Google Fotos: Änderungen an der Funktion „Mit Partner teilen“

Google nimmt Änderungen am Teilen von Google-Fotos-Inhalten vor. Betroffen dürften allerdings nicht viele Menschen sein – es sei denn, ihr gehört wirklich zu denen, die automatisch Fotos mit einem Partner teilen. Diese Funktion wurde nun mit neuen Beschränkungen versehen. Ab sofort können nur noch Bilder und Videos geteilt werden, die mit der Standard-Kamera-App des jeweiligen Geräts aufgenommen wurden. Nun fragen sich sicher Anwender, ob man das nicht eh macht. Nun ja, es ist so, dass früher alle Bilder geteilt wurden, also auch aus Dritt-Cam-Apps, Screenshots von WhatsApp oder all so etwas. Da gab es wohl einige Anwender, die diese Beschränkung als Fehler einstuften, dem ist aber nicht so.

Im aktualisierten Hilfe-Artikel zur Funktion „Mit Partner teilen“ bestätigt das in Punkt 4. In ihm wird explizit darauf hingewiesen, dass Fotos von anderen Apps unter Android nicht mehr mit dem Partner-Konto geteilt werden. Obwohl Google keine detaillierte Erklärung für diese Entscheidung geliefert hat, lässt sich vermuten, dass die Änderung dazu beitragen soll, unbeabsichtigtes Teilen von sensiblen Inhalten zu verhindern. Nicht, dass da noch kurz vor Weihnachten ein Screenshot eines Weihnachtsgeschenkes im Sharing landet – oder anderes.

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Google Play Protect erhält Live-Bedrohungserkennung

Google hat seinem Schutzsystem Play Protect eine neue Funktion hinzugefügt: die Live-Bedrohungserkennung. Diese Erweiterung analysiert das Verhalten von Apps in Echtzeit und warnt Nutzer umgehend, wenn eine schädliche App entdeckt wird. Bisher konzentriert sich die Live-Bedrohungserkennung auf Stalkerware, also Apps, die persönliche Daten ohne Zustimmung des Nutzers sammeln. Google plant jedoch, die Erkennung auf weitere Arten von schädlichen Apps auszuweiten.

Die neue Funktion ist ab sofort auf Pixel-Geräten ab dem Pixel 6 verfügbar und soll in den kommenden Monaten auch auf Smartphones anderer Hersteller Einzug halten. Man betont, dass der Schutzprozess auf dem Gerät selbst stattfindet, mit klarem Blick auf die Wahrung der Privatsphäre.

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Wo ist?: Zwei Details zu „Objektstandort teilen“

Im Rahmen unserer Berichterstattung hatten wir neulich über eine neue Funktion für Apples Wo-ist?-Netzwerk berichtet. Damit lassen sich bekanntlich Objekte und Personen aufspüren. Ist derzeit noch in der Beta und wird mit iOS 18.2 im Dezember verteilt. In Kurzform: Ihr könnt einen Link für verlorene Gegenstände mit anderen Leuten teilen. Apple arbeitet auch mit Fluggesellschaften zusammen, damit man verlorene gegangene Gepäckstücke flotter auffinden kann. Dabei gibt es zwei Details zu erwähnen, die ich vorher nicht auf dem Schirm hatte, als ich im Rahmen der Betaversion das Ganze vorab testete.

Nutzer können nach dem Update auf iOS 18.2 also über die Wo-ist?-App auf ihrem iPhone, iPad oder Mac einen Standort-Link generieren. Die Empfänger des Links erhalten Zugriff auf eine Webseite, die den Standort des gesuchten Gegenstands auf einer interaktiven Karte anzeigt. Die Positionsdaten werden automatisch aktualisiert, sobald neue Standortinformationen verfügbar sind.

Zusätzlich wird ein Zeitstempel der letzten Aktualisierung angezeigt. Und dann? Letzten Endes ist es so, dass ein solch geteilter Link ein Verfallsdatum hat. Nach einer Woche bekommt ihr eine Benachrichtigung wie ich, dass der Link abgelaufen ist. Danach ist das geteilte Objekt nicht mehr trackbar. Selbstverständlich könnt ihr in der Wo-ist?-App nach dem Auffinden eines Objekts den Link auch sofort ungültig machen.

Was nun ebenso neu ist mit dem Erscheinen der gestrigen Beta von iOS 18.2: Konnte ich letzte Woche noch ein Objekt teilen, welches direkt in meiner Nähe ist, so ist dies nicht mehr der Fall. Ihr könnt also nicht euren Koffer mit AirTag über einen Link teilen, wenn ihr direkt in der Nähe seid. Das freizugebene Objekt muss von euch weiter entfernt sein, um es aufzuspüren.

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Apple stellt „Objektstandort teilen“ offiziell vor

Im Rahmen unserer Berichterstattung hatten wir neulich über eine neue Funktion für Apples Wo-ist?-Netzwerk berichtet. Damit lassen sich bekanntlich Objekte und Personen aufspüren. Nun macht Apple das Ganze offiziell. Die neue Option in Wo ist? ermöglicht es Nutzern, den Standort ihrer AirTags oder Wo-ist?-kompatiblen Zubehörteile sicher mit Dritten zu teilen. Die Funktion ist besonders für Reisende relevant, die ihr verloren gegangenes Gepäck mit Airlines nachverfolgen möchten. Die neue Funktion ist bereits jetzt in den meisten Regionen weltweit als Teil der öffentlichen Beta von iOS 18.2 verfügbar. Nach der finalen Veröffentlichung wird das Update für alle iPhone-Modelle ab dem iPhone Xs bereitstehen.

Der Sharing-Prozess gestaltet sich dabei benutzerfreundlich: Nutzer können über die Wo-ist?-App auf ihrem iPhone, iPad oder Mac einen Standort-Link generieren. Die Empfänger des Links erhalten Zugriff auf eine Webseite, die den Standort des gesuchten Gegenstands auf einer interaktiven Karte anzeigt. Die Positionsdaten werden automatisch aktualisiert, sobald neue Standortinformationen verfügbar sind. Zusätzlich wird ein Zeitstempel der letzten Aktualisierung angezeigt.

In den kommenden Monaten werden über 15 Fluggesellschaften – darunter Aer Lingus, Air Canada, Air New Zealand, Austrian Airlines, British Airways, Brussels Airlines, Delta Air Lines, Eurowings, Iberia, KLM Royal Dutch Airlines, Lufthansa, Qantas, Singapore Airlines, Swiss International Air Lines, Turkish Airlines, United, Virgin Atlantic und Vueling – im Rahmen ihres Kundenservices die Standorte von „Wo ist?“-Gegenständen entgegennehmen können, um falsch abgefertigte oder verspätete Gepäckstücke zu lokalisieren.

Apple hat direkt mit Fluggesellschaften zusammengearbeitet, um Systeme einzurichten, mit denen „Objektstandort teilen“ sicher durchgeführt werden kann. Der Zugriff auf jeden Link wird auf eine kleine Anzahl von Personen beschränkt sein, und der Empfänger muss sich authentifizieren, um den Link entweder über den eigenen Apple-Account oder die E-Mail-Adresse der Fluggesellschaft anzeigen zu können.

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Gewollte iPhone-Neustarts sollen für verbesserte Sicherheit sorgen

Interessante Geschichte, über die 404 Media berichtet. Es geht um iPhone-Neustarts, aber nicht um solche, die aufgrund von Fehlfunktionen passieren. So soll Apple eine neue Sicherheitsfunktion in iOS 18.1 implementiert haben, die das iPhone nach längerer Inaktivität automatisch neu startet. Diese Funktion, als „Inactivity Reboot“ bezeichnet, greift dann, wenn das Gerät über einen längeren Zeitraum im gesperrten Zustand verbleibt.

Bei iPhones zielt die neue Funktion auf einen verbesserten Schutz vor forensischen Untersuchungen ab. Nach einem Neustart befindet sich das iPhone im „Before First Unlock“-Zustand (BFU), wodurch der Zugriff auf Gerätedaten deutlich erschwert wird. Der automatische Neustart erfolgt nach Informationen von Magnet Forensics etwa 96 Stunden nach der letzten Entsperrung des Geräts. Kennen Nutzer ja sicher: nach dem Start muss man den Code eingeben, später dann wird die biometrische Geschichte zum Entsperren nutzbar – das ist dann der „After first Unlock“-Zustand (AFU).

Christopher Vance, ein forensischer Spezialist bei Magnet Forensics, bestätigte die Existenz dieser Funktion im Code von iOS 18. Der Timer arbeitet unabhängig vom Ladezustand oder der Netzwerkverbindung des Geräts. Entscheidend ist ausschließlich die Zeit seit der letzten Entsperrung des iPhones.

Die Sicherheitsmaßnahme erschwert den Zugriff auf Gerätedaten durch externe Werkzeuge von Behörden (z. B. Cellebrite). Nach dem Neustart müssen Anwender ihr iPhone erst wieder entsperren, bevor Apps und Inhalte zugänglich sind. Diese zusätzliche Sicherheitsebene schützt Nutzer vor unbefugtem Zugriff auf ihre persönlichen Daten, sei es durch kriminelle Akteure oder bei forensischen Untersuchungen. Offiziell gibt es dahingehend aber keine offizielle Aussage von Apple.

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