Apple informiert Entwickler über EU-Händlerkennzeichnungspflicht

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Apple App Store

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Apple hat Entwickler an die neue EU-Händlerkennzeichnungspflicht erinnert, die ab sofort gilt. Alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben, müssen ihre Kontaktdaten—Adresse, Telefonnummer und E-Mail—im App Store hinterlegen. Die Angaben sind über App Store Connect erforderlich und werden auf der App-Seite angezeigt. Ab dem 17. Februar 2025 können ohne diese Informationen keine App-Updates mehr eingereicht werden, und Apps ohne Händlerstatus werden aus dem EU-App-Store entfernt. Diese Regelung ist Teil des Digital Services Act (DSA) der EU, der Apple verpflichtet, die Kontaktinformationen aller Monetarisierer zu verifizieren und öffentlich anzuzeigen. Insbesondere kleinere Entwickler könnten mit dieser Vorgabe vor Herausforderungen stehen.

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