
Bis zum 30. Juni 2024 wurden im Rahmen der Gigabit-Richtlinien 1.0 (ab April 2021) und 2.0 (ab April 2023) Bundesfördermittel in Höhe von 7,3 Milliarden Euro beantragt, von denen bereits etwa 6,6 Milliarden Euro genehmigt wurden. Der tatsächliche Mittelabfluss beläuft sich bislang auf 44,1 Millionen Euro. Diese Zahlen gehen aus einer Stellungnahme der Bundesregierung (20/12604) zu einer parlamentarischen Anfrage der Unionsfraktion bezüglich des Fortschritts in der Breitbandförderung hervor.
Laut dieser Richtlinien wurden bis zum gleichen Datum 1.873 Anträge für Beratungsleistungen gestellt, die Bundesförderungen von insgesamt 128,1 Millionen Euro beanspruchen. Von diesen wurden 1.856 Anträge bewilligt.
Seit der Einführung der Gigabitförderung 2.0 wurden bis zum 30. Juni 164 Anträge auf Beratungsleistungen eingereicht. Zudem haben die Kommunen im Rahmen des Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten (Fast Lane) 114 Anträge und seit dem Beginn des Lückenschluss-Pilotprogramms am 6. Juni 2024 weitere 43 Anträge eingereicht, wie aus weiteren Angaben der Bundesregierung hervorgeht.
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