BGH-Urteil gegen Netflix: Kündigung trotz Restguthaben möglich

bgh-urteil-gegen-netflix:-kundigung-trotz-restguthaben-moglich

Der Bundesgerichtshof hat Netflix in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands in die Schranken gewiesen. Bisher hielt der Streaming-Anbieter in seinen Bedingungen fest, dass eine Kündigung bei Nutzung von Geschenkkarten oder Gutscheinen erst greift, wenn das Guthaben komplett aufgebraucht ist. Das ist laut dem aktuellen Urteil unzulässig.

Die Richter kippten die entsprechende Klausel, da sie Kunden unangemessen benachteiligt und von gesetzlichen Kündigungsregeln abweicht. Im Extremfall führte diese Praxis dazu, dass Nutzer über drei Jahre lang an ihr Abo gebunden blieben, ohne pausieren zu können.

Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich zufrieden, da Netflix nun die geltenden Verbraucherrechte respektieren muss. Das bedeutet für Abonnenten konkret, dass eine Kündigung auch bei vorhandenem Guthaben wirksam wird. Das Geld darf laut Ansicht der Verbraucherschützer nicht einfach verfallen.

Zuvor hatte das Kammergericht Berlin noch anders entschieden und die Klausel als wirksam eingestuft, was der BGH nun korrigierte. Damit ist klar, dass Streaming-Verträge nicht künstlich durch Gutschein-Restbeträge in die Länge gezogen werden dürfen. Das Urteil stärkt die Rechte der Kunden, die nun flexibler aus ihren Verträgen aussteigen können. Wer also noch Guthaben auf seinem Konto hat, muss nicht mehr warten, bis der letzte Cent verbraucht ist, um den Dienst zu beenden. Netflix wird seine Bedingungen in Deutschland entsprechend anpassen müssen. Die Sache ist nur: In der Begründung ist nirgendwo zu lesen, ob es das Geld zurückgibt oder so…

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies