
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Köln einen Sieg gegen Sonos errungen. Im Kern der
Unterlassungsklage ging es um die Darstellung von Kundenbewertungen auf der Webseite des Herstellers. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, Rezensionen ohne klaren Hinweis darauf zu veröffentlichen, wie die Echtheit dieser Erfahrungen geprüft wird. Wer Produkte im Netz bewertet, muss für andere Käufer erkennbar machen, ob der Verfasser die Ware tatsächlich nutzt oder erworben hat. Sonos hatte es demnach wohl versäumt, über diese Kontrollmechanismen vernünftig zu informieren. Das Anerkenntnisurteil sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € vor. Zusätzlich muss der Anbieter die Verfahrenskosten tragen und der Verbraucherzentrale einen Betrag von satten 399,21 € nebst Zinsen erstatten. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf insgesamt 12.000,00 € taxiert.
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