Bundesweiter Warntag 2024 findet am 12. September statt

Avatar-Fotovon | 3 Kommentare

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informiert über den bundesweiten Warntag am 12. September. Auch in diesem Jahr soll über die gleichen Kanäle gewarnt werden. Die Warnung erfolgt über Rundfunksender, App-Server und lokale Warnmittel. So werden Warnungen über TV, Radio und Smartphones sowie vor Ort über Sirenen und Lautsprecherwagen ausgelöst. Auch Cell Broadcast kommt wieder zum Einsatz. Wie letztes Jahr: Das Smartphone gibt einen lauten Warnton ab. Durch Bestätigen der Meldung kann der Ton deaktiviert werden. Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

SPD will die Zollfreigrenze von 150 Euro kippen – angeblich wegen Temu, Shein und Co.

Die Bundesregierung will sich den Online-Shop Temu genauer anschauen.

Die Bundesregierung will sich den Online-Shop Temu genauer anschauen.

Die SPD hat eine aus meiner Sicht eher kuriose Idee: Man will den aktuellen Zollfreibetrag von 150 Euro gerne kippen. Als Argument oder auch Vorwand führt man an, dass aktuell von dem Freibetrag in erster Linie chinesische Shopping-Apps wie Temu profitieren würden. Man argumentiert auch mit verlorenen Steuereinnahmen. Doch für mich passt dieser Gedankengang eher nicht zusammen.

Zum einen gab es da vor einigen Jahren sowieso eine Gesetzesänderung, seit der ab dem ersten Euro auf Importwaren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, sofort Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Insofern würde sich durch die Abschaffung der Zollfreigrenze nichts ändern. Zum anderen „tricksen“ chinesische Händler gerne, in dem sie einfach Zwischenlager in der EU verwenden.

Zwar könnte man durch die Abschaffung der Zollfreigrenze mehr Zollgebühren erheben, dadurch hätte der Zoll aber auch einen erheblichen höheren Arbeitsaufwand – ob sich das für den Staat wirklich rechnet? Klar, die Lust an kleineren Importen würde man den Privatkunden damit nehmen und so Temu, Shein und vielen anderen Anbietern, sowie den Bürgern, tatsächlich schaden. Ich denke, es geht in erster Linie darum, die Privatkunden zu Käufen im Inland zu bringen.

Oft falsch deklarierte Pakete aus China?

Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, argumentierte gegenüber dem Handelsblatt, auf diese Weise könne man verhindern, dass chinesische Händler den Markt mit Waren von zweifelhafter Qualität fluten. Mir leuchtet das nicht so recht ein, da man letzten Endes mit der Abschaffung der Zollfreigrenze jegliche Kleinimporte aus dem Nicht-EU-Ausland verteuern würde, z. B. auch aus den USA oder Großbritannien.

Ohne große Belege stellt die SPD in den Raum, dass rund 65 % der Päckchen aus China mit zu niedrigen Warenwerten beim Zoll deklariert würden – um Steuern zu sparen und die Zollgebühren zu umgehen. Zusammen sollen dabei Shein und Temu bzw. dessen Partner täglich rund 400.000 Pakete nach Deutschland schicken.

Warum man aber die Zollfreigrenze abschaffen und so alle Importe unter Generalverdacht stellen will? Dafür liefert die SPD keinen konkreten Grund und thematisiert auch die breiteren Auswirkungen nicht, was ich kritisch sehe. Beispielsweise bestelle ich ab und bei Amazon in Großbritannien Ultra HD Blu-rays oder bei Amazon.com Graphic Novels. Einfuhrumsatzsteuern zahle ich darauf bereits. Kämen noch direkt Zollgebühren dazu, müsste ich mir das dreimal überlegen.

Ist die Lobbyarbeit des deutschen Handels der wahre Grund?

Teuer würde das Vorhaben für die Bürger sowieso, denn die SPD fordert vor dem Hintergrund solcher Änderung „massiv Investitionen“ in die Zollbehörden. Es brauche mehr Personal und modernere Technik. Meine Spekulation: Vermutlich haben da schlichtweg deutsche Händler kräftig Lobbyarbeit betrieben und würden es sehr begrüßen, wenn Importe, ganz gleich aus welchem Nicht-EU-Land, für Privatkunden kräftig teurer würden. Wirtschaftliche Interessen des deutschen Handels dürften hier eher die Triebfeder sein, als der Schutz der Bürger, unterstelle ich.

Beispielsweise reibt sich da Kik schon die Hände. Der Textildiscounter, welcher selbst nicht unbedingt den besten Ruf genießt, zeigt mit dem Finger auf Temu und Schein und wirft ihnen vor, Waren in die EU zu liefern, die durch Kinderarbeit hergestellt worden seien und mit giftigen Schadstoffen belastet seien. Das ist zwar in der Tat ein Kritikpunkt, den ich teile, dann müsste man aber spezifisch gegen diese Plattformen vorgehen – nicht „dumm“ gegen alle Nicht-EU-Importe.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

X TV: X-App mit Video-Inhalten für den Fernseher ist da

Das Logo des Musk-Unternehmens X (ehemals Twitter)

Das Logo des Musk-Unternehmens X (ehemals Twitter)

Mit X TV bringt X (ehemals: Twitter) Video-Inhalte der Plattform mit eigener App auf den Fernseher. Laut Musk sei dies derzeit noch eine Beta-Version. Die App soll es auf LG-Fernsehern, dem Amazon Fire TV sowie auch dem Google TV geben. Der Download der App für Google TV bzw. Android TV kann ab sofort über den Play Store heruntergeladen werden. Trotz Google TV und einer Shield wird mir hier bislang jedoch angezeigt, dass keines meiner Geräte kompatibel sei.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

AVM FRITZ!OS Laborversion: FRITZ!Box 7590 AX, 7590 und 7530 werden versorgt

Emsiger Tag bei AVM. Neue FRITZ!Box, neue Repeater, Neues aus dem Smart Home und nun folgen noch Laborversionen für FRITZ!Box 7590 AX, 7590 und 7530. Wie immer geht man da in den Testlauf mit FRITZ!OS 7.90.x, welches in Vorbereitung zu FRITZ!OS 8 getestet wird. Die großen Neuerungen sind schon drin, jetzt geht es an den Feinschliff, exemplarisch sieht das für die 7590 AX wie folgt aus:

Internet:


Behoben Bei Anschluss der FRITZ!Box an ein externes Modem oder einen externen Router wurde bei Mitbenutzung der Internetverbindung (IP-Client-Modus) die Zeile „Portfreigaben“ im Online-Monitor nicht ausgeblendet


Behoben Bei Spracheinstellung „Englisch“ wurde im Online-Monitor das Datumsformat nicht konsequent angepasst


Behoben Bei WireGuard®-LAN-LAN-Kopplungen funktionierte unter Umständen unter IPv6 die DNS-Namensauflösung und Zuordnung von AAAA-Records nicht


Behoben In den IPv6-Einstellungen wurde das IPv6-Präfix des Heimnetzes unter „verwendete Präfixe“ unter Umständen nicht angezeigt


WLAN:


Behoben Beim Ein-/Ausschalten von WLAN während der Untersuchung des 5-GHz-Bandes auf Belegung durch Radar (DFS) kam es zum Neustart


Mesh:


Behoben In seltenen Fällen wurde bei der Verbindung eines FRITZ!Repeaters per Tastendruck die Mesh-Funktion nicht aktiviert

Tester bekommen den Spaß wie immer direkt über die Box, Neueinsteiger über avm.de/labor

Hinweis für Nutzer, die keine Laborversion einsetzen, dies aber mal ausprobieren wollen:

  1. Lest und bestätigt den angezeigten Hinweis auf der Labor-Seite von AVM zu eurer FRITZ!Box.
  2. Klickt auf „Download“ und speichert die Datei auf eurem Computer.
  3. Entpackt die Labor-Datei (*.zip).
  4. Führt das Update über die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box durch und wählt in der Fußzeile „Ansicht: Erweitert“ aus.
  5. Wählt im Menü „System / Update“.
  6. Wählt die Registerkarte „FRITZ!OS-Datei“. Sichert die Einstellungen eurer FRITZ!Box. Die Ausführung muss zusätzlich bestätigt werden.
  7. Wählt über „Datei auswählen“ die Firmware-Datei aus, die ihr zuvor heruntergeladen habt.
  8. Klickt auf „Update starten“.
  9. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Während des Updatevorgangs blinkt die Leuchtdiode „Info“ der FRITZ!Box. Diese erlischt, wenn der Update-Vorgang abgeschlossen ist. Habt etwas Geduld, dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Sobald das Update abgeschlossen ist, wird die FRITZ!Box neu gestartet und ist anschließend wieder betriebsbereit.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Clearview AI: Hohe Strafe in den Niederlanden

30,5 Millionen Euro. Das ist die Strafe, die das Unternehmen Clearview AI in den Niederlanden zahlen muss. Clearview ist ein amerikanisches Unternehmen, das Gesichtserkennungsdienste anbietet. Unter anderem hat Clearview eine illegale Datenbank mit Milliarden von Fotos von Gesichtern aufgebaut, darunter auch von Niederländern. Die niederländische Datenschutzbehörde DPA warnt, dass die Nutzung der Dienste von Clearview ebenfalls verboten sei.

„Gesichtserkennung ist eine äußerst aufdringliche Technologie, die man nicht einfach auf jeden auf der Welt loslassen kann“, sagt der niederländische DPA-Vorsitzende Aleid Wolfsen. „Wenn es im Internet ein Foto von Ihnen gibt – und gilt das nicht für uns alle? –, dann können Sie in der Datenbank von Clearview landen und verfolgt werden. Das ist kein Untergangsszenario aus einem Horrorfilm. Und es ist auch nichts, was nur in China passieren könnte.“

Clearview teilt mit, dass das Unternehmen seine Dienstleistungen ausschließlich Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden außerhalb der EU anbietet. „Das ist bereits bedenklich genug“, bemerkt Wolfsen. „Es darf auf keinen Fall weiter ausgedehnt werden. Wir müssen klare Grenzen setzen, um den Missbrauch solcher Technologien zu verhindern.“

Wolfsen unterstreicht zwar die Wichtigkeit der Sicherheitsgewährleistung und der Verbrechensaufklärung durch staatliche Organe, sieht jedoch den Einsatz von Technologien wie der Gesichtserkennung kritisch. „Dies sollte sicherlich nicht durch private Unternehmen erfolgen. Und staatliche Behörden sollten dies nur in absoluten Ausnahmefällen tun. Beispielsweise sollte die Polizei selbst die Software und Datenbanken verwalten, dies jedoch unter strengen Bedingungen und unter der strengen Aufsicht der niederländischen Datenschutzbehörde sowie weiterer Kontrollinstanzen.“

Clearview hat die Verstöße nach der Untersuchung durch die niederländische Datenschutzbehörde nicht eingestellt, so der Bericht. Aus diesem Grund hat die niederländische Datenschutzbehörde Clearview angewiesen, diese Verstöße einzustellen. Sollte Clearview dies nicht tun, muss das Unternehmen zusätzlich zur Geldbuße Strafen für die Nichteinhaltung in Höhe von maximal 5,1 Millionen Euro zahlen.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies