Apple Maps startet im Web

Apple Maps ist ab sofort als öffentliche Betaversion im Web verfügbar. Benutzer können Fahr- und Fußgängerrouten abrufen; Orte und Informationen einschließlich Fotos, Öffnungszeiten, Bewertungen und Rezensionen finden; Aktionen wie die direkte Bestellung von Lebensmitteln aus der Karte durchführen; und kuratierte Guides durchsuchen, um Orte zum Essen, Einkaufen und Erkunden in Städten auf der ganzen Welt zu entdecken.

Zusätzliche Funktionen, einschließlich Look Around, werden in den kommenden Monaten verfügbar sein, so das Unternehmen. Das Ganze wirkt derzeit noch sehr schlank. Apple Maps im Web ist derzeit auf Englisch verfügbar und offiziell kompatibel mit Safari und Chrome auf Mac und iPad sowie Chrome und Edge auf Windows-PCs. Die Unterstützung für zusätzliche Sprachen, Browser und Plattformen wird im Laufe der Zeit erweitert.

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Gigabit-Netze: EU genehmigt Änderung einer deutschen Förderregelung

Die Europäische Kommission hat Änderungen an der deutschen Fördermaßnahme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen genehmigt. Die ursprüngliche Genehmigung der Maßnahme erfolgte im November 2020 mit einem geplanten Ablaufdatum am 31. Dezember 2025. Mit den jüngsten Änderungen wird diese Frist nun bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Außerdem erhöht sich die finanzielle Ausstattung der Regelung um 26 Milliarden Euro. Zusätzlich wird die Maßnahme den aktuellen Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.

Grundsätzlich bedeutet dies das Vorhandensein weiterer Fördermittel, die der Bund zum Ausbau von Gigabit-Netzen verteilen kann. Im Wesentlichen möchte man damit für die Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten sorgen.

Da kann aber nicht jeder, der ausbaut, Fördermittel abgreifen. Auf der Grundlage der geänderten Regelung können Beihilfen für Gebiete gewährt werden, in denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

i) In dem Gebiet ist nur ein Netz vorhanden, das Datenraten von mehr als 100 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt; ii) das vorhandene Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen aufgerüstet werden, um Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload bereitzustellen; iii) innerhalb desselben Zeithorizonts ist keine Investition in ein Netz mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload geplant.

Die geänderte Regelung wird bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Sie zielt laut der EU darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen. Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die i) das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen oder ii) sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des Gigabit-Netzes ausschreiben können.

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Grünes Licht für Verlängerung der Postlaufzeiten

Der Bundesrat gab grünes Licht für das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts, das das seit den 90er-Jahren bestehende Postgesetz an die heutige Zeit anpassen soll, in der immer weniger Briefe versendet werden. Die Zustellung von Briefen erfolgt weiterhin an sechs Tagen die Woche.

Um dies zu ermöglichen, wird gemäß der Gesetzesbegründung die Zustellungsfrist um einen Tag verlängert. Zukünftig ist es erforderlich, dass Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent erst am dritten Werktag nach Versand den Empfänger erreichen, bisher war dies am zweiten Werktag der Fall. Eine Zustellung am vierten Werktag erfolgt mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent.

Pakete über 10 Kilo sind nun mit einem Hinweis auf das erhöhte Gewicht und Pakete über 20 Kilo mit einem Hinweis auf das besonders hohe Gewicht zu kennzeichnen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 Kilo, muss die Zustellung entweder durch zwei Personen oder mit technischer Unterstützung erfolgen.

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Amazon Kindle Unlimited für 3 Monate kostenlos

Amazon hat derzeit einige Angebote in der Auslage. So kann man beispielsweise 5 Monate Amazon Music Unlimited sowie 3 Monate Audible kostenlos bekommen, Prime-Kunden können derzeit aber auch mal wieder 3 Monate Amazon Kindle Unlimited abgreifen. Die Aktion findet ihr auf dieser Seite. Das Angebot gilt bis zum 17. Juli – denkt dran, bei Nichtgefallen zu kündigen, denn ansonsten zahlt ihr 11,75 Euro im Monat für den Lesespaß.

Kindle Unlimited ist ein Abonnementdienst von Amazon, der es Nutzern gegen eine monatliche Gebühr von derzeit 11,75 Euro ermöglicht, auf eine umfangreiche Bibliothek von über einer Million E-Books, Audiobooks und Zeitschriften zuzugreifen. Abonnenten können bis zu 20 Inhalte gleichzeitig ausleihen, ohne Rückgabefristen, müssen jedoch ein Buch zurückgeben, um ein neues auszuleihen, wenn sie das Limit erreicht haben. Der Dienst ist auf jedem Kindle-Gerät sowie über die Kindle-App auf Smartphones, Tablets und Computern nutzbar.

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Union fordert bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum

Bildquelle: O2

Laut einem Antrag der Unionsfraktion, der im Bundestag diskutiert werden soll, fordert diese, dass die Bundesregierung den Ausbau der Glasfaser- und 5G-Technologie als von höchstem öffentlichen Interesse einstuft. Der Antrag wird am Donnerstagabend erstmalig im Plenum besprochen. Die Fraktion fordert zudem eine baldige Einigung hinsichtlich des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung des Telekommunikationsnetzausbaus und betont die Notwendigkeit, den Menschen in ländlichen Gebieten eine Verbesserung der Mobilfunkabdeckung in bisher unterversorgten Gebieten in Aussicht zu stellen.

Im Zuge der bevorstehenden Vergabe von Mobilfunkfrequenzen soll die Bundesregierung außerdem technische Vorgaben klarer auf die Bedürfnisse der Nutzer und ihre tatsächlichen Erfahrungen ausrichten. Des Weiteren setzt sich die Fraktion für die Umsetzung des Beschleunigungspakts aus November 2023 ein, der in Kooperation mit den Bundesländern erarbeitet wurde.

Die Abgeordneten verlangen weiterhin, dass die Vereinbarung mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) nicht endet, damit bereits fortgeschrittene Projekte der MIG fortgeführt werden können. Zusätzlich soll die Struktur und Arbeitsweise der MIG einer Überprüfung unterzogen und angepasst werden.

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