Telekom spendiert 5G+ mehr Funktionen für Videocalls




Die Telekom baut ihr 5G-Standalone-Angebot weiter aus. Ab sofort bündelt der Provider die bisherigen Gaming-Optionen und neue Funktionen für Videotelefonie unter der Bezeichnung 5G Ultra. Diese Option ist für Kunden mit aktuellen MagentaMobil-Tarifen ab August 2024 kostenlos buchbar. Ziel ist laut Telekom eine stabilere Verbindung in Situationen mit hoher Netzauslastung, etwa in vollen Stadien oder an Bahnhöfen.

Technisch setzt die Telekom dabei auf Network Slicing in Verbindung mit der L4S-Technologie. L4S steht für Low Latency, Low Loss, Scalable Throughput und soll Verzögerungen sowie Bildaussetzer minimieren, indem Datenströme bei drohender Überlastung intelligent gesteuert werden. In Tests mit Nvidia GeForce Now sanken die Paketverluste laut Anbieter um 73 Prozent, während die Latenz um 20 Prozent reduziert wurde. Ähnliche Verbesserungen verspricht das Unternehmen nun für Videogespräche.

Derzeit ist die Funktion für FaceTime auf iPhones und der Apple Vision Pro verfügbar. Nutzer benötigen lediglich die aktuelle iOS-Software, weitere Einstellungen am Gerät entfallen. Die Telekom plant, künftig weitere Partner und Apps für 5G Ultra zu gewinnen.

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OnePlus prüft seine Zukunft in Europa

OnePlus räumt in Europa offenbar ordentlich auf. Hört man nicht zum ersten Mal, die Gerüchte gibt es schon länger. Nachdem in letzter Zeit etliche Mitarbeiter ihre Schreibtische geräumt haben (haben wir schön auf LinkedIn beobachten können), gibt es nun offizielle Töne zur Lage der Nation. OnePlus prüft demnach derzeit die regionale Roadmap und die gesamte Strategie für den hiesigen Markt. Das klingt nach dem typischen Management-Sprech, wenn eigentlich schon feststeht, dass sich die Marke hierzulande, bzw. in Europa gesundschrumpfen muss.

Ehemalige Angestellte lassen auf Plattformen wie LinkedIn durchblicken, dass der Kahlschlag bereits in vollem Gange ist. Die Rede ist von einem geplanten Rückzug aus bestimmten Regionen, wobei Europa ganz oben auf der Liste steht. Trotz der massiven Umstrukturierung betont das Unternehmen, dass Bestandskunden nicht im Regen stehen gelassen werden. Der Kundendienst sowie Software-Updates sollen weiterhin wie gewohnt laufen. Ob OnePlus als reiner Nischenanbieter bleibt oder sich komplett aus dem hiesigen Mobilfunkmarkt verabschiedet, wird die Zeit zeigen. Die Zeiten des sympathischen Underdogs sind eh ewig her – gerade in Hinblick auf BBK dahinter.

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Telekom startet eigene elektronische Patientenakte




Die Deutsche Telekom mischt im Gesundheitswesen mit und bringt eine eigene Version der elektronischen Patientenakte an den Start. Das Unternehmen liefert dabei das komplette Paket aus Plattform und Anwendungen, die Krankenkassen ihren Versicherten anbieten können.

Der Konzern tritt als Komplettanbieter auf, was bedeutet, dass Entwicklung und Betrieb vollständig in eigener Hand liegen. Die Daten landen in der sogenannten Open Sovereign Cloud innerhalb der Telekom-Infrastruktur. Verarbeitet werden sämtliche Informationen ausschließlich in deutschen Rechenzentren, die nach gängigen Standards wie ISO 27001 oder BSI C5 zertifiziert sind. Damit will man das Vertrauen der Nutzer gewinnen, die bei Gesundheitsdaten verständlicherweise empfindlich reagieren.

Technisch setzt die Telekom auf ein modulares System, das Probleme bisheriger Lösungen beheben soll. Es geht unter anderem um eine bessere Suchfunktion und die Verarbeitung strukturierter Daten, was auch der Forschung zugutekommen könnte. Die Software ist so ausgelegt, dass sie bei steigenden Nutzerzahlen mitwächst und später leicht um neue Funktionen erweitert werden kann.

Die Patientenakte wird zudem in das bestehende digitale Ökosystem der Telekom eingebunden. Verknüpfungen mit digitalen Identitäten oder dem TI-Messenger sind vorgesehen. Für die Krankenkassen bedeutet das angeblich einen geringeren Aufwand bei der Integration, da sie ihre digitalen Dienste schrittweise ausbauen können, ohne auf verschiedene Insellösungen setzen zu müssen. Die Lösung befindet sich zurzeit im Zulassungsverfahren der gematik.

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Minderleistung beim mobilen Internet: Die neue Mess-App ist da

Seit dem heutigen 20. April 2026 gelten in Deutschland neue verbindliche Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Mobilfunkanschlüssen. Zeitgleich wurde die offizielle Mess-App in die Stores gebracht, die für den rechtssicheren Nachweis von Minderleistungen zwingend erforderlich ist.

Bisher war es für Mobilfunkkunden schwierig, eine Abweichung zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlich gelieferter Datenrate juristisch geltend zu machen. Während für Festnetzanschlüsse bereits seit längerem Verfahren existierten, fehlte für den Mobilfunk ein standardisierter Nachweis. Dies ändert sich durch die nun inkraftgetretenen Kriterien und das dazugehörige Messtool.

Die für das Verfahren entwickelte App „Breitbandmessung“ steht ab sofort für iOS und Android zum Download bereit. Um Minderleistungen erfolgreich gegenüber den Mobilfunkanbietern zu reklamieren, ist ein herkömmlicher Speedtest nicht ausreichend. Nur das durch die Bundesnetzagentur zertifizierte Messprotokoll der offiziellen App wird im Falle einer Auseinandersetzung als Beweismittel anerkannt.

Eine Minderleistung im Sinne der neuen Regelung liegt vor, wenn die tatsächliche Leistung signifikant von der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit abweicht. Die Bundesnetzagentur definiert hierfür Schwellenwerte.

Die Behörde teilt Deutschland in Rasterzellen von 300 mal 300 Metern ein und legt für jede Region Abschläge auf die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit fest. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt: Wird dauerhaft weniger als 25 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht, liegt eine Minderleistung vor, da hier ein Abschlag von 75 Prozent greift. In Regionen mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden, in dünn besiedelten Gegenden 10 Prozent. Hintergrund: Im Mobilfunk hängt die verfügbare Bandbreite stark davon ab, wie viele Nutzer sich eine Zelle teilen und wie das Netz vor Ort ausgebaut ist.

Liegt ein valides Messprotokoll vor, das die genannten Kriterien erfüllt, stehen den Verbrauchern gesetzliche Minderungs- und Kündigungsrechte zu:

  1. Entgeltminderung: Kunden können den monatlichen Grundpreis in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
  2. Sonderkündigungsrecht: Alternativ kann der Vertrag bei erheblicher Abweichung außerordentlich gekündigt werden, um zu einem Anbieter mit besserer lokaler Versorgung zu wechseln.

Die Leser unter euch, die eine Minderleistung vermuten, können ab sofort die App installieren und die fünftägige Messkampagne starten. Nach Abschluss der 30 Messungen generiert die App ein PDF-Protokoll. Dieses Dokument dient als formale Grundlage für die schriftliche Forderung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

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Keine Ultras mehr: Chinesische Smartphone-Hersteller denken in der Speicherkrise um

Ihr kennt das Spielchen: Hersteller wie z. B. Xiaomi bringen ihre Smartphone-Flaggschiffe üblicherweise in drei Modellvarianten auf den Markt. Einmal erscheint die Standardversion, dann das Pro-Modell und schließlich die Ultra-Version. Bereits am 21. April 2026 richten sich die Blicke da z. B. auf das Oppo Find X9 Ultra. Doch viele geplante Ultra-Modelle sollen laut mehreren Quellen aus China auf der Kippe stehen. Ursache: Angesichts der zunehmenden Speicherkrise lassen sich diese nicht mehr sinnvoll vermarkten.

So tun sich die chinesischen Ultra-Smartphones in aller Regel durch eine besondere Kameraausstattung hervor. Problem: Da lässt sich also nichts einsparen. Würden die Hersteller an der Kamera „rumdoktern“, dann würden die betreffenden Smartphones die Ultra-Betitelung nicht mehr verdienen. Gleichzeitig können die Anbieter bei diesen Modellen aber auch schlecht weniger RAM und Speicherplatz als an den Pro-Smartphones einsetzen. Einzige Option wäre also, die Preise nochmal deutlich zu erhöhen.

Doch auch das ist so eine Sache: Im höchsten Preissegment greifen die meisten Kunden dann lieber zu Apple oder Samsung, nicht aber zu den chinesischen Marken. Obendrein gibt es eben auch im Premium-Bereich Grenzen. Ohnehin werden die Ultra-Flaggschiffe in aller Regel in geringeren Stückzahlen verkauft als z. B. die Pro-Modelle. Sie sind eher Prestigeobjekte und ziehen Aufmerksamkeit auf die jeweilige Marke. Verluste wollen die chinesischen Hersteller mit den Ultra-Smartphones aber auch wieder nicht machen.

2026 dürften viele Marken auf Ultra-Flaggschiffe verzichten

Im Ergebnis berichten bekannte, chinesische Leaker wie Digital Chat Station und IceUniverse unabhängig voneinander, dass sie Kenntnis davon besitzen, dass mehrere chinesische Hersteller kommende Ultra-Smartphones wohl erst einmal auf Eis legen wollen. Eine Alternative wäre es, die Ultra-Flaggschiffe mit weniger Fokus auf den Kameras zu vermarkten. So könnte man kommende Modelle eher als Allrounder platzieren. Das würde dann jedoch die Nähe zu den Pro-Smartphones steigern.

Letztendlich erscheint es wahrscheinlich, dass viele chinesische Hersteller ihre Ultra-Smartphones entweder in diesem Jahr auslassen oder anders vermarkten. Die Speicherkrise fordert auch in jenem Bereich Kompromisse.

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