#Gastbeitrag – Der Steuerhebel, der Startups mehr Luft zum Wachsen verschafft

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#Gastbeitrag

Viele Gründer:innen verschenken Liquidität, weil sie den Investitionsabzugsbetrag nicht nutzen. Dabei lässt sich die Steuerlast bereits vor einer Investition senken – ein Vorteil, der gerade für geboostrappte Startups bares Geld wert sein kann. Ein Gastbeitrag von Marvin Großkrüger.

Der Steuerhebel, der Startups mehr Luft zum Wachsen verschafft

Freitag, 17. Juli 2026VonTeam

Wer ohne Investorengeld wächst, finanziert jede Anschaffung aus dem eigenen Cashflow. Der Investitionsabzugsbetrag dreht die Reihenfolge um: Er senkt die Steuer, bevor investiert wird und macht aus Steuerersparnis Liquidität für den nächsten Schritt. Richtig genutzt, ist er einer der unterschätztesten Hebel für bootstrapped Gründer und Solopreneure.

Was der Investitionsabzugsbetrag macht

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 Prozent der Kosten einer geplanten Anschaffung schon heute gewinnmindernd abzuziehen, bevor überhaupt investiert wurde. Ein Beispiel: Planst du für nächstes Jahr eine Investition von 40.000 Euro, kannst du 20.000 Euro vorab abziehen. Bei einem Steuersatz von 35 bis 42 Prozent sind das mehrere tausend Euro weniger Steuer sofort, im laufenden Jahr.

Wer ihn nutzen kann

Der IAB ist kein Konzerninstrument. Er steht auch Solopreneuren offen, und ausdrücklich auch denen, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, also der Mehrheit der frühen Gründer. Voraussetzung ist eine Gewinngrenze von 200.000 Euro pro Betrieb, die die meisten in der Anfangsphase ohnehin nicht überschreiten. Begünstigt sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Technik, Maschinen, Fahrzeuge, Werkstatt- oder Studio-Ausstattung – auch gebrauchte.

Die praktische Anwendung

Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung lässt sich der Effekt weiter verstärken. Neben dem aufgelösten IAB können kleine und mittlere Betriebe unter den Voraussetzungen des § 7g eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent geltend machen, zusätzlich zur regulären Abschreibung. In Summe lässt sich so ein erheblicher Teil der Investitionskosten in den ersten Jahren steuerlich abbilden, statt sie über die volle Nutzungsdauer zu strecken.

Aber wer einen IAB bildet, muss die Investition grundsätzlich innerhalb von drei Jahren tatsächlich durchführen. Bleibt sie aus, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst – samt Verzinsung der Steuernachzahlung. Der IAB ist also kein Steuerparkhaus für unverbindliche Absichten, sondern ein Werkzeug für ernsthaft geplante Anschaffungen. Außerdem muss das Wirtschaftsgut fast ausschließlich, also zu mindestens 90 Prozent, betrieblich genutzt werden.

Der IAB verschiebt Steuer in die Zukunft

Wichtig zu verstehen: Der IAB ist in erster Linie ein Stundungseffekt, keine endgültige Ersparnis. Man verschiebt Steuer in die Zukunft, statt sie dauerhaft zu vermeiden. Für wachsende Bootstrapper ist das trotzdem stark, weil Liquidität heute mehr wert ist als dieselbe Summe in zwei Jahren und weil die Investition ohnehin ansteht. Entscheidend ist, mit Plan vorzugehen statt auf gut Glück: Wer weiß, was er anschaffen will, holt sich den Steuervorteil genau dann, wenn er ihn am dringendsten braucht.

Über den Autor

Marvin Großkrüger ist seit über zwanzig Jahren Unternehmer und Gründer der Vestra Wirtschaftskanzlei. Mit einem Netzwerk aus Steuerberatern, Fachanwälten und Notaren unterstützt er Unternehmer dabei, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, die in der klassischen Beratung oft ungenutzt bleiben – nach dem Leitsatz: Steuern zu Vermögen strukturieren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Genannte Werte beziehen sich auf den Rechtsstand 2026. Ob und in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann, hängt vom konkreten Betrieb und Vorhaben ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

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Foto (oben): KI

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