congstar Homespot jetzt mit 5G-Speed-Option

Der Mobilfunkanbieter congstar hat sein Homespot-Angebot zum Jahresende 2024 aufgewertet. Die neue 5G-Speed-Option ermöglicht Kunden nun den Zugang zum 5G-Netz der Deutschen Telekom. Die technische Aufrüstung bringt theoretisch eine Verdopplung der maximalen Geschwindigkeit von 50 auf 100 Mbit/s. Voraussetzung für die Nutzung ist ein 5G-fähiger Router. Die Speed-Option lässt sich über die congstar-App oder das Servicecenter für einen monatlichen Aufpreis von 3 Euro aktivieren und bei Bedarf auch wieder deaktivieren.

Im Zuge dieser Neuerung hat congstar auch seine Tarifstruktur vereinfacht. Die Homespot-Tarife tragen nun die aus dem Mobilfunkbereich bekannten Bezeichnungen S, M und L. Der mittlere Tarif M, der früher als Homespot 100 bekannt war, kostet 30 Euro monatlich. Der größere L-Tarif, vormals Homespot 200, ist für 40 Euro erhältlich.

Wer sich bis zum 24. Februar 2025 für einen der beiden größeren Tarife entscheidet, erhält zusätzliches Datenvolumen. Der M-Tarif bietet dann 150 statt 125 Gigabyte, beim L-Tarif sind es 300 statt 250 Gigabyte pro Monat.

Die Grundversorgung erfolgt weiterhin über das LTE-Netz der Telekom mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit/s. Die neue 5G-Option ermöglicht neben der höheren Geschwindigkeit auch kürzere Reaktionszeiten bei der Datenübertragung, was besonders beim Online-Gaming oder bei Videokonferenzen von Vorteil ist.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Deutschlands digitale Infrastruktur: Neue Zahlen zur Fest­netz- und Mo­bil­funk­ver­sor­gung

Die digitale Infrastruktur in Deutschland entwickelt sich weiter. Die Bundesnetzagentur hat aktuelle Daten zur Verfügbarkeit von schnellem Internet veröffentlicht, die einen Fortschritt zeigen. Die Zahlen sprechen für sich: Mehr als drei Viertel aller deutschen Haushalte können heute auf gigabitfähige Internetanschlüsse zugreifen. Der Glasfaserausbau hat in der ersten Jahreshälfte einen spürbaren Schub erhalten und erreicht nun 36,8 Prozent der Haushalte. Dies entspricht einem Anstieg von 3,5 Prozentpunkten.

Besonders erfreulich entwickelt sich die mobile Internetversorgung. Die 5G-Technologie deckt inzwischen 93,2 Prozent der Landesfläche ab. Die modernste Variante, 5G Standalone, verzeichnet dabei einen Zuwachs von 5,8 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Fast das gesamte Bundesgebiet – 98 Prozent der Fläche – verfügt über eine breitbandige Mobilfunkversorgung.

Das Gigabit-Grundbuch der Bundesnetzagentur wurde ebenfalls technisch verbessert. Ein neuer Downloadbereich erleichtert den Zugriff auf die Daten. Der Breitbandatlas, der auf den Meldungen von 380 Telekommunikationsunternehmen basiert, bietet eine detaillierte Übersicht der Versorgungssituation. Die Darstellung erfolgt in Rasterzellen von 100 x 100 Metern, was eine präzise Analyse ermöglicht.

Die neue Kartendarstellung im Mobilfunk-Monitoring macht die Verfügbarkeit von 4G und 5G transparent. Sie zeigt auch die Gebiete, in denen noch Versorgungslücken bestehen. Diese unterteilen sich in weiße Flecken ohne Breitbandversorgung und graue Flecken, wo nicht alle Netzbetreiber vertreten sind.

Die Datenerhebung basiert auf den verpflichtenden Meldungen der Telekommunikationsanbieter und bietet damit eine verlässliche Grundlage für die Bewertung der digitalen Infrastruktur in Deutschland.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Die elektronische Patientenakte kommt: Krankenkassen informieren unzureichend

Ab Januar 2025 steht das deutsche Gesundheitswesen vor einer Veränderung. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt – sofern sie nicht aktiv widersprechen (und sofern sich das Ganze nicht verzögert). Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt jedoch Mängel bei der Information der Versicherten durch die Krankenkassen.

Die elektronische Patientenakte soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie wichtige Gesundheitsdaten digital speichert und verfügbar macht. Allerdings weist der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass die Krankenkassen ihrer Informationspflicht nicht vollständig nachkommen. Die Kommunikation konzentriert sich überwiegend auf die Vorteile des Systems, während kritische Aspekte wie Datenschutzfragen kaum thematisiert werden.

Ein wichtiger Punkt, der in der Kommunikation der Krankenkassen oft untergeht: Die ePA wird zunächst eine leere digitale Akte sein. Befunde, Diagnosen und Medikationspläne müssen erst schrittweise eingetragen werden. Auch der elektronische Impfpass wird nicht sofort verfügbar sein. Diese Einschränkungen werden den Versicherten meist verschwiegen.

Besonders problematisch sei die uneinheitliche Information zum Widerspruchsrecht. Während einige Krankenkassen ausschließlich Online-Formulare akzeptieren, bestehen andere auf dem Postweg. Die gesetzlich ebenfalls mögliche telefonische Widerspruchsoption wird in keinem der untersuchten Anschreiben erwähnt. Dabei ist es wichtig zu wissen: Der Widerspruch ist jederzeit möglich – nicht nur bis zu einem bestimmten Stichtag.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ein 43-seitiges Informationsdokument bereitzustellen. Dieses ist jedoch größtenteils nur online verfügbar, was Menschen ohne Internetzugang von wichtigen Informationen ausschließt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert diese Praxis und fordert die Krankenkassen auf, alle relevanten Informationen barrierefrei und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Die sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten erfordern einen besonders sorgfältigen Umgang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte. Nur durch umfassende und neutrale Information können Versicherte eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA treffen, heißt es abschließend.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Payback: Ab Januar mit Edeka statt Rewe und weiteren Veränderungen

Bild: EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG

Es zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr ab: Payback verliert mit Rewe und Penny zwei Partner, stattdessen wird ab dem 1. Januar 2025 Edeka in die Bresche springen. Ab dem Jahreswechsel kann man bei Edeka sowie Netto Marken-Discount sowie trinkgut Payback-Punkte sammeln.

Zum kommenden Jahr feiert Paypal seinen 25. Geburtstag und neben den großen Partnerwechseln stehen auch weitere Veränderungen an. Auch Fressnapf wird im März 2025 seine Payback-Partnerschaft beenden, da hat man mit der Payback Tierwelt einen Ersatz. Neu mit dabei: Der Carsharing-Anbieter Miles.

Startschuss ist im kommenden Jahr auch für die Kooperation mit den Sparkassen. Mit der Girocard können die bei teilnehmenden Händlern im Einzelhandel Punkte sammeln (wir berichteten).

Zudem neu: Payback Pay funktioniert künftig nicht nur im stationären Handel mit der Payback-App, sondern nun auch online. Zu den Partnern zählt unter anderem die dm-Drogerie. Weitere Partner sollen folgen.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

EU will gegen asiatische Händler wie Shein und Temu vorgehen

Die Bundesregierung will sich den Online-Shop Temu genauer anschauen.

Die EU nimmt asiatische Händler wie Temu und Shein genauer ins Visier. So will man verhindern, dass die Marktplätze die Europäische Union weiterhin massenhaft mit Billigwaren fluten und dabei sowohl Zollkontrollen als auch weitere Prüfungen umgehen. Dabei stehen offenbar derzeit mehrere Maßnahmenpakete zur Debatte.

So könnte man einerseits in der EU eine neue Steuer erheben, welche die Einnahmen der E-Commerce-Plattformen berücksichtigt oder andererseits eine Gebühr pro in die EU eingeführtem Paket, was die Versandkosten dann enorm in die Höhe schnellen lassen könnte. So sind in diesem Jahr wohl ca. 4 Mrd. Pakete mit Waren von geringem Wert in die EU eingeführt worden – fast dreimal so viele wie noch 2022. Bedenken hat man dabei auch, weil oftmals fraglich sei, ob die Produkte für die Verbraucher sicher seien. Beispielsweise könnte es sich dabei auch um Produkte handeln, die gesundheitlich bedenklich seien.

Noch sind aber laut der Financial Times keine festen Maßnahmen beschlossen worden. Sorgen macht man sich offenbar auch um in der EU ansässige Händler, die nicht mit den Dumping-Preisen der asiatischen Anbieter konkurrieren können. Aber ein erheblicher Faktor sind eben auch Produktfälschungen und gefährliche Waren, die Chemikalien enthalten, die gesundheitsschädlich sind. Im Raum steht auch, die bisherige Zoll-Freigrenze von 150 Euro wegfallen zu lassen. Dann würden bei Importen ab dem ersten Cent Gebühren erhoben.

Balanceakt für die EU-Behörden

So eine Maßnahme würde aber auch Importe aus anderen Ländern treffen und zudem die ohnehin überlasteten Zollbehörden komplett an ihre Grenzen bringen. Dabei gilt es ohnehin, die Balance zu wahren. Beispielsweise könnte eine Bearbeitungsgebühr auf Pakete gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen. Gleichzeitig muss man die Bevölkerung natürlich auch vor möglicherweise gefährlichen Waren schützen.

Temu bzw. dessen Marktplatz-Händler bieten teilweise Spielzeuge und Kosmetikartikel an, die in der EU nicht verkauft werden dürfen, weil sie gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Da sollte man also mal schauen, dass es nicht Jahre dauert, bis eingegriffen wird. Offenbar will die neue EU-Kommission erste Vorschläge bis Februar 2025 erarbeiten. Temu und Shein wiederum haben sich nur vage zu den Überlegungen geäußert. Sie verweisen lediglich darauf, dass fairer Wettbewerb allen diene.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies