Klima- und Katastrophenschutz: Bundesregierung will Erhöhung der Reichweite von Warnmeldungen

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NRW testet am 14. März 2024 wieder Warnmittel - auch Sirenen.

Die Bundesregierung hat eine neue Strategie entwickelt, um die Bevölkerung vor den zunehmenden Gefahren durch Extremwetter zu schützen. Der Plan sieht konkrete Maßnahmen vor, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Dies ist eine Reaktion auf die sich häufenden Wetterextreme wie Starkregen, Hitzeperioden und Überflutungen. Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.

Ein Kernpunkt der neuen Strategie ist die Verbesserung der Warnsysteme. Die Warn-App NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll von derzeit 12 Millionen auf 16 Millionen Nutzer ausgebaut werden. Diese Steigerung will man durch gezielte Informationskampagnen erreichen. Die App muss allerdings weiterhin aktiv von den Bürgern installiert werden.

Ebenso soll das Sirenen-Netz besser ausgebaut werden, Stichwort: Warnmittelmix. Warn-Apps und Sirenen zählen zu den Warnmitteln mit hoher Durchschlagskraft, sodass es als sinnvoll erachtet wird, deren Reichweite im Rahmen entsprechender Unterziele weiter zu erhöhen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der Städte an extreme Wetterlagen. Besonders die Hitzebelastung soll durch mehr Grünflächen reduziert werden. Diese sollen für Anwohner zu Fuß gut erreichbar sein. Diese Vorgabe gilt für alle Städte ab 10.000 Einwohnern. In besonders hitzegefährdeten Gebieten ist sogar ein Ausbau der Grünflächen vorgesehen.

Die Strategie befasst sich auch mit dem Problem der Flächenversiegelung. Versiegelte Böden können bei Starkregen kein Wasser aufnehmen, was zu Überschwemmungen führen kann. Das tägliche Limit für neue Verkehrs- und Siedlungsflächen soll auf unter 30 Hektar begrenzt werden. In den Jahren 2019 bis 2022 lag dieser Wert noch bei durchschnittlich 52 Hektar pro Tag.

Die neue Klimaanpassungsstrategie markiert einen Wendepunkt in der deutschen Umweltpolitik. Sie enthält erstmals messbare Ziele für den Umgang mit Extremwetterereignissen und schafft damit verbindliche Vorgaben für den Katastrophenschutz.

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