Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung ist wohl weiter offen. Am 16. Oktober verabschiedete der Bundestag zwar das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, jetzt liegt das Gesetz aber zur Prüfung bei Bundespräsident Joachim Gauck – das will zumindest die „Bild“-Zeitung erfahren haben.
Laut dem Bericht sei der Text am 10. November bei Gauck eingegangen. Wann Gauck unterzeichnet, ist derzeit offen.
Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten und Mails für eine begrenzte Zeit gespeichert.
Ermittler können so nach Straftaten ein Kontakt-Profil der mutmaßlichen Täter erstellen und so mögliche Komplizen enttarnen.
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