Rechtsrahmen für KI: Bundesnetzagentur wird zentrale Anlaufstelle

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In Berlin regelt man den Umgang mit Künstlicher Intelligenz neu. Nachdem das Kabinett bereits im Februar vorgelegt hatte, winkte der Bundestag am 11. Juni den Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung durch. Das Ziel hinter dem Papier ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der Innovationen in Deutschland ankurbeln soll, ohne die Nutzer in einem Berg aus Bürokratie zu begraben.

Die EU-Verordnung aus dem Juni 2024 gibt dabei den groben Weg vor, wie Systeme entwickelt und eingesetzt werden dürfen. Nun geht es an die nationale Umsetzung, bei der vor allem die Bundesnetzagentur eine tragende Rolle übernimmt. Dort wird ein neues Koordinierungs- und Kompetenzzentrum hochgezogen, das Fachwissen bündelt und als Anlaufstelle für Firmen dient.

Damit das Rad nicht überall neu erfunden wird, greift die Regierung auf bestehende Behördenstrukturen zurück. Ein Aspekt des Gesetzes sind die geplanten KI-Reallabore. Die Bundesnetzagentur muss mindestens eines dieser Labore aufbauen, damit Entwickler ihre neuen Technologien in einem geschützten Umfeld ausprobieren können. Das soll helfen, Theorie und Praxis besser zu verzahnen. Bevor die neuen Regeln endgültig greifen, steht noch die Zustimmung im Bundesrat aus. Am Ende soll ein System stehen, das Grundrechte schützt und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort für die Zukunft fit macht.

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