Neuer Daddel-Kopfhörer aus Wedemark – der niedersächsische Audio-Spezialist Sennheiser präsentiert Gaming-Headset GSP 550 mit 7.1 Surround Sound.
Die Spielwelt wird größer, die Klangerfahrung intensiver: Das neue GSP 550 von Sennheiser soll durch realistischen Surround Sound ein völlig neues Gaming-Erlebnis schaaffen.
Das High-End-Headset des Audiospezialisten soll laut Hersteller dank offenem Kopfhörerdesign und 7.1 Dolby Surround Sound einen unglaublich natürlichen und originalgetreuen Klang bieten, der den Spieler komplett in sein Spiel eintauchen lässt.
Verbesserte Mikrofonleistung, erhöhter Tragekomfort sowie eine außergewöhnliche Strapazierfähigkeit runden das perfekte Spielgefühl ab.
Das GSP 550 ist ab Ende Oktober 2018 zum empfohlenen Preis von 249 Euro verfügbar
Das neue Bang & Olufsen Earset will sich laut Hersteller weniger als Revolution, sondern mehr als eine Evolution verstehen. Bereits in den 90er Jahren wurden die ersten Entwürfe des zukünftigen Klassikers gezeichnet. Unter Beibehaltung der flexiblen Designaspekte, die zum Erfolg des Originals geführt haben, erhält der Kopfhörer von Bang & Olufsen nun einen frischen Look.
Hinter dem Design steckt die Idee, einige der herausragenden Klangeigenschaften der Lautsprecherreihe von Bang & Olufsen mit noch nie dagewesenem Tragekomfort zu verbinden.
Das Ergebnis dieses Designexperiments – ein extrem flexibler Kopfhörer – wurde zu einer wahren Ikone und diente seit seiner Markteinführung vielen Kopfhörerdesignern als Inspiration.
Seit den 1990er-Jahren hat sich die Welt der Musik maßgeblich verändert und mobiler Audio-Genuss wurde durch drahtlose Technologien in letzter Zeit noch komfortabler – jetzt auch beim Bang & Olufsen Earset.
Technische Daten Bang & Olufsen Earset In-Ears
Maße | 40 mm x 55 mm x 24 mm
Material | Aluminium, Gummi, Polymer, Schaum
Farbvarianten | Graphic Brown, White
Batterielaufzeit | bis zu 5 Stunden Laufzeit
Frequenzbereich | 20 – 20.000 Hz
Wireless Connection | Bluetooth 4.2
Lieferumfang | USB-A zu USB-C Ladekabel
Zusatzinformation | omnidirektionales Mikrofon, in-line Fernbedienung mit drei Tasten
Preis | 299 EUR
Die Amazon Dashbuttons waren hier im Blog schon einige Male Thema. Natürlich einmal aus Sicht der technischen Neuerung, bzw. die Diskussion rund um diese – und dann war da natürlich auch die Verbraucherzentrale, die das Recht des deutschen Verbrauchers mit Füßen getreten sah. Und das Landgericht München (Az.: 12 O 730/17) sieht dies auch so, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt.
Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Dabei ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt. Das konkrete Produkt wird vom Nutzer über die Amazon Shopping App festgelegt.
Nach Installation des Geräts und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dieser Ausgestaltung des Dash Buttons Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten, die Verbraucher im Internet gerade davor beschützen sollen, die Katze im Sack zu kaufen. Bereits 2016 begann der Rechtsstreit.
Der Richterspruch stellt laut Verbraucherzentrale klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Landgericht zudem als unzulässig.
Allerdings: Der Richterspruch des Landgerichts München ist noch nichts rechtskräftig. Amazon kann also noch Berufung einlegen. Sofern das Urteil aber rechtskräftig wird, müsste Amazon das Konstrukt in Deutschland anders realisieren. Die Urteilsbegründung ist bisher nicht einsehbar.
Update 1.3, 21:00 Uhr. Wir haben ein Statement von Amazon bekommen.
„Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.“
-> Zum Beitrag (UPDATE)Amazon Dashbutton verstößt gegen deutsches Verbraucherrecht
Sachen gibt’s: Das Guinness-Buch der Rekorde hat neulich den größten Aufkleberball der Welt gekürt. Das Monstrum wurde auf den Namen Saul getauft, es wiegt rund 105 Kilogramm und besteht aus mehr als 200.000 Aufklebern. Etwas lahm an…
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