per E-Mail oder nutzt unsere “Stille Post“, unseren Briefkasten für Insider-Infos.

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Foto (oben): azrael74

Anleitung: So bekommt ihr Windows 11 jetzt sofort und gleich

Microsoft hat am gestrigen 4. Oktober 2021 die neue Generation von Windows veröffentlicht. Wie ihr Windows 11 auf einem kompatiblen PC jetzt sofort installieren könnt, zeigen wir euch in diesem Artikel.

Windows 11 wird im Zuge eines kontrollierten Rollouts langsam in Wellen ausgerollt, wie es der Konzern nennt. Besitzer von kompatiblen Geräten, welche die hohen Systemanforderungen erfüllen, dürften in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten in Windows Update automatisch eine Meldung erhalten, wonach sie das Upgrade installieren dürfen. Ähnlich wie bisherige Feature Updates kümmert sich Windows dann selbstständig um die Aktualisierung auf die neueste Systemversion.

Schritt 1: Kompatibilitätsüberprüfung

Wir empfehlen allen Nutzern, zuerst die Kompatibilität mit Windows 11 zu überprüfen. Im oben eingefügten Video zeigen wir die notwendigen Schritte, wie ihr einen kompatiblen PC fit für Windows 11 machen könnt. Hierzu gehört, TPM zu aktivieren sowie die Umstellung vom Legacy Bootmodus auf UEFI.

Schritt 2: Windows 11 Download

Wenn euer PC kompatibel ist mit Windows 11 und die Kriterien wie im Video erfüllt, könnt ihr mit den nächsten Vorbereitungsschritten starten. Hierin werdet ihr den Windows 11 Download durchführen und infolgedessen das System installieren.

  1. Besucht die Windows 11 Download Seite von Microsoft.
  2. Wählt aus den drei Optionen den Windows 11 Installationsassistent
  3. Folgt im Anschluss daran den Schritten im Programm.

Das Programm wird euch natürlich auf die Nutzungsbedingungen des neuen Betriebssystems hinweisen, welche ihr akzeptieren müsst. Daraufhin wird Windows 11 heruntergeladen und schließlich installiert.

Euer PC wird während des Upgrades mehrmals neu starten. Wir empfehlen immer Backups für den Fall, dass irgendetwas schiefgeht.

Problem für Windows 11? Fast 50% aller Business-Geräte sind inkompatibel

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  • Problem für Windows 11? Fast 50% aller Business-Geräte sind inkompatibel

Windows 11 ist ein sehr polarisierendes Betriebssystem. Und das nicht nur auf emotionaler Ebene, wo Microsoft mit seinen Systemanforderungen die Gemüter erhitzt hat. Es droht nämlich eine starke Fragmentierung, insbesondere im Geschäftsbereich.

Während Windows 10 und Windows 11 sich abgesehen vom Design nicht großartig unterscheiden, erhöht Microsoft die Systemanforderungen deutlich.

Dem Konzern geht es dabei angeblich um die Unterstützung der VBS-Funktion durch den Prozessor. Microsoft sagt, die virtualisierungsbasierte Sicherheit sei ein erforderliches Feature in Windows 11. Aber Überraschung: Wer seinen PC gestern von Windows 10 auf Windows 11 aktualisiert hat, wird festgestellt haben, dass VBS auch bei der „neuen Generation von Windows“ standardmäßig deaktiviert ist, wie bereits von uns im folgenden Video ausführlich besprochen.

Microsoft ignoriert eigene Anforderungen

Es wird allerdings fast noch besser: Wie uns zahlreiche Zuseher und Leser informiert haben, ignoriert der offizielle Upgrade Assistent für Windows 11 die TPM-Anforderungen auf PCs mit kompatiblen Prozessoren. Sprich: Ihr habt einen Intel Core i5-8600K und deaktiviertes TPM im BIOS? Kompatibel mit Windows 11. Ihr habt einen Intel Core i5-7600K mit aktiviertem TPM im BIOS? Für euch gibt es kein Windows 11.

Dass Microsofts Anforderungen von Beginn an gewissermaßen absurd sind, dürfte man auch in Redmond wissen. Dass man sich dagegen nicht daran hält, versteht aber niemand.

Fast 50 Prozent der Business-Maschinen inkompatibel

Insbesondere verwirrend ist die Situation für den Geschäftsbereich, wo man selbstverständlich davon absehen wird, inkompatible Maschinen „auf eigene Faust“ zu upgraden, um schließlich im Supportfall auch offizielle Unterstützung zu erhalten.

Laut einer neuen Umfrage von Lansweeper ist jedoch die Minderheit an Computern im Geschäftsbereich mit Windows 11 kompatibel. Unternehmen geben darin an, dass nur 44,4 Prozent ihrer Workstations die Anforderungen von Microsoft für den Prozessor erfüllen. Immerhin 52,55 Prozent geben an, über ein TPM 2.0 Modul zu verfügen.

Das bedeutet gleichzeitig, dass es größere Investitionen benötigen wird, um nur die Kompatibilität mit Windows 11 zu sichern. Während Endkunden den Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 langsam aber sicher durch Hardware-Neuanschaffungen machen werden, ist der Prozess für Unternehmen oft deutlich komplexer, kostenintensiver und länger.

Die Befürchtung ist nun, dass insbesondere viele Büro-PCs ohne hohe Anforderungen an die Hardware auch lange nach 2025, dem offiziellen Support-Ende von Windows 10, noch im Einsatz bleiben könnten. Die resultierende Fragmentierung könnte für die Unternehmen ein Sicherheitsrisiko bedeuten, nur deshalb, weil Microsoft sein „letztes Windows“ für das Sun Valley Update unbedingt in „11“ umbenennen musste.


Quelle: Lansweeper

Files v2: Bessere Explorer-App mit Tabs für Windows 11 erschienen

Files ist eine bereits seit längerer Zeit bekannte App für Windows 10, welche nun in Version 2 erschienen ist. 

Passend zum Release von Windows 11 hat auch der Entwickler hinter der Open Source Dateimanager-App Files seine Anwendung aktualisiert. In Version 2 bekommt die App neue Fluent Design Elemente, schnellere Updates und nutzt neue Schnittstellen, um das Benutzererlebnis optimal für die neue Windows Version zu gestalten.

Die Files App, welche aus dem Microsoft Store kostenlos heruntergeladen werden kann, bietet Registerkarten, sodass mehrere Ordner innerhalb eines Fensters geöffnet werden können. Es gibt neue Möglichkeiten für die Ansicht und Tags, wie das eventuell manche von MacOS kennen.

Die App ist seit dem neuesten Update auch extrem schnell und startet auf vielen Geräten mittlerweile zügiger als Microsofts Windows Explorer.

> Files UWP aus dem Microsoft Store herunterladen

#Gastbeitrag – Drei Phasen der GmbH-Gründung: So kann man das private Haftungsrisiko in der Gründungsphase geringhalten

#Gastbeitrag

Eine gute Geschäftsidee in der sogenannten Pre-Seed-Phase etabliert sich früher oder später. Doch diese Start-up-Phase ist für Gründerinnen und Gründer nicht immer einfach und geht sicher nicht über Nacht. Vor der Gründung des eigenen Unternehmens müssen sie einige Formalitäten erledigen.

Drei Phasen der GmbH-Gründung: So kann man das private Haftungsrisiko in der Gründungsphase geringhalten

Dienstag, 5. Oktober 2021VonTeam

Jeder Startup-Gründer steckt voller Energie. So hoffen viele, ihr Unternehmen möglichst unkompliziert zu gründen, um die Produktidee zügig auf den Markt zu bringen. Auch wenn sich diesbezüglich die Situation durch eine Reihe von Gesetzesreformen in den vergangenen Jahren verbessert hat – im Handumdrehen gründet niemand ein Unternehmen. Die Gründungsphase einer UG oder GmbH (als die beiden klassischen Rechtsformen eines Startups) gliedert sich vielmehr in drei Phasen – mit entscheidenden Unterschieden im Hinblick auf die Privathaftung.

Eine gute Geschäftsidee in der sogenannten Pre-Seed-Phase etabliert sich früher oder später. Doch diese Startup-Phase ist für Gründerinnen und Gründer nicht immer einfach und geht sicher nicht über Nacht. Vor der Gründung des eigenen Unternehmens müssen sie einige Formalitäten erledigen. Wenn es ihnen jedoch in den Fingern juckt und sie nicht warten können oder wollen, bis das Unternehmen nach der notariellen Beurkundung der Gründungsurkunde durch die elektronische Handelsregistereintragung formell wirksam gegründet ist, müssen sie nicht vollkommen stillhalten.

Wer bereits Bestellungen aufgibt, einen Vertrag mit einem Partner abschließt oder anderweitige Vereinbarungen trifft, sollte sich unbedingt über die aktuelle Rechtslage informieren. Die Gründung einer Gesellschaft gliedert sich nämlich in drei verschiedene Phasen, die letzte Phase ist erst die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH. Gerade bevor der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wird und ins Handelsregister eingetragen wird, befürchten viele Gründer, für Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich haften zu müssen. Denn zu diesem Zeitpunkt besteht noch keine Kapitalgesellschaft, die als Haftungsschutz fungieren kann. Jetzt aber hat der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil gesprochen. Die Entscheidung der Richter gibt ambitionierten Firmengründern die Möglichkeit, bereits vor Abschluss der Gründungsphase aktiv zu werden, ohne die Gefahr einer persönlichen Haftung einzugehen. Karlsruhe hat in dem Zusammenhang die drei Phasen der Gründung nochmal klar definiert.

Drei verschiedene Gründungsphasen


Die Phasen sehen folgendermaßen aus: Von der ersten Geschäftsidee bis zum ersten Notartermin existiert das Startup als Vorgründungsgesellschaft (sofern mehr als ein Founder existiert). In dieser Zeit haften die Gründungsgesellschafter grundsätzlich persönlich für alle Verträge und Rechtsgeschäfte, die sie in dieser Zeit abschließen sowie für alle Verbindlichkeiten. Der Hintergrund ist, dass die Vorgründungsgesellschaft eine Personengesellschaft (grundsätzlich in Form einer GbR) ist, welche keinen persönlichen Haftungsschutz bietet. Das ergibt auch rechtspolitisch auch Sinn: Denn in dieser Phase muss man noch kein Stammkapital zugunsten der Gläubiger einzahlen.

Doch mit dem ersten Notartermin wird aus der Vorgründungsgesellschaft aus eine sogenannte Vor-GmbH. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Rechtsform sui generis. Das heißt, das Unternehmen handelt nun mit den gleichen Rechtsvorschriften wie eine GmbH – auch wenn es noch keine ist. Die Vorschriften des GmbHG über den persönlichen Haftungsschutz sind allerdings bereits anwendbar, sodass eine eigene Haftung für die Verbindlichkeiten von nun an nicht mehr in allen Fällen zutrifft. Allerdings bedeuten die Grundsätze auch, dass Gründerinnen und Gründer für Schulden, die das Unternehmen vor der offiziellen Beurkundung der Gründungsdokumentation beim Notar gemacht hat, grundsätzlich privat aufkommen müssen. Das Urteil sorgt diesbezüglich für zusätzliche Rechtssicherheit, wie man die persönliche Haftung auch in dieser Phase vermeiden kann.

Der Kniff mit dem Unternehmen „in Gründung“


Das gelingt mit einem leichten Kniff. Es ist zielführend, die abgeschlossenen Verträge in dieser Phase unter die aufschiebende Bedingung zu stellen, dass das in der Vorgründungsphase befindliche Unternehmen im Nachgang zum Vertragsschluss im Handelsregister eingetragen wird – und damit erst zur Entstehung gelangt. Denn in der Phase, bevor das Unternehmen eingetragen ist, hätte der Vertrag nur eingeschränkte Gültigkeit. Ganz konkret heißt das: Die Verträge sollten im Namen der GmbH in Gründung, kurz „i.Gr.“ geschlossen werden.

Das bedeutet also, dass das Vertragsverhältnis erst mit der späteren GmbH zustande kommt, sobald diese wirksam gegründet ist. Ein letzter Schritt ist noch zu gehen: § 177 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass das individuelle Rechtsgeschäft noch konkludent – sich also durch schlüssiges Verhalten ableitet – vom Geschäftsführer genehmigt wird. So lässt sich das Risiko der persönlichen Haftung ganz zu Beginn der Unternehmensgründung vermeiden. Dem Tatendrang der Gründerinnen und Gründer tut das folglich keinen Abbruch.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April dieses Jahres zeigt: Die Rechtsgrundsätze zu den einzelnen Phasen einer GmbH-Gründung sind klar definiert, genauso wie die Haftbarkeit der Gründerinnen und Gründer je nach Unternehmensform. Es stellt klar, inwiefern sie bereits in der Pre-Seed und Seed-Phase Verträge ohne persönliches Haftungsrisiko abschließen können und in welcher Form das geschehen muss – der entscheidende Kniff ist der Vertrag mit dem Unternehmen „in Gründung“. So funktioniert der Start ins Abenteuer eines Start-ups ohne großes persönliches Risiko.

Über die Autoren


Patrick Müller und Markus Rabe sind Salaried Partner bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Beide sind Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Foto (oben): Shutterstock

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