
Der Bundesrat gab grünes Licht für das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts, das das seit den 90er-Jahren bestehende Postgesetz an die heutige Zeit anpassen soll, in der immer weniger Briefe versendet werden. Die Zustellung von Briefen erfolgt weiterhin an sechs Tagen die Woche.
Um dies zu ermöglichen, wird gemäß der Gesetzesbegründung die Zustellungsfrist um einen Tag verlängert. Zukünftig ist es erforderlich, dass Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent erst am dritten Werktag nach Versand den Empfänger erreichen, bisher war dies am zweiten Werktag der Fall. Eine Zustellung am vierten Werktag erfolgt mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent.
Pakete über 10 Kilo sind nun mit einem Hinweis auf das erhöhte Gewicht und Pakete über 20 Kilo mit einem Hinweis auf das besonders hohe Gewicht zu kennzeichnen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 Kilo, muss die Zustellung entweder durch zwei Personen oder mit technischer Unterstützung erfolgen.
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