
Seit dem heutigen 20. April 2026 gelten in Deutschland neue verbindliche Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Mobilfunkanschlüssen. Zeitgleich wurde die offizielle Mess-App in die Stores gebracht, die für den rechtssicheren Nachweis von Minderleistungen zwingend erforderlich ist.
Bisher war es für Mobilfunkkunden schwierig, eine Abweichung zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlich gelieferter Datenrate juristisch geltend zu machen. Während für Festnetzanschlüsse bereits seit längerem Verfahren existierten, fehlte für den Mobilfunk ein standardisierter Nachweis. Dies ändert sich durch die nun inkraftgetretenen Kriterien und das dazugehörige Messtool.
Die für das Verfahren entwickelte App „Breitbandmessung“ steht ab sofort für iOS und Android zum Download bereit. Um Minderleistungen erfolgreich gegenüber den Mobilfunkanbietern zu reklamieren, ist ein herkömmlicher Speedtest nicht ausreichend. Nur das durch die Bundesnetzagentur zertifizierte Messprotokoll der offiziellen App wird im Falle einer Auseinandersetzung als Beweismittel anerkannt.
Eine Minderleistung im Sinne der neuen Regelung liegt vor, wenn die tatsächliche Leistung signifikant von der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit abweicht. Die Bundesnetzagentur definiert hierfür Schwellenwerte.
Die Behörde teilt Deutschland in Rasterzellen von 300 mal 300 Metern ein und legt für jede Region Abschläge auf die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit fest. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt: Wird dauerhaft weniger als 25 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht, liegt eine Minderleistung vor, da hier ein Abschlag von 75 Prozent greift. In Regionen mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden, in dünn besiedelten Gegenden 10 Prozent. Hintergrund: Im Mobilfunk hängt die verfügbare Bandbreite stark davon ab, wie viele Nutzer sich eine Zelle teilen und wie das Netz vor Ort ausgebaut ist.
Liegt ein valides Messprotokoll vor, das die genannten Kriterien erfüllt, stehen den Verbrauchern gesetzliche Minderungs- und Kündigungsrechte zu:
- Entgeltminderung: Kunden können den monatlichen Grundpreis in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
- Sonderkündigungsrecht: Alternativ kann der Vertrag bei erheblicher Abweichung außerordentlich gekündigt werden, um zu einem Anbieter mit besserer lokaler Versorgung zu wechseln.
Die Leser unter euch, die eine Minderleistung vermuten, können ab sofort die App installieren und die fünftägige Messkampagne starten. Nach Abschluss der 30 Messungen generiert die App ein PDF-Protokoll. Dieses Dokument dient als formale Grundlage für die schriftliche Forderung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.
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