Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase

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Die Diskussion um eine dauerhafte Lösung zur Chatkontrolle in der Europäischen Union geht in die heiße Phase. Vor einigen Monaten war ja die temporäre Übergangslösung ausgelaufen. Letzten Endes scheiterte eine Einigung der Mitgliedsstaaten an unterschiedlichen Eckpunkten wie etwa dem Client-Side-Scanning, welches die private Verschlüsselung bzw. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der EU möglicherweise ins Abseits geschoben hätte. Inzwischen kommt der Trilog jedoch näher an ein Ergebnis.

Die Verhandlungen zur Chatkontrolle in der EU laufen zwischen verschiedenen Institutionen im Grunde bereits seit vier Jahren. Erst seit einem halben Jahr läuft aber der Trilog, der nun die entscheidenden Fragen und Konflikte in den Blick nimmt. Dabei sind die Prämissen unterschiedlich:

  • Die EU-Kommission will Hoster und Kommunikationsdienste dazu verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu prüfen.
  • Das EU-Parlament will Internetdienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger, also nicht aller, Nutzer auf Straftaten zu prüfen.
  • Die Mitgliedstaaten wollen am liebsten gar keine Verpflichtung. Sie wünschen, dass Internetdienste freiwillig Inhalte scannen dürfen.

Netzpolitik hat nun einen Bericht aus Brüssel offengelegt, der die aktuellen Kompromissvorschläge von Ende Mai 2026 beinhaltet. Auch hat man die Diskussionsprotokolle vom 21. Mai und 10. Juni 2026 herausgegeben. Dabei zeigt sich ein Hoffnungsschimmer: Denn die Institutionen haben sich „vorläufig“ darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen. Das würde bedeuten, dass kein Client-Side-Scanning vorgesehen ist – ein Sieg für den Datenschutz und das Bürgerrecht.

Kernfragen bleiben

Allerdings bleiben vor allem zwei Reibungspunkte: einmal, ob Anbieter die Inhalte ihrer Nutzer scannen müssen oder es nur dürfen. Zudem streitet man sich weiterhin, ob nur die Inhalte verdächtiger oder eben generell aller User gescannt werden sollen. Es geht also auch darum, ob man alle Menschen unter Generalverdacht stellt. Jetzt stehen mehrere Vorschläge im Raum. Dabei ist auch pikant, dass einige Big-Tech-Unternehmen ihre Nutzer vorher anlasslos breit überwacht haben und die Übergangsregelung der freiwilligen Chatkontrolle nutzten. Die ist ausgelaufen, doch sie handhaben dies dennoch weiterhin so – obgleich es formal illegal geworden ist.

Einige Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Ungarn wollen dies in etwa so belassen – freiwillig scannen, dafür aber möglichst breit. Auch die deutsche Bundesregierung hat dafür den Daumen nach oben gegeben, obgleich man dies gegenüber den Medien schon anders „verkaufte“. Eine andere Position haben z. B. Italien, Polen und Österreich, die jegliche  Chatkontrolle durch Internet-Anbieter kritisch bewerten. Zudem stuft der juristische Dienst der EU-Staaten eine anlasslose Chatkontrolle von Kommunikation als rechtswidrig ein.

Am 29. Juni 2026 gehen die Verhandlungen offiziell weiter, bis dahin sprechen Fachpolitiker und Institutionen sich aber schon einmal weiterhin ab. Es bleibt abzuwarten, was man da am Ende beschließen wird.

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