
Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht gegen die Sparkasse Zwickau vor Gericht. Der Grund: Wer dort im Online-Banking den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen wollte, wurde bei jedem einzelnen Login mit einem nervigen Pop-up-Fenster blockiert.
Das Fenster bot den Kunden lediglich zwei Optionen: Entweder direkt „Zustimmen“ oder eben „Später zustimmen“. Wer nicht zustimmen wollte, musste den Klick auf „Später zustimmen“ bei jedem Kontozugriff wiederholen. Einen Button zum dauerhaften Ablehnen oder Schließen des Fensters gab es schlichtweg nicht.
Aus Sicht der Verbraucherschützer wird hier unzulässiger Druck aufgebaut. Beim Online-Banking müssen Kunden schnell und zuverlässig an ihr Geld kommen können, diese Situation dürfe nicht ausgenutzt werden, um Zustimmungen zu erzwingen. Eine echte Freiwilligkeit sieht definitiv anders aus.
Da die Sparkasse Zwickau nach einer entsprechenden Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, landet die Sache nun vor dem Landgericht Zwickau.
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