TOR-Netzwerk: Strafverfolger überwachen Server und haben Erfolg

Spannend, aber auch nicht wirklich gut für das TOR-Netzwerk. Seit Juni 2024 laufen unter der Ägide des Cybercrime-Zentrums der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg Untersuchungen gegen unbekannte Täter der Ransomware-Gruppe „Vanir Locker“. Diese Gruppe ist dafür bekannt, Unternehmensdaten zu stehlen, zu verschlüsseln und Lösegeld für die Entschlüsselung und Nichtveröffentlichung zu fordern.

Im August 2024 konnten die Ermittler einen Server lokalisieren, den die Gruppe innerhalb des TOR-Netzwerks benutzte, um die gestohlenen Daten zu veröffentlichen. Aktuell hat das Landeskriminalamt die Kontrolle über die TOR-Seite der Angreifer übernommen, auf Anweisung des Cybercrime-Zentrums. Sie wurde auf eine Sperrseite umgeleitet, was die Veröffentlichung der entwendeten Daten verhindert. Die Ermittlungen zur Feststellung der Identität der Tätergruppe sind noch im Gange.

Hintergrund: Das Tor-Netzwerk (The Onion Router) ist ein dezentrales Anonymisierungsnetzwerk, das verwendet wird, um die Privatsphäre und Anonymität von Benutzern im Internet zu schützen. Es funktioniert, indem es den Internetverkehr durch eine Reihe von freiwilligen, weltweit verteilten Servern (Knoten) weiterleitet und dabei die Daten mehrfach verschlüsselt (daher der Name „Onion Routing“).

Recherchen haben ergeben, dass die Behörden ihre Strategie zur Überwindung von Tor offenbar erweitert haben. Dazu ist eine teils jahrelange Überwachung einzelner Tor-Knotenpunkte erforderlich. Die dahinterstehende Logik, die Fachleute als „Timing-Analyse“ bezeichnen, besagt: Je mehr Knotenpunkte im Tor-Netzwerk von den Behörden überwacht werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Nutzer versucht, seine Verbindung über einen dieser überwachten Knotenpunkte zu anonymisieren. Durch die zeitliche Zuordnung einzelner Datenpakete können die Behörden anonymisierte Verbindungen zu Tor-Nutzern zurückverfolgen, obwohl die Datenverbindungen im Tor-Netzwerk mehrfach verschlüsselt sind.

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Starlink: Miet-Option in der EU eingestellt

Starlink nimmt Änderungen in Europa vor. Das Unternehmen, das Internet über Satellit anbietet, wird zukünftig nicht mehr die Miet-Option für die Hardware anbieten. Gründe dafür sind nicht genannt worden. Bei einer Nachfrage zu einer Bestellung mit Miete gab das Unternehmen an, dass man derzeit eine hohe Anzahl an Bestellungen verbuche, sodass es etwas länger dauern könne, bis die Lieferung erfolgt. Man solle aber nicht die Bestellung abbrechen, da sonst die Miet-Option nicht mehr genutzt werden kann, da diese eben eingestellt wurde. Erst kürzlich hatte das Unternehmen Änderungen an den Reise-Tarifen vorgenommen.

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Google Chrome 129 veröffentlicht: Das ist neu

Das nächste große Release ist da. Google hat den Browser Chrome in Version 129 veröffentlicht. Konkret gibt es da Version 129.0.6668.58/.59 für Windows und macOS, während Linux-Nutzer die Version 129.0.6668.58 angeboten bekommen. Sechs Schwachstellen hat Google geschlossen, bzw. kommuniziert. Die Schweregrade reichen von hoch bis niedrig, wobei von Google keine Exploits in der freien Wildbahn erwähnt.

Die bereits angekündigten KI-Funktionen schaffen es bisher nicht in die deutsche Version von Chrome, die „Tab Compare“-Funktion wird zunächst ausschließlich in den Vereinigten Staaten mit Chrome 129 eingeführt. Sie bietet Nutzern mithilfe von künstlicher Intelligenz eine zusammengefasste Übersicht über Produkte an einer zentralen Stelle, die auf verschiedenen Tabs geöffnet sind.

Chrome 129 unter Android blendet in der Tab-Wechsleransicht (aka Tab Switcher) inaktive Tabs unter einem neuen Abschnitt für inaktive Tabs aus. Diese Tabs werden automatisch nach 60 Tagen gelöscht. Ebenso sollten sich nun auch die Tab-Gruppen geräteübergreifend nutzen lassen.

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Amazon werden irreführende Rabattaktionen vorgeworfen

Gegen Amazon wird in den USA eine Sammelklage erhoben. Der Stein des Anstoßes ist durchaus interessant: So werfen die Kläger dem Händler vor, seine Fire TVs zu überhöhten Standardpreisen zu verkaufen. Der Händler starte dann unter anderem regelmäßig irreführende Rabattaktionen, in denen dann der eigentlich korrekte Preis der Geräte ausgerufen werde. Auf diese Weise würden die Kunden jedoch getäuscht.

Im Ergebnis würde Amazon es so aussehen lassen, als wären die Fire TV nicht nur in den Rabattaktionen, sondern generell ein toller Deal, obwohl es vielmehr umgekehrt so sei, dass die eher fiktiven Listenpreise absichtlich zu hoch angesetzt seien. Die Klage, welche in Washington eingereicht worden ist, wirft Amazon vor, diese Taktik schon lange und regelmäßig einzusetzen.

Man gibt dabei auch an, dass Amazon potenziellen Käufern in den USA wichtige Informationen vorenthalte. Etwa verschweige Amazon oft die Dauer der jeweiligen Sales und auch den letzten Zeitpunkt, an dem wirklich der angegebene Listenpreis ausgerufen wurde. So verkaufe Amazon seine Fire TVs in den USA grundsätzlich fast permanent unter dem angegebenen Standardpreis und gaukele damit ein gutes Geschäft vor. Teilweise seien die Geräte aber schon über ein Jahr nicht mehr zur Preisempfehlung angeboten worden.

In der Klage fordert man nun, dass Amazon diese Geschäftspraktiken unterlässt und mutmaßlich Geprellten Schadensersatz zahlt. Amazon hat die ganze Angelegenheit aber bislang nicht kommentiert. Es kann eine ganze Zeit dauern, bis es vor Gericht zu einem Ergebnis kommt.

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Google Gemini: Web-Version erhält Google Notizen und Tasks als Erweiterungen

Google erweitert den Umfang von Gemini immer wieder, zuletzt wurde YouTube Music in die Riege der Erweiterungen integriert. Wie man bei 9to5Google nun berichtet, soll die Web-Version von Gemini nun bei ersten Nutzern auch Google Notizen und Google Tasks als neue Erweiterungen anbieten. Zuvor gab es wohl auch einige erste Nutzer mit Pixel 9, welche jene beiden Erweiterungen in Gemini mobil angeboten bekommen haben. Weder in der mobilen, noch in der Web-Version kann ich jene hier derzeit abrufen. Vermutlich wird hier wieder in mehreren Stufen ausgerollt, wir werden es sehen.

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