Vermutlich haben es viele Bundesbürger schon mitbekommen und nutzen es sogar: mit der Corona-Warn-App kann man sich ja mittlerweile auch einchecken. Dies war aber bislang nicht im schönen Hessen möglich. Ab dem 16. Dezember ist es aber so, dass auch dort die neue und angepasste Coronavirus-Schutzverordnung gilt, die am 24. November abgenickt wurde. Paragraph 4 der Kontaktdatenerfassung sieht wie folgt die Änderung vor: „Die Kontaktdatenerfassung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn die Person, deren Daten zu erfassen wären, die in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Institutes enthaltene QR-Code-Registrierung nutzt.“