
Lange Thema, jetzt offiziell „durch“: Die Bundesregierung hat das Digitale Identitätengesetz auf den Weg gebracht und schafft damit die Basis für die EUDI-Wallet in Deutschland. Das Ganze ist im Grunde der digitale Ausweis für das Smartphone, mit dem sich Nutzer künftig online identifizieren können. Wer also keine Lust mehr auf das ständige Hantieren mit physischen Karten hat, bekommt hier eine staatliche Lösung serviert. In der Wallet landet erst einmal der Personalausweis als digitaler Zwilling. Später sollen weitere Dokumente wie der Führerschein, Geburtsurkunden oder Bahntickets folgen.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Ob Behördengänge, Kontoeröffnungen oder Verträge im Netz, alles soll ohne zusätzliche Identifikationsverfahren klappen. Das System funktioniert dabei nicht nur hierzulande, sondern in der gesamten EU. Unternehmen können ihre Kunden darüber ebenfalls verifizieren, was die Prozesse beschleunigen dürfte. Losgehen soll es im Januar 2027. Zuerst stehen nur die Identifizierung und einfache Nachweise auf dem Plan. Im Laufe des Jahres folgen dann Funktionen wie digitale Signaturen, Pseudonym-Logins und Freigaben für Zahlungen.
Niemand wird zur Nutzung gezwungen, die App bleibt freiwillig und kostenlos. Wer lieber beim klassischen Papierkram bleibt, kann das tun. Beim Datenschutz verspricht die Regierung volle Kontrolle über die eigenen Daten und ein hohes Sicherheitsniveau. Kann man nur hoffen, dass gehalten wird, was man verspricht. Neben der Wallet stecken noch andere Erleichterungen im Gesetz. Wer seinen Ausweis mit 70 Jahren oder später beantragt hat, muss diesen künftig nicht mehr erneuern und kann ihn unbegrenzt nutzen. Zudem entfällt die Pflicht, den Wohnort im Reisepass nach einem Umzug ändern zu lassen. Das spart am Ende den Weg zum Bürgeramt, was sicher viele begrüßen werden.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Mit dem Gesetz für digitale Identitäten machen wir das Leben für die Menschen in Deutschland einfacher. Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die EUDI-Wallet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten. Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
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