Google Chrome: Version 128.0.6613.137/.138 veröffentlicht

Google hat den Browser Chrome in Version 128.0.6613.137/.138 für Windows und macOS sowie Version 128.0.6613.137 für Linux veröffentlicht. Laut der Entwickler habe man 5 Schwachstellen beheben können, vier von denen, die man genannt hat, haben dabei den Schweregrad „Hoch“.  Aus Sicherheitsgründen sind noch nicht alle Details aufgeschlüsselt, da wird, wie so oft, gewartet bis ein Großteil der Nutzer aktualisiert hat.

Normalerweise werden Updates im Hintergrund ausgeführt, wenn Nutzer den Browser ihres Computers schließen und wieder öffnen. Wenn Anwender ihren Browser allerdings schon längere Zeit nicht geschlossen haben, sehen sie möglicherweise ein ausstehendes Update.

  1. Öffnet Chrome auf dem Computer.
  2. Achtet rechts oben auf das Dreipunkt-Menü Dreipunkt-Menü.
  3. Wenn ein Update verfügbar ist, wird das Symbol farbig angezeigt:
    • Grün: Ein Update wurde vor weniger als zwei Tagen veröffentlicht.
    • Orange: Ein Update wurde von etwa vier Tagen veröffentlicht.
    • Rot: Ein Update wurde vor mindestens einer Woche veröffentlicht.

So aktualisiert ihr Google Chrome:

  1. Öffnet Chrome auf dem Computer.
  2. Klickt rechts oben auf das Dreipunkt-Menü Dreipunkt-Menü.
  3. Klickt auf Hilfe und dann Über Google Chrome.
  4. Klickt auf Google Chrome aktualisieren.
    • Wichtig: Wenn Nutzer diese Schaltfläche nicht sehen, haben sie bereits die neueste Version.
  5. Klickt auf Neu starten.

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Chrome: Neue Funktionen für Tabs

Der Chrome-Browser soll den Umgang mit vielen geöffneten Tabs weiter vereinfachen. Drei neue Funktionen hat Google zum Organisieren von Tabs vorgestellt.

So ziehen in die iOS-App die sogenannten Tab-Gruppen ein, die bereits auf Desktop und Android verfügbar sind. Somit lassen sich jetzt auch am iPhone oder iPad Tabs gruppieren und mit Namen sowie einer Farbe versehen. Im Tab-Raster kann man hierzu die Funktion „Tab zu neuer Gruppe hinzufügen“ auswählen.

Demnächst sollen sich die Tab-Gruppen geräteübergreifend nutzen lassen. Die Gruppen werden gespeichert und synchronisiert, was auch eine Nutzung zwischen Desktop und Mobilgerät erlaubt.

Außerdem experimentiert Chrome derzeit mit Vorschlägen zum erneuten Besuchen einer Seite. Auf Basis der Tabs auf anderen Geräten soll der Browser ohne Lesezeichen oder manuellem Eintippen einer URL über den Bereich „Neue Registerkarte“ unter Android, iOS sowie auf dem Desktop proaktiv Seiten zum Besuch vorschlagen.

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2G-Abschaltung: Kann vereinzelt schon passieren

Die Abschaltung alter Mobilfunknetze ist seit Jahren im Gange. Jedes Mal gibt es da natürlich in irgendeiner Form Betroffene. Das haben wir bei 3G gesehen und auch bei 2G wird das in der Zukunft der Fall sein. Oft hört oder liest man davon, dass GSM (2G) auch in Deutschland voraussichtlich nur bis zum 31.12.2025 garantiert verfügbar sein wird.

Grundsätzlich wäre das fast eine zu kurze Vorlaufzeit, denn 2G-Funktionalität steckt ja nicht nur in alten Handys, sondern auch in IoT-Geräten oder beispielsweise auch in Aufzug-Notruftechnik. Von daher ist es so, dass es meines Wissens keine offiziellen Aussagen von den Providern gibt, schaut man sich Industrietechnik an, könnte es eher 2030 der Fall sein.

Was aber der Fall sein kann, das ist der stufenweise Abbau der 2G-Funktionalität. Werden Mobilfunkmasten aufgerüstet / umgebaut, ist es möglich, dass 2G rausfällt. Ein Beispiel gibt es im Forum der Telekom. Plot: Neuer Mobilfunkmast, kein 2G mehr – und die Senioren-Notrufhandys funktionieren nicht mehr. Schaut man sich die Abdeckungskarten der Provider an, dann sieht man, dass 2G eigentlich überall vorhanden ist – aber es kann eben sein, dass sich das hier und da mal unangekündigt verkleinert. Wie schaut das bei euch aus, habt ihr noch 2G-Geräte im Einsatz?

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Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen bereiten Bezahlung in Online-Shops vor

PAYBACK GmbH

Caschy hatte schon darüber berichtet, dass ihr über Payback Pay in absehbarer Zeit auch online bezahlen können sollt. Das war im April 2024, ist also auch schon wieder eine ganze Weile her. Seitdem blieb es zunächst still – bis jetzt. Denn Payback-Nutzer erreicht mittlerweile eine unscheinbar wirkende E-Mail, welche durch Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise die Bezahlung in Online-Shops konkreter vorbereitet.

Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise für Payback Pay gelten ab dem 1. Oktober 2024. Dabei wird der Anbieter des Bonusprogramms auch schon etwa konkreter: Im ersten Schritt wolle man die Zahlung mit Payback Pay nämlich im Online-Shop der Drogeriemarktkette dm einführen. Perspektivisch sollen dann eben auch weitere Shops von Partnern an die Reihe kommen. Das könnten also etwa auch MediaMarkt, Saturn oder vielleicht gar Amazon.de sein. Allerdings müssen die Partner natürlich ein Interesse daran haben, teilzunehmen.

Somit ist anzunehmen, dass zunächst primär deutsche Online-Shops Payback Pay zur Bezahlung einbinden dürften. Bisher war die Bezahlung via Payback Pay nur direkt in Vor-Ort-Filialen möglich. Wie das funktioniert? Nun ja, ihr könnt darüber eben euere Payback-Punkte direkt für die Bezahlung einlösen. Habt ihr ausreichend Punkte gesammelt, kann der gesamte Einkauf damit bezahlt werden. Andernfalls wird der jeweilige Restbetrag mit einem weiteren Zahlungsmittel beglichen – etwa einer Kreditkarte.

Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen greifen ohne aktive Zustimmung

Die neuen Nutzungsbedingungen von Payback Pay greifen auch ohne eure aktive Zustimmung ab dem 1. Oktober 2024. Ihr könnt allerdings bis 30. September 2024 auf Wunsch widersprechen. Insofern ihr das tut, könnt ihr Payback Pay dann allerdings anschließend nicht mehr nutzen. Der Widerspruch kann telefonisch oder auch in Textform über das Payback-Servicecenter (z. B. über das Kontaktformular auf Payback.de) eingelegt werden. Ein Widerspruch bedeutet die Kündigung der Nutzung von Payback Pay.

Jetzt wird spannend, ob dann direkt auch ab dem 1. Oktober 2024 Payback Pay bei dm im Online-Shop eingebunden wird. Zwischen den Zeilen liest man jedenfalls einen zeitnahen Start heraus.

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DKB Depot: Ab sofort müsst ihr die Angemessenheitsprüfung neu durchführen

Ich hatte euch vorletzte Woche schon darauf hingewiesen: Solltet ihr Kunde bei der Direktbank DKB sein und dort auch ein Depot betreiben, dann müsst ihr ab heute die Angemessenheitsprüfung neu durchführen. Im Klartext heißt das, ihr müsst eure Erfahrungen und Kenntnisse rund um Wertpapiere von Grund auf neu hinterlegen. Dies ist nicht optional, sondern zwingend notwendig, wenn ihr weiter Trades ausführen wollt.

Unberührt bleiben davon Sparpläne, die ihr bereits angelegt habt. Diese werden weiter ausgeführt. Warum ist die neue Angemessenheitsprüfung notwendig? DKB verweist da vage auf „neue gesetzliche Vorgaben“. Einige andere Banken haben diese wohl schon umgesetzt, weitere werden noch folgen. In der Praxis müsst ihr angeben, wie viele Jahre ihr (beispielsweise) schon mit Aktien und / oder ETFs handelt und wie oft im Jahr ihr Transaktionen ausführt. Anschließend folgt dann ein Quiz mit vier Fragen, über das ihr eure Angaben belegen sollt.

Dabei müsst ihr zu jedem Bereich ein separates Quiz durchführen. Wollt ihr also etwa mit „normalen“ Aktien handeln, führt ihr dort ein Quiz aus. Euch reizen auch ETFs? Dann gibt es da ein separates Quiz. Selbiges gilt dann z. B. auch für Derivate und so weiter. Diese Quiz-Fragerunden umfassen jeweils mehrere Multiple-Choice-Fragen. Die Fragen sind nicht allzu schwer und beinhalten etwa Angaben dazu, was bei der Insolvenz einer Fondgesellschaft passiert, oder, ob bei einem ETF ein Fondmanager die Zusammensetzung des Fonds festlegt.

DKB-Angemessenheitsprüfung durchführen – so gelangt ihr zum Quiz

Im Web findet ihr die Möglichkeit, eure Kenntnisse und Erfahrungen zu hinterlegen im „Depotstatus“ unter „Mehr“ und dann „Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel“. Alternativ wählt ihr im Web rechts oben euren Namen aus. Dann wandert ihr zu „Mein Profil“ und findet auch dann die Unteroptionen „Depot“ und schließlich eben „Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel“.

In der mobilen DKB-App wählt ihr zunächst euer Depot aus. Wandert dann zum Bereich „Mehr“ und wählt dann den Unterbereich „Kenntnisse & Erfahrungen“. Anschließend solltet ihr auch hier euere neuen Angaben hinterlegen können. Aktuell wirkt das Ganze aber etwas überlastet. Ich konnte beispielsweise im Web meine Angaben aktualisieren, in der App erwartete mich aber nur ein endloser Lade-Loop im entsprechenden Unterbereich. Sollte dieses Problem also auch bei euch in der App auftreten, dann weicht auf das Web aus oder harrt ein wenig aus, bis der erste Ansturm vorbei ist.

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